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Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2018
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte drei von vier vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Ein Bauvorhaben wurde abgelehnt, da sich dieses nach Meinung des Gemeinderats nicht in die Umgebung einfügt.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Neubau Hochbehälter Brand in Grießen - Ausschreibung für Erd- und Rohbauarbeiten aufgehoben
Am 17.04.2018 wurde vom Landratsamt Waldshut die Baugenehmigung für den Bau des neuen Wasser-Hochbehälters „Brand“ in Klettgau Grießen erteilt. Bei Hochbehälter-Neubauten für die Trinkwasserversorgung sind die Rohbauarbeiten eine anspruchsvolle Arbeitsleistung, deren einwandfreie Ausführung von großer Bedeutung ist, um langlebige, dichte und hygienische einwandfreie Trinkwasserkammern zu erhalten. Aus diesem Grund sollten nur Fachfirmen mit Zulassung für diese Arbeiten beauftragt werden. Um eine geeignete Firma zu finden, wurde die Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs vor beschränkter Ausschreibung durchgeführt. Bei diesem Wettbewerb hat sich allerdings nur ein Teilnehmer gemeldet. Daraufhin wurden acht Firmen (inkl. Teilnehmer aus Wettbewerb), die als leistungsfähig und mit den Ansprüchen eines Trinkwasserbehälters vertraut sind, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Submission am 12.06.2018 konnte lediglich der Eingang von zwei Angeboten verzeichnet werden. Nach Prüfung der zwei eingereichten Angebote empfiehlt das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro die Aufhebung der Ausschreibung, da auch das günstigste Angebot ca. 42 % über der aktuellen Kostenberechnung liegt. Auf Grund der momentanen Situation auf dem Hoch- und Tiefbaumarkt schlägt der Planer vor, eine neue Ausschreibung im Herbst dieses Jahres durchzuführen und den Baubeginn auf März 2019 zu verschieben. Der Gemeinderat ist diesem Vorschlag einstimmig gefolgt.
Ganztagsschule bzw. Betreuungsangebot an der Grundschule Grießen
Das Regierungspräsidium Freiburg hat zum Schuljahr 2014/15 die Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an der Grundschule Grießen genehmigt. Von Montag bis Donnerstag sieht das Konzept der Schule bisher Unterricht/Betreuung von 07:45 bis 16:00 Uhr vor, am Freitag ist nur vormittags Unterricht. Im laufenden Schuljahr haben 32 Schüler am Ganztagsbetrieb teilgenommen. Dementsprechend hat die Schule 24 zusätzliche Lehrerwochenstunden zugewiesen bekommen. Davon wurden 12 Lehrerwochenstunden „monetarisiert“, d.h. in eine Geldzahlung umgewandelt. Mit diesem Geld und einem weiteren Zuschuss für die Beaufsichtigung während des Mittagessens konnten die bei der Gemeinde angestellten Betreuungskräfte vergütet werden, die bei der Gestaltung des Ganztagsbetriebs mitgewirkt haben. Das Schuljahr 2017/18 ist noch nicht abgerechnet, im Schuljahr 2016/17 hat die Gemeinde rund 22.700 € für den Ganztagsbetrieb und 4.500 € aus dem „Jugendbegleiter-Programm“ erhalten. Die Personalkosten für Betreuung und Essensausgabe liegen monatlich bei rund 4.000 € (ohne Verwaltung und Gebührenabrechnung).
Für das kommende Schuljahr liegen nur 22 Anmeldungen vor, für den Ganztagsbetrieb müssen aber mindestens 25 Schüler/-innen angemeldet sein. Das bedeutet, dass der Ganztagsbetrieb für das kommende Schuljahr ruht. Die Schule erhält keine zusätzlichen Lehrerwochenstunden, die Gemeinde kein Geld für den Ganztagsbetrieb. Ob der jährlich zu beantragende Zuschuss aus dem „Jugendbegleiter-Programm“ gewährt wird, ist unsicher.
Damit das bisherige Angebot trotzdem nicht ersatzlos entfällt, wird die Gemeinde ab dem Schuljahr 2018/19 in Anlehnung an das aktuelle Angebot in Grießen und Erzingen künftig anbieten:
- verlässliche Grundschule/Betreuungszeit vor dem Unterricht ab 07:45 Uhr und nach dem Unterricht bis 12:50 Uhr (Elternbeitrag pro teilnehmendes Kind 25,00 €/Monat).
- warmes Mittagessen mit Betreuung (Montag bis Donnerstag), von 12:50 bis 13:45 Uhr wenn an mindestens 3 Wochentagen mindestens 10 Kinder teilnehmen
- Hausaufgabenbetreuung (Montag bis Donnerstag) von 13:45 bis 15:00 Uhr (Elternbeitrag pro teilnehmendes Kind 20,00 €/Monat)
Sanierung der Friedhofsmauer und neuer Friedhofszaun in Bühl
Im Oktober 2017 musste die bestehende Thujahecke hinter dem Friedhofszaun an der Nordseite des Friedhofs Bühl entfernt werden. Aufgrund des schlechten Zustandes des Friedhofszaunes in diesem Bereich muss ein neuer Zaun montiert werden. Der bisherige Friedhofszaun entspricht nicht mehr der Würde des Ortes. Bei der Entfernung des alten Zaunes müssen die Pfostenlöcher ausgebohrt und Eisenpfosten entfernt werden. Die Friedhofsmauer an sich befindet sich in keinem schlechten Zustand. Jedoch ist es sinnvoll, dass eine Sanierung durchgeführt wird, um künftige Schäden zu vermeiden.
Der Abbau des Zauns und die Sanierung der Friedhofsmauer wird durch die Fachfirma Boll & Eisele in Zusammenarbeit mit dem Bauhof Klettgau erfolgen. Es wird mit Kosten von rund 2.800 € für die Firma und rund 1.000 € für die Leistungen des Bauhofs gerechnet. Der Auftrag zur Fertigung des neuen Friedhofzauns (feuerverzinkt und schwarz pulverbeschichtet) wurde zum Preis von 14.875,00 € an die Firma Klettgauer Kunstschmiede, Geißlingen erteilt.