Rathaus Aktuell: Gemeinde Klettgau

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Autor: Frau Antje Bauer
Artikel vom 25.09.2019

Aus der Gemeindratssitzung vom 24.09.2019

Verpflichtung von neugewählten Gemeinderäten

In der Sitzung am 22.07.2019 wurden die neu gewählten Gemeinderäte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet. Da die neu gewählte Gemeinderätin Nathalie Netzhammer in dieser Sitzung nicht anwesend sein konnte, wurde ihre Verpflichtung nun von Bürgermeister Ozan Topcuogullari nachgeholt.

 

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte allen 6 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

Auftragsvergabe für ein neues Feuerwehrfahrzeug

In der Investitionsübersicht des Haushalts 2019 sind 508.000 € veranschlagt, u.a. für die Ersatzbeschaffung eines HLF 20 (Hilfeleistungslöschfahrzeug, Ersatz für das bisherige LF 16 Baujahr 1997). Aufgrund der zu erwartenden Höhe der Auftragssumme war die Anschaffung des HLF 20 europaweit auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 25.06.2019 elektronisch veröffentlicht. Dabei wurde die Abgabe von „Nebenangeboten“ ausdrücklich zugelassen, um Angebote von Vorführfahrzeugen zu ermöglichen. Leider ist bis zum Ende der Angebotsfrist aber kein entsprechendes Nebenangebot für ein Vorführfahrzeug eingegangen. Eingegangen sind:

Los 1, Fahrgestell: 1 Angebot

Los 2, Aufbau: 5 Angebote

Los 3, Beladung: 2 Angebote

Der Preis ist nicht das einzige Wertungskriterium für die Auftragsvergabe. Vom Feuerwehrausschuss wurden auch verschiedene andere Kriterien wie beispielsweise Qualität oder einsatztaktische Funktionalität bewertet und gewichtet. Entsprechend dem Ergebnis dieser Bewertung hat sich der Gemeinderat für die Auftragserteilung an die Anbieter mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot entschieden:

Los 1 zum Preis von 121.368,10 € (Nebenangebot)

Los 2 zum Preis von 217.808,08 €

Los 3 zum Preis von 90.508,18 €

Die Gesamtkosten für das neue Feuerwehrfahrzeug liegen damit 429.684,36 €. Die Kostenschätzung der Freiwilligen Feuerwehr lag bei rund 440.000,00 €.

 

Verfahren für den Bebauungsplan „Bucher II“ im Ortsteil Grießen eingeleitet

Die Firma Bucher Hydraulics plant verschiedene Erweiterungsmaßnahmen am Standort in Grießen. Folgende Baumaßnahmen sind vorgesehen:

  • Abbruch bestehender Gebäude
  • Neubau Hochregallager
  • Neubau mehrgeschossiges Bürogebäude
  • Neubau von Produktionsgebäuden
  • Neubau von Stellplatzanlagen

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig. Der mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes beauftragte Planer Ernst Kaiser hat dem Gemeinderat die Planung in der Sitzung vorgestellt.

Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bucher II“ und für die örtlichen Bauvorschriften gefasst und beschlossen, die dazu notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren einzuleiten. Die Planunterlagen wurden gleichzeitig für die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Behördenvoranhörung freigegeben.

 

Verkehrsübungsplatz für Kinder bei der Realschule in Klettgau-Erzingen

Im Landkreis Waldshut sollen zwei zusätzliche Verkehrsübungsplätze als sogenannte „Mobile Jugendverkehrsschule“ für die Verkehrserziehung von Schülern errichtet werden. Die Radfahrausbildung ist in der Klassenstufe 4 der Grundschulen und in Klassenstufe 5 der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen eine verpflichtende schulische Veranstaltung. Sie wird in Kooperation zwischen den Schulen und der Polizei Baden-Württemberg umgesetzt. In Bonndorf ist bereits ein Platz errichtet und in Betrieb genommen worden. Außerdem soll ein weiterer Platz im östlichen Landkreis erstellt werden. Hierfür wurden durch die Gemeindeverwaltung auch in Klettgau Flächen auf Eignung überprüft. Der Festplatz in Erzingen bei der Realschule wurde der Polizei, Abteilung Prävention, als Vorschlag gemeldet und durch einen dortigen Verantwortlichen als geeignet angesehen. Lediglich der Kies-/Schotterstreifen nördlich des asphaltierten Platzes muss ebenfalls noch asphaltiert werden, damit die erforderliche Platzgröße erreicht wird. Die Lage unmittelbar an der Schule mit verfügbaren Schulungsräumen, Toiletten/sanitären Einrichtungen ist ideal. Zusätzlich bietet die Mensa die Möglichkeit der Verpflegung, wenn dort Bedarf besteht. Weiterhin ist die Infrastruktur mit dem Bahnhof und den vorhandenen Busverbindungen für die Schüler an diesem Standort gut geeignet. Für Beschilderungen, Leitkegel und andere Gerätschaften sowie für vorgehaltene Fahrräder soll eine Garage gestellt werden, so dass der Platz nach Nutzung durch die Schüler wieder frei ist. Der Festplatz kann weiterhin als solcher genutzt werden. Es sind lediglich bleibende Markierungen auf dem Boden vorhanden. Mit der Errichtung eines mobilen Jugendverkehrsübungsplatzes wird der Standort des Realschulzentrums in Klettgau erheblich gestärkt und ein zusätzliches attraktives Angebot für Schüler geschaffen.

Wenn der Festplatz als Verkehrsübungsplatz genutzt wird, muss für das Spielfeld des Hockeyvereins 99ers Klettgau eine andere Lösung gefunden werden. Mit dem Verein hat bereits am Tage der ersten Besichtigung mit dem verantwortlichen Koordinator der Polizei ein konstruktives Gespräch stattgefunden. Für den Hockeyverein ist der derzeitige Standort aufgrund der erheblichen positiven Entwicklung des Vereins mit zahlreichen zusätzlichen Aktivitäten, die die eigentliche Sportaktivität ergänzen, nicht optimal, so dass hier mittelfristig sowieso ein anderer eigener Standort angestrebt wird.

Die Kosten für eine Verbreiterung der asphaltierten Fläche des Festplatzes liegen bei rund 30.000 €, für ein neues Hockey-Spielfeld muss mit Kosten von 100.000 € gerechnet werden. Der Verein sieht sich in der Lage, 23 % bis höchstens 30 % dieser Kosten finanziell oder durch Eigenleistung zu übernehmen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die asphaltierte Fläche des Festplatzes Erzingen für eine Verkehrsübungsplatz zu verbreitern und die im Haushaltsplan nicht vorgesehenen zu erwartenden Kosten von rund 30.000 € genehmigt. Die Arbeiten sollen noch im Jahr 2019 ausgeführt werden, damit der Verkehrsübungsplatz ab März 2020 genutzt werden kann. Mit dem Verein 99ers Klettgau soll eine Vereinbarung über ein neues Hockey-Spielfeld geschlossen werden.

 

Jagdgenossenschaft Klettgau

In gemeinschaftlichen Jagdbezirken steht die Wahrnehmung des Jagdrechts der Jagdgenossenschaft zu. Mitglieder der „Jagdgenossenschaft Klettgau“ sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen bejagbaren Grundstücke. Die Jagdgenossenschaft Klettgau hat am 22.05.2012 eine Satzung beschlossen. Darin ist u.a. geregelt:

  • Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wird für unbestimmte Zeit auf den Gemeinderat übertragen
  • Der Gemeinderat ist zuständig für die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
  • Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird der Gemeinde Klettgau zweckgebunden für allgemeine Zwecke der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt.

Zum 01.04.2015 wurde das bis dahin geltende Landesjagdgesetz durch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ersetzt. Dadurch werden verschiedene Änderungen der Satzung der Jagdgenossenschaft Klettgau notwendig, welche vor der anstehenden Neuverpachtung des Jagdbogens Bühl umgesetzt werden müssen:

  • Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft kann künftig längstens für 6 Jahre dem Gemeinderat übertragen werden.
  • Vor der Verpachtung des Jagdrechts an einen neuen Pächter, ist die Jagdgenossenschaft zur Beschlussfassung einzuberufen.

Die Gemeindeverwaltung hat einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat hierzu beschlossen, dass eine Versammlung der Jagdgenossenschaft einberufen werden soll. Der Gemeinderat stimmt einer Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeindevorstand für weitere 6 Jahre zu, wenn die Satzung der Jagdgenossenschaft dem Entwurf der Gemeindeverwaltung entspricht.

 

Mähroboter für das KlettgauBad

Zur Entlastung des Personals und als Ersatz für den reparaturanfälligen Großflächenmäher wurden dieses Jahr die großen Liegewiesenflächen im KlettgauBad durch einen Mähroboter gemäht. Die dabei gemachten Erfahrungen sind gut. Das Gerät nimmt den Mitarbeitern einiges an Arbeit ab und der Rasen zeigt sich auch in einem sehr guten Zustand. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, den Mähroboter zum Preis von 10.948 € zu kaufen und hat die dafür anfallenden außerplanmäßige Ausgaben genehmigt.

Sitzungsprotokoll als PDf zm Download