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Aus der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019
Erstelldatum17.12.2019
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte 5 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Einem Baugesuch für einen Bienenstand mit Lagerraum im Außenbereich hat der Gemeinderat das Einvernehmen verweigert. Für das bereits errichtete Gebäude wurde vom Landratsamt bereits eine andere beantragte Nutzung abgelehnt. Die jetzt beantragte Nutzung dient nach Ansicht des Gemeinderats lediglich der nachträglichen Legalisierung des Gebäudes. Außerdem wird der beantragte Lagerraum in dieser Größe als nicht notwendig angesehen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Klettgau beteiligt sich an der ED Kommunal GmbH
Der Gemeinderat hat den Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 500.000 € an der ED Kommunal GmbH durch die Gemeinde Klettgau beschlossen. Um für das Jahr 2019 die volle Rendite zu erhalten, soll der Anteilskauf rückwirkend zum 01.01.2019 abgewickelt werden.
Die Energiedienst AG bietet ein Beteiligungsprogramm für die Kommunen mit dem Titel „ED vernetzt“ an. Durch die mittelbare Beteiligungsmöglichkeit an der ED Netze GmbH soll die Zusammenarbeit zwischen dem Energieversorger und den Kommunen der Region vertieft werden. Im Dezember 2018 wurde zu diesem Zweck die ED Kommual GmbH gegründet, die ihrerseits einen Geschäftsanteil an der ED Netze GmbH von 15 % hält. Die Energiedienst AG garantiert den Gesellschaftern der neuen ED Kommunal GmbH eine jährliche Dividende in Höhe von 3,69 %. Nach einer Laufzeit von 5 Jahren können die Gemeinden ihre Anteile zurückgeben (Put-Option). Gleichermaßen kann der Energiedienst am 01.01.2024 gesamthaft von allen Gemeinden die Anteile zurückkaufen (Call-Option). Der Mindestbetrag für eine Beteiligung lag bei 200.000 €, die maximal mögliche Beteiligungshöhe der Gemeinde Klettgau bei 500.000 €. Ein Vorteil für die Gemeinde Klettgau ergibt sich vor allem aus der attraktiven Verzinsung des eingelegten Beteiligungsbetrages, da die garantierte Rendite über den aktuell marktüblichen Zinsen für Geldanlagen liegt.
Bebauungsplan „Flst.Nr. 2859 Herrenstraße“ in Grießen
Der Gemeinderat hat mit dem Aufstellungsbeschluss das Verfahren für einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren eingeleitet. Der § 13b BauGB gibt den Gemeinden die Möglichkeit, für Außenbereichsflächen von bis zu 10.000 m² Bebauungspläne im sog. „beschleunigten Verfahren“ aufzustellen. Es kann dabei auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden verzichtet werden und es ist keine Umweltprüfung notwendig. Bebauungspläne nach § 13b BauGB sind jedoch zeitlich befristet. Der Aufstellungsbeschluss muss bis spätestens 31.12.2019 gefasst werden; das Verfahren dann bis spätestens 31.12.2021 abgeschlossen werden. Um die Möglichkeit zu wahren, für das Grundstück Flst.Nr. 2859 in Grießen ein entsprechendes Verfahren durchzuführen, wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Es besteht kein Anspruch auf Fortführung oder Abschluss des Verfahrens.
Verkaufspreis für das Gewerbegebiet „Rubel“ in Erzingen festgelegt
Der Gemeinderat hat den Verkaufspreis für Gewerbeflächen Gewerbegebiet „Rubel“ in Erzingen auf 49 € je m² inkl. Anschluss- und Erschließungsbeiträgen festgelegt. Der Preis für Gewerbeflächen ist eher politisch bestimmt. Im Gegensatz zu Wohnbaugebieten erhebt die Gemeinde keinen kostendeckenden Preis. Sie orientiert sich vielmehr an den Preisen der umliegenden Gemeinden und den finanziellen Möglichkeiten der Unternehmen, die man für eine Ansiedlung gewinnen will. Der Preisfestlegung für Gewerbeflächen liegt der Gedanke zugrunde, dass die Unternehmen auf lange Sicht erfolgreich sind, Gewerbesteuer zahlen und gut bezahlte Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Dadurch soll die Gemeinde für weitere Gewerbetreibende sowie Arbeitnehmer als Wohngemeinde interessant werden.
Arbeitsvergabe für den Neubau eines Gehweges an der Robert-Stehli-Straße in Erzingen
Seit Jahren ist ein eigener Gehweg neben der eigentlichen Fahrbahn der Robert-Stehli-Straße in Klettgau-Erzingen zwischen Bahn-Trasse und ehemaligem Synteen-Gebäude erklärtes Ziel der Gemeinde. Seit 2017 hat die Gemeinde Gespräche mit den Grundstückseigentümern in der Robert-Stehli-Straße geführt und über die notwendigen Flächen verhandelt. Parallel sind Vermessungs- und detailliertere Überplanungen erfolgt. Nun konnten die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben werden, woraufhin 8 Angebote eingereicht worden sind. Die Arbeiten für den Neubau des Gehweges wurden vom Gemeinderat an die Firma Klefenz GmbH, Waldshut-Tiengen vergeben, welche mit 242.824,14 € das günstigste Angebot abgegeben hat. Die Materialkosten aus dem Kieswerk Bechtel & Szilagyi, die direkt mit der Gemeinde aufgrund der besonderen Konditionen abgerechnet werden, betragen ca. 21.000 €. Das Angebot umfasst einen Anteil von 192.595,51 € brutto für das Gewerk Straßenbau, einen Anteil für die Vorbereitung neuer Straßenbeleuchtung ohne Mast und Leuchtmittel vom 8.453,84 € brutto sowie einen Anteil von 7.630,03 € brutto für die Vorbereitung des Breitbandausbaus in diesem Bereich. Weiterhin ist in der Auftragssumme ein Anteil für die Stromversorgung EVKR mit 34.154,76 € brutto zzgl. Kies-/Schüttgutkosten enthalten. Die Kostenberechnung des Planungsbüros Kaiser beträgt 307.362,72 €. Somit sind die Baukosten etwas unter den erwarteten Kosten. Die Baumaßnahme wird im Frühjahr 2020 beginnen.