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Landtagswahl am 08.03.2026 in Baden-Württemberg
Informationen zum Internet-Wahlscheinantrag
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Landtagswahl am 08. März 2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins persönlich, schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an.
Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08337062
(dieser Link ist bis zum 03.03.2026, 18:00 Uhr freigeschaltet)
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks-und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsbote zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde(@)klettgau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Wahlscheinantrag
Zur Landtagswahl am 08. März 2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins kann ab dem 04.03.2026 nur noch im Rathaus Erzingen beantragt werden.
Zur Landtagswahl 2026 können Wahlscheine mündlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage (http://www.klettgau.de) an. Beim Aufruf des Links „Aktuelles“ erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenach-richtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post /Amtsboten) zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (biller(@)klettgau.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: (Tel. 07742/935-120, Mail: biller@klettgau.de, Fax: 07742/935-150)
Fragen zum Wahlschein-Antragsverfahren
Wenden Sie sich bitte an Herrn Biller, +49 7742 935 120, biller(at)klettgau.de oder Rathaus Erzingen, Degernauer Str. 22, 79771 Klettgau.
Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
Wahlrecht und Wählbarkeit
Wahlberechtigt bei der Landtagswahl sind Deutsche, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Damit sind bei der Landtagswahl am 8. März 2026 erstmals auch rund 180.000 16- und 17-Jährige wahlberechtigt. Bei der Landtagswahl 2021 galt für die Wahlberechtigung noch das Mindestalter 18 Jahre.
Nicht wahlberechtigt sind Deutsche, die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung oder im Ausland leben. Ausländer sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in Baden-Württemberg lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist, dass der Wahlberechtigte in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Zuständig hierfür ist das jeweilige Bürgermeisteramt.
Wählbar ist grundsätzlich jede bei der Landtagswahl wahlberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Bei (Ersatz-)Bewerbern für einen Kreiswahlvorschlag ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, nicht erforderlich. Alle Kandidaten müssen aber mindestens drei Monate vor dem Wahltag eine Hauptwohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg innehaben.
Weitere Informationen zur Landtagswahl 2026
Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026
LpB-Wahlportal zur Landtagswahl:
Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 8. März 2026 bietet das LpB-Portal www.landtagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form.
Erklärfilme zur Landtagswahl 2026
„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben?
All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet:
https://youtu.be/3r2jby0Lpzc
Weitere Videos:
„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet:
https://youtu.be/8m1uZnbj9RA
„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)
Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet:
https://youtu.be/FCcZ4p5NDhw
„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)
Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen? Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet:
https://youtu.be/i2WLDBg3820




