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Öffentliche Bekannmachung
Neuaufstellung des Bebauungsplans "Flst.Nr. 2859 Herrenstraße", Gemarkung Grießen durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Klettgau hat am 26. Juli 2021 in öffentlicher Sitzung die eingegangen Stellungnahmen behandelt und den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Flst.Nr. 2859 Herrenstraße“ gebilligt und beschlossen, diesen erneut auszulegen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26. Juli 2021.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzungen auf Flächen begründet werden, die sich an im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeindeverwaltung Klettgau, Rathaus Erzingen, Degernauer Straße 22, Bauamt während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis spätestens 6. September 2021 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bebauungsplan "Flst. 2859, Herrenstraße", OT Grießen als PDF zum Download