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Öffentliche Bekanntmachung vom 12.05.2022
Bebauungsplanänderung "Schlegel-Südwest", Gemarkung Grießen im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB
Maßgebend ist der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 09. Mai 2022.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines freistehenden Einfamilienhauses mit Garage geschaffen werden.
Die Bebauungsplanänderung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeindeverwaltung Klettgau, Rathaus Erzingen, Degernauer Str. 22, Bauamt im Nebengebäude während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in der Zeit
vom 20. Mai 2022 bis einschließlich 21. Juni 2022 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Klettgau, 12. Mai 2022
Ozan Topcuogullari
Bürgermeister