Hauptbereich
Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2015
Bebauungsplan für Arztpraxis in die Wege geleitet
Die Gemeinde Klettgau ist seit einiger Zeit mit dem in Erzingen praktizierenden Arzt Stefan Bastians in Kontakt, um mit ihm gemeinsam ein geeignetes Grundstück für ein neues Praxisgebäude zu finden. Im Gewann „Wetteäcker“ (öst-lich der Gemeinschaftsschule/Sporthalle) verfügt die Gemeinde über zwei geeignete Grundstücke mit direktem Anschluss an die Straße „In der Bütze“. Das betroffene Gebiet ist im Flächennutzungsplan als „künftige Wohnbaufläche“ ausgewiesen; ein Bebauungsplan und somit Bau-recht existiert jedoch nicht.
In Absprache mit dem Landratsamt Waldshut können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das konkrete Vorhaben mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden. Der Gemeinderat hat der Einleitung des Planverfahrens zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wetteäcker I“ gefasst. Der Beschluss zur Billigung und zur Offenlage des Planentwurfes ist für die nächste Gemeinderatssitzung am 16.11.2015 vorgesehen.
Ampel in der Hauptstraße Erzingen wird abgebaut
Auf Drängen der Gemeinde Klettgau hat die Straßenbauverwaltung des Landkreises Waldshut im Bereich Cafe Schäfer/Sparkasse eine provisorische Fußgängerampel aufgestellt. Über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr wurde erfasst, wie oft die Ampel von Fußgängern benutzt wird. Ergänzt wurde die automatische Zählung durch mehrere Beobachtungen vor Ort. Im Ergebnis wurden leider nur sehr geringe Nutzungszahlen festgestellt. Aus Sicht des Landratsamtes (Straßenverkehrsbehörde und Straßenbau) gibt es auf Grund der momentan vorliegenden Daten keine Notwendigkeit einer Fußgängerampel. Die Querungen sind zu selten und vor allem nicht gebündelt. Auch der Aufstellung der Fußgängerampel auf Kosten der Gemeinde Klettgau wird prinzipiell nicht zugestimmt. Die Gemeinde will dies so aber nicht akzeptieren und wird sich weiter für eine Ampel an diesem Standort einsetzen.
Sanierung Gemeindehalle Erzingen;
Zustimmung zur Planung und Ausschreibung
Vor einigen Jahren war die Erweiterung der Gemeindehalle Erzingen angedacht. Nachdem aber dafür keine Zuschüsse bewilligt worden sind, wurden diese Pläne zurückgestellt. Die Gemeindehalle soll nun in ihrem derzeitigen Bestand saniert werden. In der Sitzung vom 15.06.2015 wurden dem Gemeinderat die für die Sanierung der Gemeindehalle Erzingen notwendigen Maßnahmen vorgestellt. Zwischenzeitlich hat der beauftragte Architekt Bernd Sautter die Planung so weit ausgearbeitet, dass die einzelnen Gewerke ausgeschrieben werden können. Der Gemeinderat wurde nochmals über die konkretisierte Planung, die Kosten und den aktuellen Zeitplan informiert. Für die geplanten Maßnahmen muss mit Kosten von rund 660.000 € gerechnet werden.
Geplant sind u.a. folgende Maßnahmen
- Sanierung Hallenboden (Reparatur von beschädigten Stellen, Abschleifen, Versiegeln, Markieren)
- Ersatz der Wandteppiche, neue Prallschutzwand aus Holz an den Stirnseiten, neue Türen,
- Abbau und Neubau hochziehbarer Kletterwand, Abbau Basketballkorb, Abbau Kletterstangen und Ringe so-wie Neubau Multifunktionsschaukel
- Renovierung Bühnenboden, Belegung mit Linoleum, neue Vorhänge • weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes
- da die Wasserleitungen in diesem Bereich marode sind, sollen auch die an die Umkleidekabinen angrenzenden Duschen mit WCs komplett saniert werden.
- Einbau einer Akustik-Decke im Foyer
- Ersatz Eingangselement und Oberlicht
- Beleuchtung, Beschallung, Lüftung überprüfen und ggf. sanieren/erweitern
- Malerarbeiten
- Ersatz Fenster, Dämmung der Klinkerflächen und Fassadenanstrich; darüber hinaus ist vorläufig keine Dämmung der Außenfassade oder des Daches geplant, da die zu erwartenden Einsparungen geringer als die anfallenden Kosten wären.
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen
Für die Unterbringung in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie für die dafür zu erhebende Gebühr hat in Klettgau bisher keine Satzung existiert. Vor allem die Flüchtlingsunterbringung dürfte die Gemeinde sehr bald langfristig fordern. Aus diesem Grund war es angezeigt, das Thema auf ein rechtlich sicheres Fundament zu stellen. Der Gemeinderat hat nun eine Satzung beschlossen, welche auf Grundlage eines aktuellen Musters des Gemeinde-tags Baden-Württemberg ausgearbeitet worden ist. Künftig wird pro Wohnplatz und Monat eine Gebühr von 192 € erhoben.
Entscheidung über die Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme von Spenden. In der Sitzung wurde der Annahme einer Spende für den Radweg zwischen Erzingen und Weisweil sowie einer Spende für die Jugendfeuerwehr einstimmig zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte allen 5 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.