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Frageviertelstunde
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Realschule Klettgau – Arbeitsvergabe zur Neugestaltung des Schulhofes und der Bushaltestelle
In der Gemeinderatssitzung am 17.03.2025 wurden aus dem Gremium Bedenken vorgebracht, dass eine Beschlussfassung innerhalb der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 83 Gemeindeordnung (GemO), gemeindewirtschaftsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Daher wurde über diesen Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung und einer Auftragsvergabe, nur beraten.
Aus diesem Grunde haben Vertreter der Gemeinde am 19.03.2025, mit der Kommunalaufsicht diese besondere Situation besprochen. Hier ist besonders auch die Abwendung eventuell möglicher Schäden von der Gemeinde zum Thema geworden, z.B. wenn die Ausschreibung erneut durchgeführt werden müsste. Weiterhin sind bereits im Haushaltsjahr 2024 erhebliche Vorarbeiten wie Rodungsarbeiten, Koordinierung mit den Sanierungsarbeiten im Bestandgebäude und Herstellen von Anschlüssen für die Realisierung des Trennsystems bereits umgesetzt worden, so dass die Baumaßnahme bereits durch die Umsetzung von Vorarbeiten begonnen wurde. Des Weiteren ist die Forderung der SBG nach schnellstmöglicher Umsetzung, insbesondere der Maßnahme „Bushaltestellenbereich“ zur Sicherstellung einer verkehrssicheren Schülerbeförderung, noch zu beachten.
Die Ansätze im Haushalt 2024 betrugen 600.000 € zzgl. einer Verpflichtungsermächtigung für 2025 von 150.000 €. Diese Ansätze werden aktualisiert und überarbeitet im neuen Haushalt berücksichtigt.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich der Vergabe der Tiefbauarbeiten an den günstigsten Bieter, die Fa. Kaiser Pflaster- und Natursteinbau GmbH aus Klettgau unter Zugrundelegung des Einheitspreisangebotes mit einer Angebotssumme von 974.355,78 € brutto beschlossen. Die Kostenberechnung des Planungsbüros Kaiser liegt insgesamt bei 1.158.801,77 € brutto. Somit sind die Baukosten mit ca. 16% unter den erwarteten Kosten. Diese Summen werden im neuen Haushalt bei der Gemeinde veranschlagt und berücksichtigt. Der Gemeinderat verpflichtete sich bereits jetzt zur Aufnahme der erforderlichen Summe im Haushalt 2025.
Gewerbegebiet "Zum Aggensell" - Ergänzung und Fertigstellung von Erschließungsarbeiten für neue Gewerbebetriebe
Auch bei diesem Tagesordnungspunkt wurden in der Gemeinderatssitzung am 17.03.2025 aus dem Gremium Bedenken vorgebracht, dass eine Beschlussfassung innerhalb der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 83 Gemeindeordnung (GemO), gemeindewirtschaftsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Daher wurde der Sachverhalt ohne eine Beschlussfassung sowie Auftragsvergabe vorgestellt und beraten.
Aus diesem Grunde haben Vertreter der Gemeinde am 19.03.2025, mit der Kommunalaufsicht auch diese besondere Situation besprochen. Hier ist besonders auch die Abwendung eventuell möglicher Schäden von der Gemeinde zum Thema geworden, z.B. wenn die Ausschreibung erneut durchgeführt werden müsste. Zusätzlich ist die Verpflichtung zur Erschließung zu bedenken und die Konsequenzen aus Verzögerungen zum Nachteil des Gewerbebetriebes TGS, der bereits im Mai 2025 den Betriebsbeginn am neuen Standort plant.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich die Vergabe des die Gemeinde und Gemeindewerke betreffenden Anteils der Erschließungsarbeiten in Höhe von 110.668,12 € an den günstigsten Bieter, die Fa. Kaiser Pflaster- und Natursteinbau GmbH aus Klettgau unter Zugrundelegung des Einheitspreisangebotes mit einer Gesamtangebotssumme von 199.070,27 € brutto beschlossen. Die Rohrverlegung soll an die Stadtwerke Waldshut mit einer Angebotssumme von 23.575,07 € brutto vergeben werden. Die Kostenberechnung des Planungsbüros Kaiser liegt insgesamt bei 206.337,67 € brutto. Somit sind die Baukosten mit ca. 3,5% knapp unter den erwarteten Kosten. Diese Summen werden im Haushaltsplan 2025 der Gemeinde und im Wirtschaftsplan 2025 der Gemeindewerke veranschlagt und berücksichtigt. Der Gemeinderat verpflichtete sich bereits jetzt zur Bereitstellung der erforderlichen Ansätze in Haushaltsplan und Wirtschaftsplan 2025.