Hauptbereich
Förderung
Beim Breitbandausbau sind im Sinne der Bundesförderungsrichtlinie folgende Tatbestände für einen geförderten Haushalt erforderlich:
- Es findet kein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines privaten Telekommunikationsunternehmens statt (Markterkundung) und
- die vorhandene Bandbreite ist geringer als 30 Mbit/s
Sollte Ihr Objekt beide Tatbestände erfüllen, liegt ihr Haushalt im geförderten Bereich.
Anschlusskosten
Hausanschlussvertrag
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann haben Sie die Möglichkeit über das folgende Formular einen Hausanschlussvertrag mit dem dazugehörigen Lageplan anzufordern. Nach Erhalt der Unterlagen, können Sie den unterschriebenen Hausanschlussvertrag und den Lageplan, mit Ihrem gewünschten Trassenverlauf, wieder an uns zurücksenden.
Bei Fragen zum Breitbandausbau in Klettgau wenden Sie sich bitte an:
Gemeinde Klettgau - Breitband
Monika Eichin
07742 935 133
07742 935 159
E-Mail schreiben