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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.05.2022

Erstelldatum01.06.2022

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte allen 6 vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

Aufträge für den Breitbandausbau Klettgau vergeben

Die Ausschreibung der Bauleistungen für den Breitbandausbau in Klettgau wurde in einem europaweiten, nichtoffenen Verfahren mit Teilnehmerwettbewerb durchgeführt. Im Teilnehmerwettbewerb wurden einige nicht geeignete Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Die weiter am Verfahren beteiligten Unternehmen wurden am 24.03.2022 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Fristende hierfür war der 25.04.2022. Das Ausbaugebiet ist in drei Baulose eingeteilt, die getrennt voneinander vergeben werden. Ein Bieter kann nur dann für mehrere Lose den Zuschlag erhalten, wenn er in jedem einzelnen Los als wirtschaftlichster Bieter hervorgeht und die Referenzen hierfür nachweisen kann. Für jedes Los wurden mehrere Angebote eingereicht. Der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür war die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung wurden neben dem Preis auch qualitative und organisatorische Aspekte berücksichtigt.

Die Aufträge wurden vom Gemeinderat wie folgt vergeben:

  • Baulos 1, Erzingen, zum Preis von 5.376.357,27 € an die Firma Citrus Solutions GmbH aus Etzelwang
  • Baulos 2: Geißlingen und Grießen (inkl. Reutehöfe und Bergscheuerhöfe) zum Preis von 7.709.833,14 € an die Bietergemeinschaft Kaiser Pflaster- und Natursteinbau GmbH aus Klettgau und APM Kommunikations- und Sicherheitstechnik GmbH aus Waldshut-Tiengen
  • Baulos 3: Bühl, Rechberg und Weisweil zum Preis von 3.755.039,12 € an die Firma Citrus Solutions GmbH aus Etzelwang
 

Neues Baugebiet in Grießen geplant

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Klettgau ist am westlichen Ortsrand von Grießen eine Fläche für eine künftige Wohnbebauung vorgesehen. Das Gebiet "Gatteräcker" zieht sich von der Landstraße L 163 (Bahnhofstraße) bis südlich der Geißlinger Straße. Zwischenzeitlich sind die Voruntersuchungen und Planungen so weit fortgeschritten, dass das Bebauungsplanverfahren nun vom Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss und der Freigabe der Planunterlagen für die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Behördenvoranhörung förmlich eingeleitet werden konnte.

Nun haben die Bürger und Behörden Gelegenheit innerhalb von einem Monat zum Planentwurf Anregungen vorzubringen. Anschließend hat der Gemeinderat diese Anregungen sachgerecht untereinander und gegeneinander abzuwägen. Die vorgebrachten Anregungen und die Ergebnisse von Behördengesprächen werden ggfs. in den Plan eingearbeitet. Der vom Gemeinderat gebilligte weiterentwickelte Bebauungsplan wird wiederum für einen Monat offengelegt. Anschließend wird das Verfahren – wenn keine erneuten Änderungen notwendig werden – mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen.

 

Calisthenics-Anlage und Fitnessparcours

In der Gemeinderatssitzung wurde über die Klettgauer Spielplätze informiert. Des Weiteren wurde darüber beraten, ob in der Gemeinde Klettgau eine Calisthenics-Anlage sowie ein Fitnessparcours zur Verfügung gestellt werden soll.

Eine Calisthenics-Anlage besteht aus Stangen verschiedener Höhe und Position, welche Barren und Reck nachempfunden sind. An der Anlage können Kraftübungen durchgeführt werden. Im Finanzhaushalt stehen dafür 15.000,00 € zur Verfügung. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass im Bereich der Sportanlagen bei der Realschule Klettgau eine Calisthenics-Anlage errichtet werden soll.

Auch für einen Fitnessparcours im Gemeindegebiet hat sich der Gemeinderat grundsätzlich ausgesprochen. Dafür stehen im Finanzhaushalt 30.000,00 € zur Verfügung. Hier ist allerdings noch keine Entscheidung zu einem Standort gefallen. Die Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat noch einen Vorschlag unterbreiten.

 

Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen

Mit der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen wird das tatsächliche Betreuungsangebot in der Gemeinde dargestellt und geprüft, ob gesetzliche Rechtsansprüche erfüllt sind. Daneben sollen gegebenenfalls Ziele für die Weiterentwicklung des Betreuungsangebots in der Gemeinde festgelegt werden. Die Bedarfsplanung ist auch Grundlage für die finanzielle Förderung von kirchlichen und privaten Einrichtungen. Der Gemeinderat hat die Bedarfsplanung aktualisiert und dabei unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

  • Im Kindergarten Riedern a.S. kann wegen zurückgehender Kinderzahlen voraussichtlich die Kleingruppe (12 Plätze) geschlossen werden.
  • Im Kindergarten Rechberg werden die 37 genehmigten Plätze evtl. nicht ausreichen. Es soll ggf. rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung beim KVJS beantragt werden.
  • Bei weiter steigenden Anmeldezahlen können an der Grundschule Erzingen evtl. nicht alle Kinder beim Betreuungsangebot berücksichtigt werden. Vorrang haben Kinder von Eltern, die wegen Berufstätigkeit auf die Betreuung angewiesen sind.
     

Gemeinde verzichtet auf Ausübung eines Vorkaufsrechts

Die Gemeinde Klettgau ist Eigentümerin des Grundstücks Flst. Nr. 562/1 der Gemarkung Erzingen, welches zentral an der Hauptstraße/B34 liegt und zieht in Betracht, hier und nach Möglichkeit auch auf den angrenzenden Grundstücken Flst. Nr. 560, 560/4 und 564 der Gemarkung Erzingen einen zentralen Begegnungs- und Marktplatz zu errichten. Der Gemeinderat hat am 11.04.2022 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB beschlossen, wonach der Gemeinde an den Grundstücken Flst. Nr. 560, 560/4 und 564 der Gemarkung Erzingen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Vorkaufsrecht zusteht.

Flurstück Nr. 564 mit einer Größe von 462 m² ist zum Preis von 485.000 € verkauft worden. Nach den der Gemeinde vorliegenden Informationen ist das Gebäude rund 120 Jahre alt. Das Grundstück ist in Grundbuch und Baulastenbuch mit diversen Überfahrtsrechten und mit einem Wasser-, Strom- und Abwasserleitungsrecht für die Gemeinde Klettgau belastet. Dadurch ist eine südwestliche Teilfläche von ca. 50 m² nicht anderweitig nutzbar. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass eine südöstliche Teilfläche gestalterisch dem Gehweg zuzuordnen ist. Für den angedachte Begegnungs- und Marktplatz nutzbar bliebe eine Fläche von 390 m². Es ist davon auszugehen, dass das Gebäude abgebrochen werden müsste, um das Grundstück für einen zentralen Begegnungs- und Marktplatz mit zu nutzen. Unter Berücksichtigung der Grunderwerbsteuer (5 %) und der Abbruchkosten würden Kosten von rund 1.400 € pro m² zusätzlich nutzbarer Fläche entstehen. Der Gemeinderat hat beschlossen, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten.

Sitzungsprotokoll vom 30.05.2022 als PDF zum Download