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Hier finden Sie Sitzungsberichte und Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Die Termine künftiger Sitzungen, Tagesordnungen und weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungen.
Aus der Gemeinderatssitzung vom 06.11.2023
Erstelldatum07.11.2023
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte dem vorliegenden Baugesuch die grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Verbesserung des Hochwasserschutzes am Klingengraben im Ortsteil Erzingen
Die Gemeindeverwaltung ist seit einigen Jahren gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Freiburg kontinuierlich mit der Betrachtung der Hochwassersituation im Ortsteil Erzingen befasst. Mit der Einführung der amtlichen Hochwassergefahrenkarte ergaben sich neue Bewertungskriterien und daraus resultierend neue Restriktionen für alle Flächen im Bereich der ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete. Maßgeblich sind die Hochwasserereignisse HQ100 sowie HQ50, also die statistische Wahrscheinlichkeit eines 50- bzw. 100-jährigen Hochwasserereignisses. Aus der aktuellen Hochwassergefahrenkarte geht hervor, dass die beidseitig mitunter bis an den Klingengraben angrenzenden Wohn- und Gewerbebauflächen zu den gefährdeten Bereichen bei überdimensionalen Regenereignissen zählen. Ursächlich hierfür sind die im Oberlauf aus der Schweiz befindlichen Zuläufe aus dem Vordertalbach, dem Ruussgraben und dem Mülibach mit wiederum mehreren einspeisenden Bächen, welche im Schweizerischen Höhenzug Randen entspringen. Auf Grund des großen Einzugsgebietes und fehlender Rückhaltungen im Oberlauf des Klingengraben zeigt sich die Situation im Ortsteil Erzingen besonders kritisch. Der Bach staut schon von der Schweizer Grenze herkommend auf und überflutet danach große Bereiche innerhalb der bestehenden Bebauung rechts und links des Wasserlaufs. Hochwasserschutzdämme sind im betrachteten Bereich bisher nicht vorhanden.
In einem ersten Schritt wollen die Gemeinde Klettgau und der für den Klingengraben als sogenanntes Gewässer I. Ordnung zuständige Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium in Freiburg gemeinsam den Hochwasserschutz am Klingengraben im Bereich der Ortslage Erzingen verbessern. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Hochwassergefahrenkarten und aktueller hydraulischer Berechnungen wurden für die vorhandenen Schwachstellen mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und deren voraussichtliche Kosten abgeschätzt. Eine Vertreterin des Regierungspräsidiums Freiburg informierte den Gemeinderat über das Ergebnis dieser ersten Untersuchungen. Um den Hochwasserschutz am Klingengraben zu verbessern, muss die Bachböschung im Bereich von Erzingen erhöht werden. Auf welche Weise dies am besten erfolgt, wird im weiteren Verfahren geprüft. Außerdem müssen die 3 in Erzingen vorhandenen Brücken mit einem größeren Querschnitt erneuert werden. Eine erste überschlägige Kostenschätzung geht von Baukosten von rund 11 Mio. € zzgl. Planungskosten aus. Die Gemeinde Klettgau müsste sich daran je nach Maßnahme mit unterschiedlichen Prozentsätzen beteiligen. Der Gemeinderat hat jetzt beschlossen, sich an den Kosten der weiteren Planung für die Hochwasserschutzkonzeption zunächst bis Leistungsphase IV mit 30 % zu beteiligen.
Zuschuss zur Anschaffung eines Fahrrads für die Beschäftigten der Gemeinde Klettgau
Um die Attraktivität der Gemeinde Klettgau als Arbeitgeber zu steigern, erhalten die Beschäftigten der Gemeinde Klettgau künftig einen Zuschuss zur Anschaffung eines Fahrrads.
Nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing können Beschäftigte und Arbeitgeber einzelvertraglich vereinbaren, künftige monatliche Entgeltbestandteile der Beschäftigten zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie leasingfähigen Zubehörs umzuwandeln. Diese Regelung soll nicht angewendet werden, da die Regelungen in der Umsetzung zu aufwändig und für die Beschäftigten nur sehr begrenzt vorteilhaft sind.
Der Gemeinderat hat beschlossen, stattdessen die Anschaffung von Fahrrädern durch die Beschäftigten mit einem einmaligen Geldbetrag direkt zu bezuschussen. Vollzeitkräfte erhalten für die Anschaffung eines Fahrrads (mit oder ohne elektrischem Antrieb) zum eigenen Gebrauch gegen Vorlage einer Rechnung einen Zuschuss von einmalig 500 €. Betragen die Kosten für das Fahrrad weniger als 500 €, ist der Zuschuss nur so hoch wie die Kosten. Für Teilzeitkräfte reduziert sich die Zuschusshöhe entsprechend dem prozentualen Arbeitszeitanteil. Für den gezahlten Zuschuss sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Der Anspruch auf den Zuschuss besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde Klettgau seit mindestens einem Jahr besteht. Endet das Arbeitsverhältnis egal aus welchem Grund vor Ablauf eines Jahres nach Auszahlung des Zuschusses, ist der Zuschuss in voller Höhe an die Gemeinde Klettgau zurückzuzahlen. Ein erneuter Zuschuss für eine weitere Anschaffung kann frühestens nach 7 Jahren erfolgen.
Änderung der Abwassersatzung mit Anpassung der Abwassergebühren
Seit 2010 berechnet die Gemeinde die Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser. Die aktuellen Gebühren gelten seit Januar 2018 und liegen bei 2,85 € je m³ Schmutzwasser und 0,55 € je m² versiegelte Fläche. Nach über fünf Jahren war zu prüfen, ob die Grundlagen der damaligen Kalkulationen sich wie geplant entwickelt haben. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren enorme Investitionen im Abwasserbereich getätigt, die sich auf über 4,5 Mio. € belaufen (z.B. Kanalsanierungen Jahnstraße, Dorfstraße, Klosterstraße und Wutöschinger Straße, Neubaugebiete Wetteäcker II und Rubel sowie diverse Maßnahmen in den Kläranlagen). Diese Maßnahmen haben hauptsächlich Einfluss auf die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Kapitalverzinsung). Zudem sind vor allem bei der Kläranlage seit 2020 die Kosten für Betriebsmittel stetig und stellenweise deutlich gestiegen (z.B. Energiebezug und Chemikalien). Bei der Neufestsetzung der Gebühren müssen Überdeckungen und können Unterdeckungen aus Vorjahren teilweise berücksichtigt werden. Der Gemeinderat hat unter Berücksichtigung verschiedener Überdeckungen aus Vorjahren folgende Gebührensätze beschlossen:
- Schmutzwasserbeseitigung 2,72 €/m³
- Niederschlagswasserbeseitigung 0,60 €/m².
Die Änderung der Abwassersatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
MVZ Klettgau GmbH - Übernahme von Bürgschaften und Gewährung eines Darlehens
Am 11.09.2023 ist die formelle Gründung der MVZ Klettgau GmbH mit Sitz in 79771 Klettgau erfolgt. Derzeit werden alle Geschäftsanteile von der Gemeinde Klettgau gehalten. Um handlungsfähig zu sein, benötigt die GmbH zur Finanzierung der anfallenden Ausgaben (u.a. Personalkosten, Kauf und Leasing der Einrichtung) ein Bankdarlehen über 200.000 €. Zur Einräumung attraktiver Konditionen fordert die Bank die Übernahme einer Bürgschaft durch die Gemeinde Klettgau. Außerdem ist nach § 95 SGB V für die Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums in der Rechtsform einer GmbH Voraussetzung, dass die Gesellschafter entweder selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen oder andere Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das medizinische Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben; dies gilt auch für Forderungen, die erst nach Auflösung des medizinischen Versorgungszentrums fällig werden. Die Kassenärztliche Vereinigung fordert voraussichtlich eine Bürgschaft über 1.200.000 €. Der Gemeinderat hat der Übernahme der Bürgschaften zugestimmt. In der Sitzung wurde außerdem beschlossen, dass die anfallenden Umbaukosten im Rathaus Grießen in Höhe von rund 300.000 € von der MVZ Klettgau GmbH übernommen werden sollen und die Gemeinde der GmbH den entsprechenden Betrag als Darlehen gewährt. Das hat den Vorteil, dass die MVZ Klettgau GmbH den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme und Vermittlung von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden zugestimmt.
Den Spendern ein herzliches Dankeschön!