Rathaus Aktuell: Gemeinde Klettgau

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Autor: Frau Antje Bauer
Artikel vom 12.10.2022

Grundsteuerreform

Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten "Feststellungserklärung". Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.

Die neuen Bodenrichtewerte zum 01.01.2022 können über www.boris-wt.de abgerufen werden.

 

ELSTER-Ausfüllhilfe zur Grundsteuer

Hier gehrt es zum Erklärvideo auf YouTube