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Sitzungsbericht com 27.04.2026
Ganztagesbetreuung ab Schuljahr 2026/27 in der Gemeinde Klettgau
In der Gemeinderatssitzung wurde über die Einführung der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen in Erzingen und Grießen ab dem Schuljahr 2026/2027 beraten. Hintergrund ist der ab dem 1. September 2026 stufenweise geltende Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Vorgesehen ist ein einheitliches Betreuungsangebot von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Die bisherige „Verlässliche Grundschule“ bleibt bestehen und wird um zusätzliche Angebote wie Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie eine Ferienbetreuung ergänzt. Letztere soll zentral in Erzingen organisiert werden. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist eine Betreuung in insgesamt 48 Wochen pro Schuljahr sicherzustellen. Für das Schuljahr 2026/2027 bedeutet dies die Abdeckung von zehn Ferienwochen durch entsprechende Betreuungsangebote.
Vorgesehene Elternbeiträge: Verlässliche Grundschule 45,00 € pro Monat, Mittagessensbetreuung 20,00 € pro Monat, Mahlzeit 4,00 € je Essen, Hausaufgabenbetreuung 65,00 € pro Monat sowie Ferienbetreuung 150,00 € pro Woche. Ziel ist eine sozialverträgliche Kostenbeteiligung ab dem Schuljahr 2026/2027.
Der Gemeinderat beschloss die Einführung der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen Erzingen und Grießen ab dem Schuljahr 2026/2027. Die Betreuung wird an beiden Standorten montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr angeboten. Zudem beschloss der Gemeinderat die vorgestellten Elternbeiträge. Die Ferienbetreuung wird für beide Grundschulen zentral am Standort Erzingen in zehn Ferienwochen des Schuljahres 2026/2027 jeweils von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen organisatorischen, personellen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen.
Schaffung einer FSJ-Stelle an der Realschule Klettgau
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde die mögliche Einrichtung einer FSJ-Stelle an der Realschule Klettgau diskutiert. Eine Entscheidung war zunächst nicht erfolgt. Der Bedarf wurde zusätzlich durch eine Gemeinderätin schriftlich bekräftigt. Die Verwaltung empfahl, die Entscheidung zur Schaffung einer FSJ-Stelle für ein Jahr auszusetzen, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt und Personalkosten eingespart werden können.
Der Gemeinderat lehnte mehrheitlich die Empfehlung der Verwaltung ab, die Einrichtung einer FSJ-Stelle an der Realschule Klettgau für die Dauer eines Jahres auszusetzen. Stattdessen sprach sich das Gremium dafür aus, die FSJ-Stelle wieder zu besetzen.
Änderung der Badeordnung für das KlettgauBad
Die Haus- und Badeordnung wurde zuletzt zum 01.05.2022 überarbeitet. Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes zum 01.06.2026, sowie praktischer Erfahrungen im Badebetrieb war eine erneute Überarbeitung erforderlich. Der Entwurf berücksichtigt insbesondere sicherheitsrelevante und organisatorische Anpassungen.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht; kleinere Kosten sind im Haushalt abgedeckt.
Der Gemeinderat beschloss die überarbeitete Fassung der Haus- und Badeordnung gemäß dem vorliegenden Entwurf mit Wirkung ab dem 01.05.2026.
Bekanntgaben
Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über das Ergebnis der Interessenbekundung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2025/2026. Die Bewerbung der Gemeinde wurde trotz positiver Förderfähigkeit nicht berücksichtigt.

