Archiv: Gemeinde Klettgau

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Öffentliche Bekanntmachung vom 05.08.2021

Erstelldatum06.08.2021

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "SO Holzverarbeitung"“ Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "SO Holzverarbeitung"

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Klettgau hat am 26.07.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „SO Holzverarbeitung“ aufzustellen. In der gleichen öffentlichen Sitzung wurde Vorentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umstrukturierung und Entwicklung des bestehenden Säge- und Hobelwerks Rothmund im Ortsteil Bühl geschaffen werden. Dieses befindet sich inzwischen in beengter Lage. Es fehlen Spielräume für notwendige Rangier- und Lagerflächen und für die Unterbringung erforderlicher Betriebseinrichtungen (z.B. Löschwassertank). Zur Optimierung bestehender Betriebsabläufe, zur Bewältigung der gewachsenen Nachfrage und zur Entwicklung neuer Geschäftsfelder soll das Firmengelände neu strukturiert und erweitert werden.

Die Umsetzung des vorliegenden Entwicklungskonzepts erfordert eine Ausweitung in den Außenbereich und damit die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans. Mit dem Bebauungsplan „SO Holzverarbeitung“ soll eine gesamthafte und zeitgemäße Genehmigungsgrundlage für den Betrieb geschaffen werden. Deshalb wird auch das bestehende Betriebsareal in den Planumgriff einbezogen und der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sägewerk Bühl, 2. Änderung“ überlagert.

Die Planaufstellung verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Sicherung und Erhalt des Säge- und Hobelwerks
  • Schaffung von Spielräumen zur Neustrukturierung und Betriebserweiterung
  • Städtebauliche und landschaftsökologische Neuordnung einschließlich Gewässerverlegung und Geländemodellierung
  • Verkehrssichere und funktionale Erschließung
  • Schutz des Orts- und Landschaftsbilds
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Das ca. 11 ha große Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Bühl an der L163. Der Standort liegt durch die Landesstraße, den Verlauf des Schwarzbachs und einen Gehölzbestand naturräumlich isoliert vom restlichen Siedlungsbereich im Süden. Nördlich des Plangebiets verläuft die neue Radwegeverbindung zwischen Riedern und Dettighofen.

Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Skizze zu entnehmen und ergibt sich aus dem Lageplan vom 26.07.2021.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts sowie Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Untersuchung, Naturschutzfachliche Bewertung der Fließgewässerfauna 2x, Zwischenergebnis Avifauna, Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung) vom

13.08.2021 bis einschließlich 24.09.2021 (Auslegungsfrist)

im Rathaus der Gemeinde Klettgau, Degernauer Str. 22, 79771 Klettgau, Bauamt im Obergeschoss, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde Klettgau, Degernauer Str. 22, 79771 Klettgau, Bauamt im Obergeschoss abgegeben werden. Stellungnahmen können in diesem Zeitraum auch per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: zoelle@klettgau.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Klettgau, 05. August 2021