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Neue EDV-Ausstattung für die Grundschule Erzingen
In der Investitionsübersicht des Haushaltsplans 2017 wurden 66.000 € für eine neue Medienausstattung an der Grundschule Erzingen veranschlagt. Das Konzept der Grundschule sieht vor: Server mit Backup-Lösung und unterbrechungsfreier Stromversorgung inkl. Software, 25 Laptops mit 25 USB-Dockingstationen, 9 Beamer mit Lautsprechern inkl. Einrichtung Musterlösung für Schulen. Rektorin Susanne Göbelbecker berichtete in der Sitzung, wie an der Grundschule künftig mit der neuen Medienausstattung gearbeitet werden soll und beantwortete Fragen der Gemeinderäte. Das Konzept der Grundschule für die neue EDV-Ausstattung wurde grundsätzlich genehmigt. Den Auftrag hierfür erhält die Firma rst IT-Unternehmensberatung, Renningen (mit Außenstelle in Küssaberg), welche dies zum Preis von 44.988,25 € angeboten hat. Weitere Kosten fallen an für die Einrichtung einer WLAN-Lösung im Altbau und Neubau (rund 12.000 €), neue Computerarbeitstische (2,40 m breit) inkl. Pinnwand für 8 Klassenzimmer (rund 6.500,00 €) sowie Microsoft Windows- und Office-Lizenzen. Hier wird noch geprüft, ob der Kauf der Lizenzen mit einmaligen Kosten oder die jährliche Zahlung von Lizenzgebühren wirtschaftlicher ist. Außerdem ist beabsichtigt, im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Lernsoftware und Digitalkameras anzuschaffen.
Keine Leihgebührmehr für Tablet-PCs an der Gemeinschaftsschule Klettgau
Die Gemeinde Klettgau verzichtet ab dem 01. September 2017 auf die Erhebung einer Leihgebühr für die Nutzung von Tablet-PCs an der Gemeinschaftsschule Klettgau. In der Sitzung vom 10.10.2016 hatte der Gemeinderat beschlossen, auf Basis eines dreijährigen Leasingvertrages Tablet-PCs für Schüler und Lehrer der Gemeinschaftsschule Klettgau zu beschaffen. Die laufenden Aufwendungen der Gemeinde belaufen sich auf 21.972 € Jahresbetrag Leasing und Versicherung und 4.734 € iPad Manager Jahreslizenz, insgesamt also 26.706 €. Bisher müssen die Eltern einen monatlichen Eigenanteil von 12 € je PC bezahlen. Mit Stand Mitte Mai 2017 erhebt die Gemeinde von 123 Schülern bzw. deren Eltern den Eigenanteil. Auf 12 Monate gesehen summiert sich das auf einen Jahresbetrag von 17.712 €. Im laufenden Schuljahr besuchen insgesamt 138 Kinder die Gemeinschaftsschule.
Der Gemeinderat hat auf Vorschlag von Bürgermeisters Ozan Topcuogullari beschlossen, die Leihgebühr für die Eltern ab dem 01.09.2017 nicht mehr festzusetzen. Beim iPad handelt es sich um ein Lernmittel. Um die Vorteile dieser Lernmethode allen Schülern gewähren zu können – und nicht nur denjenigen die es sich leisten können – sollen die iPads allen Schülern analog zu Schulbüchern kostenlos zur Nutzung ausgegeben werden und so die Lernmittelfreiheit sichergestellt sein. Die aktuelle Situation führte zu einer Ausgrenzung von einzelnen Schülern, die ohne iPads nicht in Lerngruppen mitarbeiten können. Durch die kostenlose Ausgabe von iPads soll zudem die Gemeinschaftsschule Klettgau gestärkt werden.
Anpassung der KiTa-Gebühren
Die kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände in Baden-Württemberg haben die Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 fortgeschrieben. Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 hat für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen insbesondere bei der Eingruppierung mit sich gebracht. Um die damit verbundene Kostensteigerung der Kindergartenträger teilweise zu kompensieren, machen die Gebührenvorschläge für 2017/18 mit etwa 8 % einen vergleichsweise großen Sprung. Für das Jahr 2018/19 geht es wieder auf die bisher übliche Steigerung von 3 % zurück.
Die Gemeinde führt die bisherige Praxis fort und orientiert sich bei den neu beschlossenen Elternbeiträgen größtenteils an diesen Empfehlungen. Bei den Gebühren für 3-, 4- und Mehrkindfamilien wurden die Gebühren höher festgesetzt, als von den Spitzenverbänden vorgeschlagen. Dies soll bei immer noch sozial verträglichen Gebührensätzen den Abstand zu den Gebühren für 1- und 2-Kindfamilien vermindern. Die Satzung mit den neuen Gebühren wird im Gemeindeblatt veröffentlicht.
Änderung/Neufassung der Hauptsatzung
Dem Bürgermeister wurde in der Hauptsatzung der Gemeinde Klettgau aus dem Jahr 2006 u.a. die Zuständigkeit übertragen für die „Einstellung und Entlassung und sonstigen personalrechtlichen Entscheidungen von Beschäftigten der Vergütungsgruppe 1 bis 4 TVöD, befristet eingestellten Aushilfen, Beamtenanwärtern und Praktikanten“. Je nach Lage der Sitzungstermine des Gemeinderats bedingt dies in manchen Fällen, dass nach einem Vorstellungsgespräch noch Wochen vergehen, bis einem Stellenbewerber definitiv zugesagt werden kann. Das kann dazu führen, dass ein Wunschkandidat bis dahin bereits eine andere Stelle angenommen hat. U.a. bei Fachkräften für Kinderbetreuung herrscht nach wie vor ein großer Bewerbermangel. Gerade hier sind rasche Entscheidungen notwendig, um Stellen mit den geeignetsten Kandidaten bzw. überhaupt besetzen zu können. Aus diesem Grund wurde die Zuständigkeit des Bürgermeisters in der Hauptsatzung neu geregelt. Er ist künftig zuständig für die „Einstellung, Entlassung und sonstigen personalrechtlichen Entscheidungen von Beschäftigten bis Entgeltgruppe 6 oder S8a TVöD, befristet eingestellten Aushilfen, Auszubildenden, Beamtenanwärtern und Praktikanten.“ In Entgeltgruppe S8a ist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) z.B. ein/e Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit eingruppiert. Da weitere Änderungen vorgenommen wurden und die Hauptsatzung von 2006 bereits 2016 geändert worden ist, wurde die Hauptsatzung aus Gründen der Übersichtlichkeit komplett neu gefasst. Die geänderte Hauptsatzung wird im Gemeindeblatt veröffentlicht.
Abwassersatzung wurde geändert
In der aktuellen Abwassersatzung vom 06.06.2016 fehlte ein Satz, der die Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr definiert. Der Fehler wurde durch den Beschluss einer entsprechenden Änderungssatzung behoben. Die Änderungssatzung wird im Gemeindeblatt veröffentlicht.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte 3 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Im Mai 2017 hatte der Gemeinderat das Einvernehmen hinsichtlich einer im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Weisweiler Straße in Erzingen geplanten beleuchteten Plakattafel verweigert, da hier eine Beeinträchtigung des Verkehrs und eine Sichtbehinderung befürchtet wurde. Das Landratsamt teilt diese Auffassung nicht und hat die Gemeinde aufgefordert, erneut über das Baugesuch zu entscheiden. Der Gemeinderat blieb jedoch bei seiner Auffassung, dass durch die Plakattafel im Kreuzungsbereich mit Bahnübergang, Ampeln und hohem Verkehrsaufkommen die Verkehrsteilnehmer zu sehr abgelenkt werden und lehnte die Erteilung des Einvernehmens erneut ab.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
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