Sanierung Grundschule Grießen - Bauabschnitt II
Im Jahr 2016 wurden an der Grundschule Grießen sämtliche Fenster erneuert, die Fassade an der Nordseite gedämmt und das Dach auf der Nordseite neu gedeckt. Der Gemeinderat befasste sich nun mit der Fortführung der Sanierungsarbeiten. Dieses Jahr sollen die Fassaden an Südseite und Giebelseiten saniert werden. Da auch das Hauptdach neu eingedeckt werden muss, befasste sich der Gemeinderat mit der Möglichkeit, eine PV-Anlage zu installieren. In diesem Fall wäre es vorteilhaft, das Dach statt mit neuen Ziegeln mit einem Trapezblech neu zu decken. Das wäre etwa 10.000 € günstiger, als die mit rund 88.000 € veranschlagte neue Dachdeckung mit Ziegeln. Die PV-Anlage wird rund 71.000 € kosten, die Kosten amortisieren sich durch die zu erzielende Einspeisevergütung in weniger als 10 Jahren. Der Gemeinderat hat der Installation einer PV-Anlage in Kombination mit einem Trapezblech zugestimmt.
Seitens der Schulleitung besteht auch der Wunsch nach einer Vergrößerung des Foyers. Dies hätte u.a. den Vorteil, dass die regelmäßig stattfindenden Schulversammlungen - statt wie bisher in der Gemeindehalle - spontan und ohne große Vorbereitung und Zeitverlust direkt in der Schule abgehalten werden können. Die Halle muss gerade im Winter nicht mehr extra nach den Schulversammlungen gereinigt werden. Im Foyer wäre auch für diverse andere Schulveranstaltungen mehr Platz. Der Gemeinderat hat der Vergrößerung des Foyers zugestimmt. Die Kosten hierfür einschl. der Renovation des bestehenden Foyers und des anschließenden Treppenhauses belaufen sich auf ca. 217.000 €. Das Foyer wird frühestens 2018 erweitert werden. Eine Entscheidung war aber schon jetzt erforderlich, um die anstehenden Fassadensanierungsarbeiten an den geplanten Erweiterungsbau anpassen zu können.
Keine Änderung des Bebauungsplans „Kunstgalerie“
Die Firma Kramer-Meier GmbH aus Weil am Rhein hat bei der Gemeindeverwaltung den Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kunstgalerie“ gestellt. Im Bebauungsplan ist für den räumlichen Geltungsbereich ein Mischgebiet festgesetzt; allerdings mit der Einschränkung, dass u.a. Vergnügungsstätten dort unzulässig sind. Die von der Firma Kramer-Meier GmbH vorgesehene Nutzung der Kunstgalerie als „Spielhalle“ und „Fun-Halle“ mit Unterhaltungsgeräten und Zutritt dort bereits für unter 18-Jährige ist demzufolge nicht zulässig.
In der Sitzung am 20.02.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, eine Entscheidung zurückzustellen und zunächst zu klären, ob die geplante Fun-Halle zugelassen werden kann, ohne den Ausschluss für Spielhallen aufzuheben. Die Abklärung mit dem Landratsamt hat ergeben, dass dies über eine Festsetzung im Bebauungsplan oder in der Baugenehmigung nicht möglich ist. Die Firma Kramer-Meier GmbH hat mittlerweile jedoch auch erklärt, dass eine Fun-Halle wegen der hohen Investitionskosten nur in Verbindung mit einer Spielhalle wirtschaftlich betrieben werden kann. In der Sitzung haben Vertreter der Firma Kramer-Meier GmbH dem Gemeinderat das geplante Konzept vorgestellt und verschiedene Fragen beantwortet. Die für das Konzept notwendige Änderung des Bebauungsplans fand im Gemeinderat jedoch keine Mehrheit und wurde abgelehnt.
Auftrag für die Sanierung des Gehwegs am Schwarzbach in Grießen vergeben
Die Gemeinde hatte Ende Januar die Planungen sowie die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Tief- und Pflasterbauarbeiten zur Sanierung des Gehwegbereiches am Schwarzbach (Bereich Gasthaus Brauerei) fertiggestellt. Die Ausschreibungsunterlagen sind dann als beschränkte Ausschreibung an 5 regionale Baufirmen ausgegeben worden, 3 Angebote wurden eingereicht und konnten gewertet werden. Unter Berücksichtigung eines Nebenangebotes wurde der Auftrag an die Firma Kaiser, Klettgau zu einem Pauschalpreis von 102.000 € vergeben. Mit den Arbeiten wird in Kürze begonnen.
Die Gesamtbaukosten werden den Haushaltansatz von 150.000 € erreichen und umfassen neben den Materialkosten für das Kiesmaterial von der Fa. Bechtel & Szilagyi, das die Gemeinde zu vergünstigten Konditionen erwirbt, noch die Erneuerung der Wegebeleuchtung, Bepflanzungen, Geländer- und Zaunarbeiten sowie die Lieferung und Montage von Ausstattungsgegenständen, wie Bänke und Mülleimer.
Vermietung von Gemeindehallen für Veranstaltungen von Privatpersonen
Für Veranstaltungen/Feiern von Privatpersonen in Gemeindehallen galt bisher folgende Regelung:
Vermietung nur an Klettgauer Gastwirte und Partyservicebetriebe für Privatfeiern von Klettgauer Einwohnern
Vermietung nur für Hochzeiten und runde Geburtstage ab 50 Jahre
Sporthalle Erzingen, Gemeindehallen Grießen und Erzingen stehen nicht für Privatfeiern zur Verfügung
Für Privatveranstaltungen werden nur die Hallen in Bühl, Geißlingen, Rechberg und Weisweil vermietet
Anmietung ist erst nach Aufstellung des Veranstaltungskalenders für das jeweilige Jahr möglich (ab Dezember)
Eine Vermietung direkt an Privatpersonen war bisher nicht zugelassen. Der Gemeinderat befasste sich mit einer Neuregelung, da nicht alle Gastwirte/Partyservicebetriebe bereit sind, die Halle anzumieten und damit die Verantwortung für die Veranstaltung zu übernehmen. Dadurch können feiernde Privatpersonen nur unter sehr wenigen Partyservicebetrieben auswählen. Teilweise wird aus diesem Grund ganz auf die Feier in einer Klettgauer Halle verzichtet.
Außerdem muss die Gemeindeverwaltung regelmäßig Anfragen für Polterabende oder vergleichbare Veranstaltungen und hin und wieder auch für Beerdigungen ablehnen. Polterabende werden aus Rücksicht auf die Nachbarschaft der Gemeindehallen auch weiterhin nicht zugelassen. Anfragen für Beerdigungen sind relativ selten. Erfahrungsgemäß wird nur angefragt, wenn keine geeignete Gaststätte verfügbar ist. Deshalb werden die Hallen künftig auch für Beerdigungen vermietet.
Der Gemeinderat hat folgende neue Regelung für Veranstaltungen/Feiern von Privatpersonen in Gemeindehallen beschlossen:
Vermietung an Klettgauer Einwohner für Hochzeiten und runde Geburtstage ab 50 Jahre
Vermietung an Angehörige bei Bestattungen in Klettgau
Sporthalle Erzingen, Gemeindehallen Grießen und Erzingen stehen nicht für Privatfeiern zur Verfügung
Für Privatveranstaltungen werden nur die Hallen in Bühl, Geißlingen, Rechberg und Weisweil vermietet
Anmietung ist erst nach Aufstellung des Veranstaltungskalenders für das jeweilige Jahr möglich (ab Dezember)
Gemeindehalle Geißlingen soll durch Neubau ersetzt werden
Bürgermeister Ozan Topcuogullari informierte darüber, dass sich der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.02.2017 eingehend mit dem Ergebnis einer „Brandverhütungsschau“ und dem allgemeinen Sanierungsbedarf der in den 1950er-Jahren errichteten Gemeindehalle Geißlingen befasst hat. Nach einer überschlägigen Schätzung wäre mit folgenden Kosten zu rechnen:
Erfüllung der Brandschutzauflagen: 124.000 €
Durchführung von notwendigen Sanierungsmaßnahmen: 1 bis 1,5 Mio. €
Neubau mit gleichem Volumen: 2,7 Mio. €
Angesichts dieser Kostenschätzung hat sich der Gemeinderat grundsätzlich für einen Neubau statt einer Sanierung der bestehenden Halle ausgesprochen; der Standort soll mit der Bevölkerung gesucht werden.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte 3 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Nicht zugestimmt wurde dem Einbau eines Wettannahme-Büros in einem Gebäude in der Hauptstraße Erzingen, da der Bebauungsplan „Hauptstraße Erzingen“ Vergnügungsstätten in diesem Bereich nicht zulässt. Eine beantragte Befreiung wurde abgelehnt.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Sitzungsprotokoll als PDF zum Download