Hauptbereich
Förderung
Beim Breitbandausbau sind im Sinne der Bundesförderungsrichtlinie folgende Tatbestände für einen geförderten Haushalt erforderlich:
- Es findet kein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines privaten Telekommunikationsunternehmens statt (Markterkundung) und
- die vorhandene Bandbreite ist geringer als 30 Mbit/s
Sollte Ihr Objekt beide Tatbestände erfüllen, liegt ihr Haushalt im geförderten Bereich.