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Öffentliche Bekanntmachung vom 25.05.2023
Bebauungsplanänderung "Hinterm-Schlegel", Gemarkung Grießen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Maßgebend ist der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 23. Mai 2023.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die Fläche als Wohngebiet ausgewiesen werden und somit der unvermindert hohen Nachfrage nach Wohnraum zugutekommen.
Die Bebauungsplanänderung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeindeverwaltung Klettgau, Rathaus Erzingen, Degernauer Str. 22, Bauamt im Nebengebäude während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in der Zeit vom 02. Juni 2023 bis einschließlich 03. Juli 2023 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Klettgau, 25. Mai 2023
Ozan Topcuogullari
Bürgermeister
Bebauungsplan-Entwurf "Hinterm Schlegel“ vom 23.05.2023 zum Download (PDF-Datei 3,3 MB)