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Coronavirus - Wichtige Informationen und hilfreiche Links
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. April 2021 in Kraft.
Aktuelle Corona-Verordnung ab 19.04.2021
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Stufenplan/ Übersicht der geschlossenen/ offenen Einrichtungen oder Aktivitäten als PDF zum Download
Aktuelle Übersicht der Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg
Übersicht ab dem 19.04.2021
Information des Gesundheitsamtes
Kreisimpfzentrum
Am 19.01. wurde das Kreisimpfzentrum (KIZ) des Landkreises Waldshut in der Stadthalle Tiengen in Waldshut-Tiengen in Betrieb genommen. Die ersten Impfungen wurden am 22.01.2021 durchgeführt.
Vorrangig geimpft werden zunächst die Personengruppen der Stufe 1 (höchste Priorität) und Stufe 2 (hohe Priorität). Weitere Informationen zu den impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Impfungen können ausschließlich nach Voranmeldung (Telefonisch: 116 117 sowie online: https://www.impfterminservice.de/impftermine) durchgeführt werden. Das Landratsamt weist daraufhin, dass die Vergabe der Termine zentral über das Land gesteuert wird. Das heißt weder das KIZ noch das Landratsamt können Impftermine vergeben.
Alle Informationen Rund um das Kreisimpfzentrum (KIZ) des Landkreises finden Sie auf der
Homepage Landkreis Waldshut - Kreisimpfzentrum
Auf der Homepage des Ministerims für Soziales und Integration Baden-Württemberg erhalten sie weitere
Informationen zur Corona-Impfung und die Liste der aktuell impfberechtigten Personengruppen
Wo gibt es weitere Informationen:
Informationen zur Impfung selbst können auf www.corona-schutzimpfung.de eingesehen werden.
Auf www.landkreis-waldshut.de finden Sie immer aktuelle Mitteilungen zum KIZ in Tiengen. Außerdem werden Sie über die aktuellen Entwicklungen durch die Tageszeitungen informiert.
Informationen zur Einreise und Reiserückkehrern nach Baden-Württemberg
Die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung stellt sicher, dass durch Einreisen aus Risikogebieten in die Bundesrepublik Deutschland nicht zusätzliche Impulse für das inländische Infektionsgeschehen geschaffen werden und neue Infektionsherde durch Ein- und Rückreisende entstehen. Zum 11. Januar 2021 ist eine neue Fassung der Verordnung in Kraft getreten.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Einschränkung der 24-Stunden-Regelung in Grenzregionen
Änderungen bei der 24-Stunden-Regelung für Einreisen nach Baden-Württemberg bzw. bei der Ausreise von im Landkreis Waldshut wohnenden Personen in Risikogebiete
Die Landesregierung verschärft ab dem 19. April 2021 die bestehenden Regelungen zur Einreise-Quarantäne. Für die Bewohner der grenznahen Gebiete in Frankreich, in der Schweiz, in Liechtenstein und im Vorarlberg wurde Ende Dezember festgelegt, dass die 24-Stunden-Regelung für quarantänefreie Einreisen nicht aus touristischen Gründen (z.B. Wandern, Städtereise, Golfen) und zum Zwecke des Einkaufs gilt.
Diese Einschränkung wird ab 19.04.2021 erweitert um die allgemeine "Inanspruchnahme von Dienst- oder Handwerksleistungen". Darunter fällt jetzt auch der Besuch beim Friseur, bei der Autowerkstatt, beim Tattoostudio, bei der Kosmetikerin oder beim Schreiner.
Achtung: Das gilt in gleicher Weise auch für Personen, die in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben und diese Dienst- oder Handwerksleistungen in der Schweiz oder in anderen Risikogebieten in Anspruch nehmen wollen.
Fragen und Antworten zu Einreise-Verordnung für Ein- und Rückreisende
#Wellenbrecher – Gemeinsam gegen die zweite Welle!
Zur Eindämmung des Coronavirus ruft die Kampagne #Wellenbrecher dazu auf, sich gemeinsam und solidarisch gegen die zweite Welle zu stellen. Es ist eine Kampagne von jungen Menschen für junge Menschen.
Weitere Informationen auf der Homepage Land Baden-Württemberg
Unterstützt uns im Kampf gegen Corona
Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im
App Store und bei
Google Play zum Download erhältlich.
Umfangreiche Informationen rund um das Coronavirus
Aktuelle Übersicht der Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg
Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise
Informationen zu Schulen und Kitas finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums
Aktuelle Informationen Landratsamt Waldshut zum Coronavirus
Fragen zum Gesundheitsschutz finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums
Aktuelle Informationen und Risikobewertung des Robert Koch-Instituts zum neuartigen Coronavirus
(unter anderem mit Hinweisen zu Diagnose, Hygiene und Infektionskontrolle)
Aktuelle Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
zum neuartigen Coronavirus (unter anderem zur Meldepflicht für Ärzte)
Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus
Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die vom Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium fachlich unterstützt wird. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Auch das Gesundheitsamt des Landkreis Waldshut hat ein Bürgertelefon eingerichtet unter der Nummer:
07751 865151 (Mo., Mi., Do., Fr. 8:30 – 16:30 Uhr, Di. 08:30 – 18:00 Uhr).