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Die Bodenrichtwerte der Gemeinde
Grundsteuerreform - neue Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten "Feststellungserklärung". Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.
Die neuen Bodenrichtewerte zum 01.01.2022 können über www.boris-wt.de abgerufen werden.
Weitere Informationen:
Informationsbrochüre Grundsteuerreform als PDF zum Download
oder auf der Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg - Grundsteuer