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Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte allen 6 vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Breitbandausbau Klettgau – Ortsnetze
In der Sitzung war Herr Dr. Weidlich vom beauftragten Planungsbüro seim&partner anwesend und hat über den aktuellen Stand des Breitbandprojektes informiert. In den letzten Wochen wurde gemeinsam mit dem Planungsbüro seim&partner die auszubauende Gebietskulisse der sechs Ortsteile Erzingen, Grießen, Geißlingen, Rechberg, Weisweil und Bühl besprochen und festgelegt. Bei einem Vor-Ort-Termin hat man sich die örtlichen Gegebenheiten angesehen und mögliche Standorte für die PoPs in den Ortsteilen festgelegt (PoP = Point of presence, in diesen wird vom künftigen Netzbetreiber, der Firma Stiegeler, die aktive Technik installiert). Die Ausführungsplanung wird in den nächsten Tagen fertiggestellt, so dass eine Ausschreibung der Bauleistungen Mitte August 2021 stattfinden kann. Ziel ist es, Ende des Jahres mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Bestandssanierung Realschule Klettgau
Die Fenster am Bestandsgebäude der Realschule Klettgau sind mittlerweile über 40 Jahre alt und dementsprechend undicht bzw. lassen sich teilweise nicht mehr richtig öffnen und schließen. Für den Austausch der Fenster wurde beim Land Baden-Württemberg ein Förderantrag aus dem Schulsanierungsprogramm gestellt. Zwischenzeitlich liegt ein Zuschussbescheid in Höhe von 217.000 € vor, verbunden mit der Vorgabe, dass mit der Maßnahme noch in die-sem Jahr begonnen werden muss. Die Kostenberechnung liegt bei insgesamt 680.680 €. Diese Mittel sind auch so im Ergebnishaushalt eingestellt. In der Sitzung wurden nach vorangegangener öffentlicher Ausschreibung folgende Arbeiten vom Gemeinderat an den jeweils günstigsten Anbieter vergeben.
- Arbeiten für die Metallverglasung an die Firma HEWE, Lahr zum Preis von 421.254,05 € (Kostenberechnung lag bei 434.350 €)
- Sonnenschutzarbeiten an die Firma HEWE, Lahr zum Preis von 116.810,40 € (Kostenberechnung lag bei 101.150 €)
Weiterhin werden aktuell Angebote eingeholt für im Bestandsgebäude notwendigen Brandschutzverglasungen und Brandschutztüren. Da die nächste Gemeinderatssitzung erst am 27. September 2021 stattfindet und die Beauftragung dieser Arbeiten aber möglichst bald erfolgen sollte, hat der Gemeinderat den Bürgermeister zur Vergabe dieser Arbeiten ermächtigt den dafür erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.
Erschließungsarbeiten Bohlgasse, Erzingen
Im Ortsteil Erzingen sind einige Bereiche durch diffuse Bebauung mit unklarer und häufig nicht ausreichender Infrastruktur erschlossen. Im Zuge von Neubauvorhaben ergibt sich hier die Möglichkeit, Verbesserungen herbeizuführen und bisher ungesicherte Infrastrukturen, also z.B. Kabel für Strom- und Breitbandversorgung sowie die Straßenbeleuchtung, Rohre für die Kanalisation und Leitungen für die Trinkwasser- und Gasversorgung, in Form von Leitungsrechten zugunsten der ver- und entsorgungsverantwortlichen Unternehmen abzusichern und für die Zukunft zu ertüchtigen. Eine solche Situation ist auch in der Bohlgasse gegeben. Ein inzwischen genehmigtes Bauvorhaben steht bevor. Die Erschließung ist zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll und wirtschaftlich möglich, bevor die Bebauung mit einem Mehrfamilienwohnhaus nur noch eingeschränkte Platzverhältnisse für die Tiefbauarbeiten zulässt. Einige Rohrbrüche in der Trinkwasserversorgung sowie Probleme in der Abwasserentsorgung bereiten bisher wiederkehrend Sorgen und finden mit dieser Maßnahme eine geeignete Lösung.
In der Sitzung wurden Arbeiten nach vorangegangener beschränkter Ausschreibung zum Preis von 89.685,12 € an den günstigsten Anbieter, die Firma Kaiser Pflaster- und Natursteinbau GmbH, Klettgau vergeben (Kostenberechnung lag bei 97.189,68 €) und die dadurch entstehenden der außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Das Angebot umfasst einen Anteil von 42.536,31 € brutto für das Gewerk Straßenbau, Kanalbau, Straßenbeleuchtung und Breitband. Die Gemeindewerke verantworten einen Anteil von 30.857,24 € brutto für die Wasserversorgung. Weiterhin ist in der Auftragssumme ein Anteil für die Stromversorgung EVKR mit 16.291,57 € brutto enthalten (jeweils inkl. Kies-/Schüttgutkosten). Die Baumaßnahme kann nach Auftragserteilung und entsprechender Vorbereitung und Organisation durch die Baufirma im Anschluss an die Handwerkerferien Ende August/Anfang September 2021 begonnen werden.
Kriterien für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken
Die Gemeinde Klettgau hatte aktuell keine schriftlich formulierten Kriterien für die Bewerberauswahl bei der Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken. Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am 05.07.2021 über die rechtlichen Vorgaben informiert und hat darüber diskutiert, welche Gesichtspunkte bei der Formulierung von Bauplatzvergabekriterien überhaupt berücksichtigt werden sollen. Auf Grundlage dieser Diskussion wurden von der Verwaltung Kriterien ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat in der Sitzung „Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Klettgau“ beschlossen, eine Veröffentlichung im Gemeindeblatt wird noch erfolgen.
Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet Oberwiesen, Rechberg
Am 08.02.2021 hat der Gemeinderat den Verkaufspreis für die Baugrundstücke im Baugebiet Oberwiesen, Rechberg auf 165 €/m² festgesetzt. Das Bebauungsplanverfahren wurde mit dem Satzungsbeschluss am 08.03.2021 abgeschlossen. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dass die noch zu bildenden 3 Bauplätze mit einer Größe von jeweils 583 m² im nordwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans nach den beschlossenen Kriterien für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken verkauft werden sollen.
Sanierung Schlachthaus Grießen; Ausschreibung der Verpachtung
Die Arbeiten für die Sanierung des Schlachthauses Grießen kommen gut voran und können voraussichtlich bis Ende Juli größtenteils abgeschlossen werden. Eine Abnahme durch das Landratsamt Waldshut steht noch aus. Damit möglichst bald wieder Schlachtungen durchgeführt werden können, muss nun die Verpachtung ausgeschrieben werden. Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden.
- Der künftige Pächter muss die notwendige Fach- und Sachkenntnis nachweisen und vom Landratsamt die gewerbliche Zulassung erhalten.
- Der künftige Pächter muss für Klettgauer Einwohner Schlachtungen durchführen. Alternativ kann der Pächter Klettgauer Einwohnern die Möglichkeit einräumen, das Schlachthaus zu nutzen und die Metzgerarbeiten von einer eigenen fachkundigen Person durchführen zu lassen.
- Der künftige Pächter legt der Gemeinde ein zukunftsfähiges Betriebskonzept mit Nennung eines möglichen Pachtzinses vor.
Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme und Vermittlung von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!
Bebauungsplan „Mehrzweckhalle Geißlingen“, Ortsteil Geißlingen
Der Gemeinderat hat am 26.04.2021 in öffentlicher Sitzung die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenvoranhörung eingegangenen Stellungnahmen behandelt und die Planunterlagen für die Offenlage freigegeben. Der Gemeinderat hat in der Sitzung nun beschlossen, wie die eingegangenen Stellungnahmen jeweils berücksichtigt werden sollen, die Planunterlagen in der aktuellen Form gebilligt und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Mehrzweckhalle Geißlingen“ und für die örtlichen Bauvorschriften gefasst.
Bebauungsplan „SO Holzverarbeitung“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Bühl
Die Firma Säge- und Hobelwerk Rothmund befindet sich am bestehenden Standort im Ortsteil Bühl inzwischen in beengter Lage. Es fehlen Spielräume für notwendige Rangier- und Lagerflächen und für die Unterbringung erforderlicher Betriebseinrichtungen. Die erhöhte Nachfrage im Holzhandel und der internationale Wettbewerb verschärfen die angespannte Situation. Der Betrieb möchte darauf reagieren und den Generationenwechsel vorbereiten. Zur Optimierung bestehender Betriebsabläufe, zur Bewältigung der gewachsenen Nachfrage und zur Entwicklung neuer Geschäftsfelder soll das Firmengelände neu strukturiert und erweitert werden. In Zusammenarbeit mit den beauftragten Fachbüros wurde vom Unternehmer ein Entwicklungskonzept vorgelegt. Dieses sieht eine Bachverlegung vor, um das vorhandene Betriebsgelände nach Westen zu erweitern. So kann die vorhandene Rundholzlagerfläche zur Optimierung der Betriebsabläufe bis zur neuen Gewässerführung entwickelt und neu geordnet werden. Aus Brandschutzgründen wird die Errichtung eines Wassertanks erforderlich, der unterhalb des neuen Radwegs entstehen soll. Zur Schaffung zusätzlicher Lagerflächen ist ebenfalls im Norden eine Hallenerweiterung geplant. Mit einem zusätzlichen Pelletwerk im Westen soll die Wertschöpfung erhöht und ein Betrag zur Energiewende geleistet werden. In der Nachbarschaft zu den bestehenden Produktionshallen sind im Osten zwei Produktionshallen als Erweiterungsoption vorgesehen. Sie eröffnen dem Unternehmen die Möglichkeit, zusätzliche Holzprodukte wie z.B. Brettsperrholz zu fertigen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Vertreter des beauftragten Planungsbüros FSP haben dem Gemeinderat das Entwicklungskonzept und die Vorentwürfe zum Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung vorgestellt. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „SO Holzverarbeitung“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Bühl gefasst, das Verfahren zur 1. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „SO Holzverarbeitung“ im Parallelverfahren eingeleitet, die Planunterlagen in der derzeitigen Form gebilligt und für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die beiden oben genannten Verfahren freigegeben.
Bebauungsplanänderung „Schlegel“, Ortsteil Grießen
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.05.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Schlegel“ gemäß § 13a BauGB beschlossen und die Unterlagen für die Offenlage freigegeben. Der Gemeinderat hat in der Sitzung nun beschlossen, die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem jeweiligen Abwägungs- und Beschlussvorschlag zu behandeln, die Planunterlagen in der aktuellen Form zu billigen und den Satzungsbeschluss gefasst.
Bebauungsplan „Flst.Nr. 2859 Herrenstraße“, Ortsteil Grießen
Der Gemeinderat hat am 16.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Flst.Nr. 2859 Herrenstraße“ gefasst und am 29.03.2021 per Offenlagebeschluss die Unterlagen für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Der Gemeinderat hat in der Sitzung nun beschlossen, wie die eingegangenen Stellungnahmen jeweils berücksichtigt werden sollen, die Planunterlagen in der aktuellen weiterentwickelten Form gebilligt und die Entwurfsunterlagen für die erneute Offenlage freigegeben.
Sitzungsprotokoll als PDF zum Download (PDF-Dokument, 2,12 MB)