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Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2015
Arbeitsvergabe für den Geh- und Radweg in Riedern am Sand
Nach vielen Jahren der intensiven Planung und Abstimmung, nach Bürgerversammlungen und zahlreichen Gesprächen mit Regierungspräsidium und Landratsamt, insbesondere in ökologischer und finanzieller Hinsicht und nach Abklärung der baurechtlichen Voraussetzungen hat die Gemeindeverwaltung mit dem Ingenieurbüro Mayer aus Waldshut-Tiengen parallel zum Förderantrag die öffentliche Ausschreibung vorbereitet. Die anlässlich der Submission am 16.07.2015 eingereichten 3 Angebote konnten gewertet werden. Günstigster Anbieter ist die Firma Staller GmbH, Grafenhausen-Mettenberg mit einem Angebotspreis von 1.148.046,35 €. Unter Berücksichtigung der Materialkosten für das Kiesmaterial und weitere Schüttgüter von der Firma Bechtel & Szilagyi werden Kosten von rund 1,25 Mio. € anfallen. Diskutiert wurde im Gemeinderat über die beiden notwendigen neuen Brücken. Schließlich wurde beschlossen, bei der Hazienda eine Stahlbrücke mit Fahrbahnplatte aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) und in der Ortsmitte eine Brücke komplett aus GFK zu bauen, beide Brücken mit einem Geländer aus VA-Drahtgeflecht. Die Auftragserteilung erfolgt, sobald die zuschussrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gewinnverwendung der Gemeindewerke aus Vorjahren
Bevor die Stromversorgung (Teilbetrieb bestehend aus Stromnetzbetrieb und -vertrieb) der Gemeindewerke Klettgau auf die Energieversorgung Klettgau Rheintal GmbH & Co. KG (EVKR) übertragen bzw. ausgegliedert wird, hatte der Gemeinderat noch über die Gewinnverwendungen aus mehreren Vorjahren in Höhe von insgesamt 2.000.698,87 € zu entscheiden. Der Gemeinderat hat beschlossen, Jahresgewinne in Höhe von 801.000 € an den Haushalt der Gemeinde Klettgau abzuführen. Der Restbetrag von 1.199.698,87 € wird insgesamt den Gemeindewerken Klettgau zur Zuführung zu den allgemeinen Rücklagen überlassen.
Ausgliederung des Stromversorgungsbetriebs aus dem Eigenbetrieb Gemeindewerke Klettgau zur Aufnahme durch die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG
Zwischen den Gemeinden Hohentengen a. H, Klettgau, Lottstetten und Jestetten wird das Ziel verfolgt, im Rahmen einer gemeinsamen Gesellschaft die Strombetriebe (Stromnetz und Stromvertrieb), die als Gemeindewerke bisher in der Form des Eigenbetriebs bzw. Regiebetriebs auf Gemeindeebene organisiert sind, zusammenzuführen und gemeinsam zu bewirtschaften. Die Grundlagen dieser künftigen Strategie wurden in einem Konsortialvertrag vom 04.10.2011 zwischen den Gemeinden vereinbart. In Umsetzung dieser Vereinbarungen wurde die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG (EVKR) gegründet, welche bisher Dienstleistungen für die einzelnen Gemeindewerke erbrachte. Im weiteren Verlauf bewarb sich die EVKR um die Strom-Konzessionen in den Gemeinden und hat nach erfolgreichem Abschluss der Konzessionsvergabeverfahren entsprechende Verträge mit den Gemeinden abgeschlossen. Infolgedessen hat die EVKR einen gesetzlichen Übereignungsanspruch hinsichtlich der Stromnetze.
Der Gemeinderat hat zur Erfüllung dieses Anspruches (Stromnetz) und in Umsetzung des Konsortialvertrages (Stromvertrieb) beschlossen, den Strombetrieb (Stromnetz und Stromvertrieb) im Wege der Ausgliederung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes aus dem Gemeindewerk Klettgau auszugliedern und auf die EVKR zu übertragen. Damit gehen das Eigentum am Stromnetz und die Verträge mit den Stromvertriebskunden auf die EVKR über. Der Vorteil der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz besteht in der partiellen Gesamtrechtsnachfolge, d.h. das Vermögen des Stromversorgungsbetriebes geht mit Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister als Ganzes auf die EVKR über. Eine gesonderte Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände ist damit nicht erforderlich, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnisse können ohne Zustimmung der Gläubiger bzw. Vertragspartner übertragen werden. Insbesondere gehen auch die Stromlieferverträge mit den Endkunden auf die EVKR über, ohne dass eine gesonderte Zustimmung derselben eingeholt werden müsste.
Im Rahmen der Ausgliederung wird das Kapital der Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG erhöht und die Gemeinde erhält als Gegenleistung für die Einbringung des Stromversorgungsbetriebes Gesellschaftsanteile. Die Gemeinde übernimmt hierfür eine zusätzliche Kommanditeinlage (Erhöhung der Haftsumme) in Höhe von 327.000 €. Der den Erhöhungsbetrag der Kommanditeinlage übersteigende Wert des eingebrachten Stromversorgungsbetriebes wird dem gemeinsamen Rücklagenkonto gutgeschrieben. In diesem Zusammenhang erwirbt die Gemeinde Klettgau von der Gemeinde Lottstetten zur Herstellung des Beteiligungsgleichlaufs 975 Geschäftsanteile an der Energieversorgung Klettgau-Rheintal-Verwaltungs-GmbH im Nennbetrag zu je 1 €.
Der Gemeinderat hat dem Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ebenso wie den Neufassungen der Gesellschaftsverträge der Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG und der Energieversorgung Klettgau-Rheintal-Verwaltungs-GmbH zugestimmt.
In den Aufsichtsrat der Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG wurden die Gemeinderäte Hans Hyrenbach und Christian Merx gewählt: Mit Einrichtung eines Aufsichtsrates in der EVKR wird ein Aufsichtsorgan installiert, über welches eine Kontrolle der Geschäftsführung ermöglicht wird. In den Aufsichtsrat werden Mitglieder des Gemeinderates entsendet, sodass Vertretern aus diesem Gremium die Möglichkeit eröffnet ist, die Führung der Geschäfte in der EVKR zu überwachen und bei wichtigen Entscheidungen im operativen Bereich Impulse zu geben. Dies wird erreicht, indem der Geschäftsführung auferlegt wird, zum einen dem Aufsichtsrat über den Geschäftsgang regelmäßig zu berichten und zum anderen bei wichtigen Maßnahmen und Rechtsgeschäften die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen. Bei Geschäften, welche die Grundlagen der EVKR betreffen, ist die Geschäftsführung weiterhin verpflichtet, zuvor einen Beschluss der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Über das Abstimmungsverhalten der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinden in der Gesellschafterversammlung kann der Gemeinderat auf Grundlage der kommunalrechtlichen Bestimmungen auch in diesem Bereich nach wie vor Einfluss nehmen.
Zusammenfassend kann zu den Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen festgehalten werden, dass dadurch das Weiterbestehen der örtlichen Energieversorgung in der Verantwortung der Gemeinden in einem gemeinsamen Unternehmen gewährleistet werden soll. Aufgrund des komplexen energiewirtschaftlichen Rahmens kann ein umfassender Stromnetzbetrieb und Stromvertrieb durch die einzelnen Gemeindewerke allein nicht mehr sichergestellt werden. Durch die Zusammenführung in der EVKR wird eine breitere Basis geschaffen, so dass der Stromnetzbetrieb und Stromvertrieb auch künftig in kommunaler Hand erfolgreich und sicher durchgeführt werden kann. Es kommt zu einer Bündelung der Kräfte aller vier Gemeindewerke in der EVKR, um die Herausforderungen in der Stromversorgung gemeinsam zu meistern.
Die unmittelbare Verantwortung der Gemeindewerke für den Stromversorgungsbetrieb endet. An die Stelle des Vermögens und der Schulden tritt bei den Gemeindewerken die Beteiligung an der EVKR. Für den wirtschaftlichen Betrieb des Stromversorgungsbetriebes ist dann nur noch die EVKR verantwortlich. Die Haftung der Gemeinde Klettgau ist begrenzt auf die übernommene Hafteinlage in der EVKR, für übergegangene Verbindlichkeiten besteht eine zeitlich begrenzte Weiterhaftung. Entsprechend der Beteiligungsquote an der EVKR nimmt die Gemeinde an einem Gewinn der EVKR teil, d.h. es kommt bei einer Ausschüttung zu einem entsprechenden Mittelzufluss bei den Gemeindewerken. Durch eine Bündelung der Stromversorgungsbetriebe der vier Gemeinden in einem Unternehmen kann dieses Synergien schöpfen und die Herausforderungen der Energiewirtschaft gestärkt in Angriff nehmen.
Entwidmung und Verkauf eines Feldwegs in Bühl
Ein Landwirt hat westlich und östlich des Feldwegs Flst. Nr. 470/1 Grundstücke. Daher möchte er den zwischen seinen Grundstücken liegenden Feldweg kaufen. Das Feldwegegrundstück hat eine Fläche von 348 m². Weitere Grundstücke werden durch den Feldweg nicht erschlossen. Der Wirtschaftsweg stellt nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz eine öffentliche Straße dar. Öffentliche Straßen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Vor dem Verkauf des Wegegrundstücks ist eine Einziehung (Entwidmung) des Wegegrundstücks erforderlich. Der Gemeinderat hat dem Verkauf des Feldwegs grundsätzlich zugestimmt und die Einleitung des Einziehungsverfahrens gem. § 7 Straßengesetz beschlossen.
Entscheidung über die Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme von Spenden. In der Sitzung wurde der Annahme einer Spende für die Freiwillige Feuerwehr einstimmig zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte 6 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Im Fall einer geplanten Lagerhalle muss allerdings zunächst noch die landwirtschaftliche Privilegierung und ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.