Rathaus Aktuell: Gemeinde Klettgau

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Autor: Frau Antje Bauer
Artikel vom 06.08.2021

Öffentliche Bekanntmachung vom 05.08.2021

1. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "SO Holzverarbeitung"

Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
 

Der Gemeinderat der Gemeinde Klettgau hat am 26.07.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB die Einleitung der 1. punktuellen Flächennutzungsplanänderung (Bereich „SO Holzverarbeitung“) beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde der Vorentwurf der 1. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umstrukturierung und Erweiterung des bestehenden Säge- und Hobelwerks Rothmund im Ortsteil Bühl geschaffen werden. Dieses befindet sich inzwischen in beengter Lage. Es fehlen Spielräume für notwendige Rangier- und Lagerflächen und für die Unterbringung erforderlicher Betriebseinrichtungen (z.B. Löschwassertank). Zur Optimierung bestehender Betriebsabläufe, zur Bewältigung der gewachsenen Nachfrage und zur Entwicklung neuer Geschäftsfelder soll das Firmengelände neu strukturiert und erweitert werden.

Zur Umsetzung des vorliegenden Entwicklungskonzepts und als Genehmigungsgrundlage für die geplante Betriebserweiterung wird derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt. Mit der 1. Flächennutzungsplanänderung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Bebauungsplan „SO Holzverarbeitung“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

Das ca. 11 ha große Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Bühl der Gemeinde Klettgau an der L163. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der nachfolgenden Skizze zu entnehmen und ergibt sich aus dem Lageplan vom 26.07.2021.

Der Vorentwurf der 1. punktuellen Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts sowie den Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Untersuchung, Naturschutzfachliche Bewertung der Fließgewässerfauna 2x, Zwischenergebnis Avifauna) vom

13.08.2021 bis einschließlich 24.09.2021 (Auslegungsfrist)

im Rathaus der Gemeinde Klettgau, Degernauer Str. 22, 79771 Klettgau, Bauamt im Obergeschoss, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde Klettgau, Degernauer Str. 22, 79771 Klettgau, Bauamt im Obergeschoss abgegeben werden. Stellungnahmen können in diesem Zeitraum auch per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: zoelle@klettgau.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Klettgau, 05. August2021