Rathaus Aktuell: Gemeinde Klettgau

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Autor: Frau Antje Bauer
Artikel vom 18.05.2022

Öffentliche Bekanntmachung vom 12.05.2022

Bebauungsplanänderung "Schalmenäcker-Kirchweg", Gemarkung Geißlingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Klettgau hat am 09. Mai 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Schalmenäcker-Kirchweg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 

Maßgebend ist der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 09. Mai 2022.

Das Gebiet zur 3. Änderung des Bebauungsplanes ist in zwei Bereiche unterteilt:

Bereich West (WR): Eine vorhandene Grünfläche soll in Bauland umgewandelt und anschließend einer Wohnbebauung zugeführt werden.

Bereich Ost (MI): Änderung in der Nutzung. Der Bereich soll in ein Mischgebiet umgewandelt werden.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.

Die Bebauungsplanänderung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeindeverwaltung Klettgau, Rathaus Erzingen, Degernauer Str. 22, Bauamt im Nebengebäude während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in der Zeit vom 20. Mai 2022 bis einschließlich 21. Juni 2022 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Klettgau, 12. Mai 2022


Ozan Topcuogullari
Bürgermeister