Hauptbereich
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte bei allen vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen.
Vorstellung INTERREG-Projekt "Friedas Gästehaus" – Assoziierte Partnerschaft der Gemeinde Klettgau
Dem Gemeinderat wurde von Vertretern der Evangelischen Kirchengemeinde Kadelburg das grenzüberschreitende Projekt "Mit-einander Hochrhein – Lokale Allianz für Menschen mit Demenz" vorgestellt. Ziel des Projekts ist die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz sowie die Entlastung pflegender Angehöriger im Hochrheinraum. Vorgestellt wurde ein Gästehaus-Modell, das eine bedarfsgerechte Kombination aus häuslicher Pflege und zeitweiligen stationären Angeboten vorsieht. Geplant sind Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Case Management, Schulungsangebote zum Thema Demenz sowie Begegnungs- und Kulturangebote.
Die Umsetzung soll im Rahmen eines INTERREG-Förderprojekts erfolgen. Die Investitionskosten belaufen sich auf rund 2,8 Mio. Euro. Hierfür ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Partnern aus Deutschland und der Schweiz vorgesehen. Als mögliche Projektpartner wurden unter anderem Alzheimer Schaffhausen, Alzheimer Zürich, das Altersforschungs-Institut der Ostschweizer Fachhochschule, das Pflegezentrum Baden sowie die AOK Hochrhein-Bodensee genannt. Die Gemeinde Klettgau sowie Nachbargemeinden kommen als assoziierte Partner in Betracht. Ziel des Projekts ist der Aufbau eines gemeinsamen grenzüberschreitenden Sozialraums zur nachhaltigen Unterstützung von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und stimmte der Beteiligung der Gemeinde Klettgau als assoziierter Partner am INTERREG-Projekt "Friedas Gästehaus" einstimmig zu.
Bebauungsplanänderung "Schalmenäcker-Kirchweg", OT Geißlingen
Aufstellungsbeschluss und Freigabe für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Gemeinderat befasste sich mit der geplanten 4. Änderung des Bebauungsplans "Schalmenäcker-Kirchweg" im Ortsteil Geißlingen. Anlass für die Änderung sind bestehende Kleingewerbe, die nach den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig sind.
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 lässt gewerbliche Nutzungen im reinen Wohngebiet nicht zu. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen künftig nicht störende gewerbliche Nutzungen ermöglicht und bereits bestehende Betriebe dieser Art planungsrechtlich abgesichert werden. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine verträgliche Mischung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe geschaffen werden.
Eine Vertreterin des beauftragten Planungsbüros Kaiser erläuterte den Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie das weitere Vorgehen. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Waldshut wird das Verfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans "Schalmenäcker-Kirchweg" und gab die Unterlagen für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung frei.
Bebauungsplanänderung "Maueräcker", Ortsteil Grießen
Aufstellungsbeschluss und Freigabe für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Gemeinderat befasste sich weiterhin mit der 5. Änderung des Bebauungsplans "Maueräcker" auf der Gemarkung Grießen. Anlass für die Änderung sind unterschiedliche Regelungen sowie Unklarheiten hinsichtlich der Zulässigkeit von Einfriedungen, Nebenanlagen und der Gestaltung von Freiflächen innerhalb des Wohngebiets.
Aufgrund verschiedener Änderungen des Bebauungsplans gelten derzeit unterschiedliche Vorgaben für einzelne Bereiche. Während der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 vergleichsweise strenge Festsetzungen enthält, bestehen im Bereich der 4. Änderung bereits weitergehende Zulässigkeiten. Mit der 5. Änderung sollen die Regelungen vereinheitlicht und an die heutigen Anforderungen sowie die Nutzungswünsche der Grundstückseigentümer angepasst werden. Ziel ist es, klare und nachvollziehbare Vorgaben für alle Eigentümer zu schaffen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewünschte Nutzungen herzustellen.
Eine Vertreterin des beauftragten Planungsbüros Kaiser erläuterte den Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie das weitere Vorgehen. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Waldshut wird das Verfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans "Maueräcker“ und gab die Unterlagen für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung frei.
Bebauungsplanänderung "Anwandel", Ortsteil Rechberg
Aufstellungsbeschluss und Freigabe für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Gemeinderat befasste sich auch mit der 3. Änderung des Bebauungsplans "Anwandel" im Ortsteil Rechberg. Der seit 1973 rechtskräftige Bebauungsplan weist das Gebiet als reines Wohngebiet aus. Der Teilbereich "Hofäcker" wurde im Jahr 2010 aufgehoben.
Zwischenzeitlich haben sich im Plangebiet mehrere nicht störende Gewerbebetriebe angesiedelt, sodass die tatsächliche Nutzung nicht mehr vollständig den bisherigen Festsetzungen entspricht. Mit der Bebauungsplanänderung möchte die Gemeinde die bestehende Situation berücksichtigen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um diese gewerblichen Nutzungen künftig rechtssicher zu ermöglichen.
Eine Vertreterin des mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanänderung beauftragten Planungsbüros Kaiser stellte den Entwurf der Bebauungsplanänderung vor und erläuterte die weitere Vorgehensweise. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Waldshut kann das Verfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans "Anwandel" und gab die Planunterlagen für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung frei.
Bebauungsplan "Kies II", Gemarkung Geißlingen
Aufstellungsbeschluss und Freigabe der Planunterlagen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenvoranhörung
Im Gemeinderat wurde die Aufstellung des Bebauungsplans "Kies II" auf der Gemarkung Geißlingen vorgestellt. Die Gemeinde konnte am westlichen Rand des bestehenden Gewerbegebiets "Kies" weitere Grundstücksflächen erwerben. Mit dem neuen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen geschaffen werden.
Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist ein zweistufiges Bauleitplanverfahren erforderlich. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenvoranhörung erfolgt eine erneute Offenlage. Zusätzlich muss in einem weiteren Schritt der Flächennutzungsplan angepasst werden.
Das beauftragte Planungsbüro Kaiser erläuterte die Planung und das weitere Verfahren.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Kies II" und gab die Planunterlagen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Behördenvoranhörung frei.
Entscheidung über die Nichtdurchführung Laurentius-Markt am 07.08.2026
Für den Laurentius-Markt am 07.08.2026 liegen derzeit nur noch 12 Anmeldungen vor, im Vorjahr waren es noch 20 Teilnehmer. Aufgrund des bereits 2025 festgestellten Besucherrückgangs, geringer Händlererlöse sowie fehlender weiterer Anmeldungen sieht die Verwaltung die Voraussetzungen für einen attraktiven Markt nicht erfüllt.
Da zudem durch die Verlegung des Markttermins zusätzliche Kosten entstehen würden, beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, den Laurentius-Markt 2026 aufgrund der geringen Teilnehmerzahl und der zu erwartenden niedrigen Besucherfrequenz abzusagen.
Antrag Aufnahme in die Vereinsförderung und Gewährung eines Investitionszuschusses für Umbau Vereinsraum Dartclub Grießen
Der Dartclub Grießen stellte Anträge auf Aufnahme in die jährliche Vereinsförderung der Gemeinde Klettgau sowie auf Unterstützung bei der geplanten Umbaumaßnahme des Vereinsraumes.
Der noch junge Verein mit rund 60 Mitgliedern hat sich zu einem festen Bestandteil des örtlichen Vereinslebens entwickelt und trägt durch seine Aktivitäten zur Gemeinschaft und zum gesellschaftlichen Leben bei.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, den Dartclub Grießen grundsätzlich in die Vereinsförderung aufzunehmen. Die Berücksichtigung erfolgt künftig im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung. Darüber hinaus wird die geplante Umbaumaßnahme des Vereinsraums mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 2.000 Euro unterstützt.
Entscheidung über die Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme und Vermittlung von Spenden. Der Gemeinderat beschloss die Annahme und Vermittlung einer Spende. Die Gemeinde bedankt sich herzlich beim Spender für die Unterstützung.
Bekanntgaben
Bürgermeister Topcuogullari informierte über den Start des Anmeldeverfahrens für das Sommerferienprogramm "Junger Klettgauer Sommer" (JuKS 2026). Er berichtete, dass bereits kurz nach der Freischaltung des Anmeldeportals am 3. Juli 2026 mehrere Angebote ausgebucht waren. Dies unterstreiche das große Interesse am Ferienprogramm sowie die Attraktivität des diesjährigen Angebots.
Weiterhin informierte Bürgermeister Topcuogullari über den Bundesentscheid des Wettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft". Grießen hatte sich als einer von 26 Landessiegern aus bundesweit rund 1.200 teilnehmenden Dörfern für die Finalrunde des 28. Bundeswettbewerbs qualifiziert und sich dort einer Fachjury präsentiert. Für die hervorragende Leistung wurde Grießen mit einer Silbermedaille ausgezeichnet. Bürgermeister Topcuogullari sprach allen Beteiligten seinen herzlichen Dank aus und würdigte das große Engagement sowie den hervorragenden Erfolg für die Gemeinde.

