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Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2023
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte dem vorliegenden Baugesuch die Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Wetterschutz-Unterstand für den Verkehrsübungsplatz
Im Jahr 2020 konnte der Verkehrsübungsplatz bei der Realschule Klettgau realisiert werden. Jährlich nutzen ca. 380 Schüler des östlichen Landkreises den Platz für die Radfahrausbildung. Jedes Kind ist an 4 Terminen auf dem Platz. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt einen Mangel sehr deutlich auf: es gibt in diesem Bereich derzeit keinen Wetterschutz. Die Kinder sind bei jeder Witterung, also bei Regen, Schnee, Wind, Kälte, aber auch bei starker Sonne und der entsprechenden Hitzebelastung ungeschützt. Die Radfahrausbildung beinhaltet immer wieder theoretische Schulungen, an denen alle Schüler zusammenstehen und für die nächste Übung instruiert werden. Für diese immer wiederkehrenden Theorieanteile ist ein Wetterschutz notwendig.
Der Förderverein der Grundschule Erzingen ist hier sehr aktiv und möchte mit Spenden von Gemeinden, Privaten und Firmen einen Wetterschutz-Unterstand realisieren. Geplant ist eine Holzkonstruktion mit einer rückseitigen Wandverschalung und einer Trapezblechabdeckung. Für den Unterstand in einer Größe von 30 x 5 m inklusive einem geschlossenen Raum zur Unterbringung der Fahrräder und diverser Utensilien/Schilder/Lehrmaterialien liegen von drei Zimmereien aus der Region Angebote zwischen 46.200 € und 70.900 € brutto vor.
Die Gemeinderat unterstützt das Projekt gerne und hat der Übernahme des Bauantragsaufwandes einschließlich der statischen Nachweise und der Tiefbauarbeiten (Fundamentierung und Pflasterarbeiten) in Wert von ca. 15.000 € sowie der Übernahme der Betriebs- und Wartungskosten sowie der Versicherung zugestimmt.
Änderung des Bebauungsplanes „Bucher II“, Grießen
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bucher II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen und die Unterlagen für die Offenlage freigegeben. Nun befasste sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen, stimmte einigen Anpassungen der Unterlagen zu und konnte das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan mit dem Satzungsbeschluss abschließen.
Kanalsanierungen Klosterstraße, Grießen
Die Gemeinde hat im Rahmen der Eigenkontrollverordnung die Kanalsysteme in der Klosterstraße in Grießen aufgenommen und mithilfe von Kanaluntersuchungen (Kamerabefahrungen) die Schadenssituation sowie die hydraulische Leistungsfähigkeit überprüft. Die Schachtbauwerke sind in einem schlechten Zustand, Kanalrohre sind aus Beton, der in seiner Substanz schadhaft ist. Zusätzlich sind die Rohrverbindungen verschoben und in ihrer Lage nicht mehr durchgängig, so dass Abwasser in nicht definierbaren Mengen in den Untergrund sickert. In diesem Bereich sind auch zahlreiche Rohrbrüche in der Trinkwasserversorgung und weitere unzureichende Versorgungsstrukturen aufgefallen. Zudem ist die stromtechnische Versorgungssituation völlig unzureichend. Kabel und Zuleitungen verfügen nur über schadhafte und unzureichende Isolierungen. Die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Stromversorgung ist unter den derzeitigen Verhältnissen nicht gegeben. Wiederkehrende Ausfälle in der Stromversorgung und in der Funktion der Straßenbeleuchtung bestätigen das leider.
Mit den gewonnenen Daten konnte entschieden werden, dass die gesamten Kanäle erneuert werden müssen und diese Maßnahme mit der Erneuerung der Versorgungsinfrastrukturen für Wasser und Strom koordiniert werden sollen. Durch angepasste und teilweise vergrößerte Kanäle soll die hydraulische Leistungsfähigkeit erhöht werden, um damit auch eine Verbesserung der Sicherheit bei Starkregen zu erreichen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 400.000 € für Straßenbau, auf 510.000 € für Kanalbau sowie auf 208.000 € für die Wasserversorgung. Der Gemeinderat stimmte der Ausschreibung der Arbeiten zu. Die Bauzeit wird unter normalen Umständen von April bis Dezember andauern und unter Vollsperrung mit Berücksichtigung des Anlieger- und Rettungsverkehrs erfolgen. Die Klosterstraße übernimmt aufgrund der Art und Lage der Einmündung beim ehemaligen Gasthaus Linde einen Teil des Verkehrs in der Fahrtbeziehung Riedern/Stetten und benötigt so die derzeitige Fahrbahnbreite. Trotzdem soll der Gehweg auf der Südseite durchgängig gut begehbar sein, wird aber nach wie vor durch die unterschiedlichen Abstände der Gebäude zum öffentlichen Verkehrsraum auch unterschiedliche angepasste Breiten haben. Der Gehweg wird gepflastert.
Bebauungsplan „SO Holzverarbeitung“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Bühl
Die Firma Säge- und Hobelwerk Rothmund am bestehenden Standort im Ortsteil Bühl befindet sich inzwischen in beengter Lage. Es fehlen Spielräume für notwendige Rangier- und Lagerflächen und für die Unterbringung erforderlicher Betriebseinrichtungen. Die erhöhte Nachfrage im Holzhandel und der internationale Wettbewerb verschärfen die angespannte Situation. Der Betrieb möchte auf diese Randbedingungen reagieren und den Generationenwechsel vorbereiten. Zur Optimierung bestehender Betriebsabläufe, zur Bewältigung der gewachsenen Nachfrage und zur Entwicklung neuer Geschäftsfelder soll das Firmengelände neu strukturiert und erweitert werden. In Zusammenarbeit mit den beauftragten Fachbüros wurde vom Unternehmer ein Entwicklungskonzept vorgelegt. Dieses sieht eine Bachverlegung vor, um das vorhandene Betriebsgelände nach Westen zu erweitern. So kann die vorhandene Rundholzlagerfläche zur Optimierung der Betriebsabläufe bis zur neuen Gewässerführung entwickelt und neu geordnet werden. Aus Brandschutzgründen wird die Errichtung eines Wassertanks erforderlich, der unterhalb des neuen Radwegs entstehen soll. Zur Schaffung zusätzlicher Lagerflächen ist ebenfalls im Norden eine Hallenerweiterung geplant. Mit einem zusätzlichen Pelletwerk im Westen soll die Wertschöpfung erhöht und ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden. In der Nachbarschaft zu den bestehenden Produktionshallen sind im Osten zwei Produktionshallen als Erweiterungsoption vorgesehen. Sie eröffnen dem Unternehmen die Möglichkeit, zusätzliche Holzprodukte wie z.B. Brettsperrholz zu fertigen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Der Gemeinderat hat am 26.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „SO Holzverarbeitung“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan in diesem Bereich punktuell zu ändern. In gleicher Sitzung wurden der vom Planungsbüro FSP Stadtplanung vorgestellte Vorentwurf gebilligt und der Beschluss der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für beide Bauleitplanverfahren gefasst. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden nun in der Gemeinderatssitzung behandelt, die geänderten Planunterlagen gebilligt und für die Durchführung der erneuten Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) freigegeben.
Umnutzung des Erdgeschosses im Rathaus Grießen für ein Medizinisches Versorgungszentrum
Um die immer prekärer werdende ärztliche Versorgung in Klettgau langfristig zu verbessern und zu sichern ist die Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) durch die Gemeinde Klettgau geplant. Der Gemeinderat hat am 26.09.2022 beschlossen, einen Dienstleistungsvertrag mit der dostal & partner management-beratung GmbH abzuschließen. Die bisher geführten Gespräche sind vielversprechend und es besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Gründung eines MVZ zum 01.01.2024 gelingt. Für das MVZ sind rechtzeitig geeignete und ansprechende Räumlichkeiten bereitzustellen. Nach Ansicht der Verwaltung ist die dafür beste Lösung die Umnutzung des Erdgeschosses im Rathaus Grießen. Größe und Zuschnitt der vorhandenen Räume sind für ein MVZ mit 2 bis 3 Ärzten sehr gut geeignet. Ein Neubau oder andere ebenso gut geeignete Alternativen lassen sich nicht rechtzeitig umsetzen.
Für die Umnutzung des Erdgeschosses im Rathaus Grießen ist u.a. erforderlich:
- diverse Brandschutzmaßnahmen (u.a. Trennung EG/OG, Fluchttreppe, Brandsteuerung Aufzugsanlage, Brandwarnanlage)
- Installation von Wasser- und Abwasseranschlüssen in allen Räumen im EG
- Erneuerung der Fußböden im EG (müssen leicht zu desinfizieren sein)
- Streichen der Wände und Decken im EG
- Anpassung Elektroinstallation
Außerdem ist die Schaffung von qualifizierten Ersatz-
Arbeitsplätzen für die bisher im Erdgeschoss beschäftigten Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung erforderlich, überwiegend im Obergeschoss des Rathauses Grießen (eine „Container-Lösung“ soll nicht umgesetzt werden). Die Kosten für diese Maßnahmen inkl. Baunebenkosten belaufen sich auf etwa 300.000 €. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die für eine Nutzung als MVZ im Erdgeschoss des Rathauses Grießen und für die Schaffung von qualifizierten Ersatz-Arbeitsplätzen erforderlichen Maßnahmen ausgeführt werden sollen. Ein Beschluss zum „endgültigen“ Standort kann dann je nach Entwicklung des MVZ zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
Beschluss der Haushaltssatzung 2023 für Gemeinde und Altenwohnstift Klettgau
Der Gemeinderat hatte die Haushaltsplanentwürfe 2023 in der Sitzung vom 23.01.2023 beraten. Im Nachgang waren beim Haushalt der Gemeinde Klettgau noch einige Änderungen erforderlich. Die Haushaltsberatung konnte nun vom Gemeinderat mit dem Beschluss der Haushaltssatzungen für das Jahr 2023 abgeschlossen werden.
Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme und Vermittlung von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!