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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Küssaburgstraße“, Ortsteil Geißlingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Klettgau hat am 27. Juli 2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Küssaburgstraße“ im Ortsteil Geißlingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 27. Juli 2020.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung an der Küssaburgstraße geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung vom 17. August 2020 bis einschließlich 18. September 2020 bei der Gemeindeverwaltung Klettgau, Rathaus Erzingen, Nebengebäude, Zi.Nr. 15 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Klettgau, Rathaus Erzingen, Nebengebäude, Zi.Nr. 15 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.klettgau.de eingestellt.
Klettgau, 6. August 2020
Ozan Topcuogullari
Bürgermeister