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Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte den beiden vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Bewirtschaftungspläne für Gemeinde- und Schlattwald
Revierförster Klaus Rentschler stellte dem Gemeinderat in der Sitzung die Bewirtschaftungspläne für das kommende Jahr vor. Im Gemeindewald wird von einem leicht reduzierten Hiebsatz ausgegangen. Sowohl im Gemeindewald als auch im Schlattwald sind mit 44.300 € bzw. 15.300 € recht hohe Ansätze für die Pflege von Kulturen eingeplant. Der Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald geht von einem Gewinn von rund 15.600 € aus, der Plan für den Schlattwald von einem Gewinn von rund 14.000 €. Der Gemeinderat stimmte den Planwerken für Gemeinde- und Schlattwald jeweils einstimmig zu.
Klettgau wird Mitglied der Waldgenossenschaft Südschwarzwald
Holz aus dem Gemeindewald Klettgau soll ab Januar 2018 über die selbständige Waldgenossenschaft Südschwarzwald vermarktet werden. Hierzu wird die Gemeinde Klettgau mit einer Einlage in Höhe von 2.000 Euro stimmberechtigtes Mitglied in der Waldgenossenschaft Südschwarzwald. Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt einstimmig zu. Die Neuregelung der forsttechnischen Betriebsleitung und des forstlichen Revierdienstes im Gemeindewald sind hiervon unberührt.
Das Forstwesen in Baden Württemberg steht vor dem größten Umbruch seit 200 Jahren. Auslöser sind das Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg sowie die Änderung des § 46 Bundeswaldgesetz und der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen. Die Landesregierung hat daher im Juli 2017 den Beschluss gefasst, eine neue Forstorganisation auf den Weg zu bringen. Das Einheitsforstamt in seiner bewährten Aufgabenwahrnehmung (u.a. Beratung und Betreuung aller Waldbesitzarten inkl. Holzverkauf) wird nicht weiterbestehen. Zentrales Anliegen des Kartellverfahrens ist der gemeinsame Holzverkauf, der keine staatliche Aufgabe mehr ist und im Kommunal- und Privatwald neu zu regeln ist. Mit der Trennung des Holzverkaufs im September 2015 in die Holzverkaufsstelle St. Blasien (für den Staatswald) und die Holzverkaufsstelle Stühlingen (für den Kommunal- und Privatwald) wurde das zentrale Anliegen des Kartellverfahrens - die Auflösung des gemeinsamen Holzverkaufs – bereits umgesetzt. Der Holzverkauf über die Holzverkaufsstelle des Landratsamtes muss vorbehaltlich des erwarteten BGH Urteils spätestens zum 1.7.2019 eingestellt werden. Um im Holzmarkt-Wettbewerb bestehen zu können, muss frühzeitig eine Nachfolgelösung etabliert werden.
Bei verschieden Zusammenkünften und Workshops der Forstbetriebsgemeinschaften und Kommunen im Landkreis wurden die Notwendigkeit einer gemeinsamen Holzverkaufsorganisation und die Vorteile einer genossenschaftlichen Lösung herausgearbeitet. Kernaufgabe der Waldgenossenschaft ist das Erreichen gemeinsamer Ziele zum Vorteil aller Mitglieder, ohne dabei die Selbständigkeit der Einzelbetriebe aufzugeben. Die Waldgenossenschaft bietet eine langfristige, rechtssichere Perspektive für alle teilnehmenden Waldbesitzer. Die Genossenschaft hat keine Gewinnerzielungsabsicht und das erwirtschaftete Geld bleibt im Eigentum der Mitglieder. In der Waldgenossenschaft bestimmen die Mitglieder über Vorstände und Aufsichtsräte die Geschäftspolitik. Es werden Allianzen über Kreisgrenzen hinaus angestrebt. Große Verkaufsmengen sichern eine starke Marktposition, ermöglichen mittel- und langfristige Verträge, bessere Verkaufspreise und eröffnen v.a. den kleinen Waldbesitzern den Marktzugang. Holzlieferungen können durch Bürgschaften und Versicherungen leichter abgesichert werden und alle Dienstleistungen erfolgen transparent und kostengünstig. Stimmberechtigte Mitglieder der Waldgenossenschaft sind die teilnehmenden Kommunen und die Forstbetriebsgemeinschaften mit je einer Stimme und einem Geschäftsanteil in Höhe von 2.000 Euro.
Bis zum 1.7.2019 kann die Waldgenossenschaft den Holzverkauf mit 2,50 €/Fm (ggf. zzgl. individueller FBG-Gebühr) vollumfänglich abwickeln. Bis dahin wird das Landratsamt das Personal für den Holzverkauf zu den bestehenden Konditionen der Privatwald- und Körperschaftswaldverordnung stellen. Bei der ab Juli 2019 geforderten Kalkulation von Gestehungskosten wird die zu entrichtende Gebühr wesentlich vom gemeinsam generierten Holzverkaufsvolumen bestimmt. Für den Erfolg der Waldgenossenschaft Südschwarzwald ist daher eine mehrheitliche Mitgliedschaft der Kommunen und Forstbetriebsgemeinschaften mit einer möglichst großen Holzverkaufsmenge wichtig.
Kindergarten Riedern a.S. wird weiterbetrieben
Der Gemeinderat hat am 21.11.2016 beschlossen, dass der Kindergarten Riedern a.S. für das Kindergartenjahr 2017/18 weiterbetrieben wird. Ende 2017 sollte im Gemeinderat über die Entwicklung der Kinderzahlen berichtet und neu entschieden werden. Im November 2016 war von folgenden Kinderzahlen ausgegangen worden:
Zwischenzeitlich wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Nur im Kindergarten Riedern a.S. werden mittlerweile auch Kinder aus der Schweiz aufgenommen.
- Die vorhandene Gruppe wurde in eine „altersgemischte Gruppe“ für Kinder im Alter ab 2 Jahre umgewandelt.
- Die Öffnungszeiten wurden geändert: durchgehend 07:30 bis 13:45 Uhr und nachmittags geschlossen (VÖ).
Aktuell kann von folgenden Kinderzahlen ausgegangen werden:
Erfreulicherweise konnten die Kinderzahlen durch Zuzüge und die vorgenommenen Änderungen erhöht werden. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Kindergarten Riedern a.S. weiterbetrieben wird; die Entwicklung der Kinderzahlen wird im Rahmen der jährlichen Bedarfsplanung beobachtet.
Änderung der Abwassersatzung mit Anpassung der Abwassergebühren
Seit 2010 berechnet die Gemeinde die Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser. Die aktuellen Gebühren gelten seit Januar 2014 und liegen bei 2,26 € je m³ Schmutzwasser und 0,44 € je m² versiegelte Fläche. Nach vier Jahren war zu prüfen, ob die Grundlagen der damaligen Kalkulationen sich wie geplant entwickelt haben. Weiterhin hat die Gemeinde in den letzten Jahren enorme Investitionen im Abwasserbereich getätigt, die sich auf über 1,6 Mio. € belaufen (z.B. Kanalsanierungen Johann-Bucher-Straße und Karlsbader Straße, Zum Aggensell, Ortsteil Rechberg, Erzingen Nord-Ost). Diese Maßnahmen haben hauptsächlich Einfluss auf die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Kapitalverzinsung). Unter Berücksichtigung der kompletten Unterdeckung aus 2013-2015, welche die Gemeinde binnen fünf Jahren bei den Gebührenzahlern geltend machen kann (0,73 € je m³ bzw. 0,15 € je m²), wäre eine Gebührenerhöhung auf bis zu 3,02 € je m³ Schmutzwasser und 0,64 € je m² Niederschlagswasser möglich gewesen. Der Gemeinderat hat entschieden, unter dieser Obergrenze zu bleiben und folgende Gebührensätze beschlossen:
- Schmutzwasserbeseitigung 2,85 €/m³
- Niederschlagswasserbeseitigung 0,55 €/m².
Die Änderung der Abwassersatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Anlegung eines PKW-Parkplatzes auf Gemeindegrundstück Flst. Nr. 500/1 beim Zoll in Erzingen
Die Park-und-Ride-Anlage am Bahnhof Erzingen ist häufig voll belegt, Autofahrer weichen u.a. auf die Parkplätze in der Straße Am Güterbahnhof und auf die Parkplätze der Märkte aus. Durch den Umbau des Bahnhofsgebäudes Erzingen und durch die Einrichtung einer Flixbus-Haltestelle ist mit einer Verschärfung der Parkplatzsituation zu rechnen. Die Gemeinde ist Eigentümerin des Grundstücks Flst. Nr. 500/1 beim Zoll in Erzingen, auf dem 27 weitere Stellplätze angelegt werden könnten. Einschließlich Planungskosten ist mit Gesamtkosten von rund 70.000 € für die Anlegung der Stellplätze in einer Endausbaustufe zu rechnen. Die Baumaßnahme soll in einer ersten Stufe nur im Ein- und Ausfahrtsbereich und im Bereich des Behindertenstellplatzes asphaltiert werden. Der weitere Parkplatzbereich soll in einfacher Art mit Asphaltfräsgut und geeignetem wasserdurchlässigem Schottermaterial befestigt werden. Eine energieeffiziente Parkplatzbeleuchtung, die über die gesamte Nacht für sichere Verhältnisse sorgt ist vorgesehen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Stellplätze im kommenden Jahr angelegt werden sollen, im Haushalt werden entsprechende Mittel veranschlagt. Der Bauantrag für die Stellplätze soll eingereicht werden, das Einvernehmen zum Baugesuch wurde erteilt.
Sitzungsprotokoll als PDF zum Download (PDF-Dokument, 3,98 MB)