Hausanschluss: Gemeinde Klettgau

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Förderung

Beim Breitbandausbau sind im Sinne der Bundesförderungsrichtlinie folgende Tatbestände für einen geförderten Haushalt erforderlich:

  1. Es findet kein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines privaten Telekommunikationsunternehmens statt (Markterkundung) und
     
  2. die vorhandene Bandbreite ist geringer als 30 Mbit/s

Sollte Ihr Objekt beide Tatbestände erfüllen, liegt ihr Haushalt im geförderten Bereich.
 

Anschlusskosten

Hausanschlüsse im gefördertem Bereich

Anschlussgebühr (Pauschal):

  • 500 € (für bis zu 2 Wohneinheiten)
  • Maximal jedoch 2.500 €

Der Pauschalbetrag beinhaltet sämtliche Tiefbauarbeiten, Materialien, Hauseinführung und die Abschlussbox im Gebäude. Es handelt sich hierbei um ein Komplettpaket, ohne Berücksichtigung von evtl. erbrachten Eigenleistungen.
 

Beispiele:

Ihr Haus hat…

  • 1-2 Wohneinheiten = 500 €
  • 3-4 Wohneinheiten = 1.000 €
  • 5-6 Wohneinheiten = 1.500 €

Maximalbetrag = 2.500 €

Hausanschlüsse im ungeförderten Bereich

Anschlussgebühr:

  • 250 € (für bis zu 2 Wohneinheiten)
  • Maximal jedoch 2.500 €

Zuzüglich:

  • Die tatsächlichen Herstellungskosten (HK) für den Hausanschluss

Die Herstellkosten (HK) können durch Eigenleistungen (z.B. eigene Tiefbauarbeiten am Grundstück)  verringert werden. Diese sind aber nach den Vorgaben der Gemeinde Klettgau durchzuführen.
 

Beispiele:

Ihr Haus hat…

  • 1-2 Wohneinheiten = 250 € + HK
  • 3-4 Wohneinheiten = 500 € + HK
  • 5-6 Wohneinheiten = 750 € + HK

Maximalbetrag = 2.500 € + HK
 

Beispiele für Hausanschlüsse im gefördertem Bereich

ObjektWohneinheitenKosten
Einfamilienhaus1500 €
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung2500 €
Zweifamilienhaus2500 €
Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien41.000 €
Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien102.500 €
Mehrfamilienhaus mit 20 Parteien202.500 €