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Sitzungsbericht
Verpflichtung von Herrn Ozan Topcuogullari zum Bürgermeister der Gemeinde Klettgau
Bürgermeister Topcuogullari wurde in der Gemeinderatssitzung durch Bürgermeisterstellvertreterin Frau Gabriele Gäng verpflichtet. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, war eine nochmalige Vereidigung nicht erforderlich. Der bereits geleistete Diensteid gilt für die gesamte Amtszeit als Bürgermeister. Die Verpflichtung auf die besonderen Amtspflichten gegenüber der Gemeinde, ihren Einwohnern und dem Staat, gilt hingegen nur für die jeweilige Amtsperiode und wurde von Bürgermeister Topcuogullari unter erheben der rechten Hand wiederholt.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte bei allen vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen sowie im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens dieses zur Kenntnis nehmen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen.
Windenergie für die Region Hochrhein-Bodensee
Vortrag zur Windenergie in Klettgau
Herr Dr. Sebastian Wilske, Verbandsdirektor des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee referierte zur Windenergie in Verbandsgebiet insgesamt und in der Gemeinde Klettgau im Speziellen.
Er nahm Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen und die Kriterien zur Bestimmung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen. In der neuen Teilfortschreibung, die vermutlich ab September 2025 in Kraft treten wird, sind nach jetzigem Stand in der Gemeinde Klettgau drei Bereiche vorgesehen, die für Windkraftanlagen geeignet erscheinen. Zwei dieser Flächen liegen im südlichen Gemeindegebiet an der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Hohentengen und auf Gemarkung Bühl nahe der Grenze zur Schweiz.
Erste punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „SO Holzverarbeitung“ auf Gemarkung Bühl
Das Sägewerk Rothmund plant die Erweiterung des Betriebs und Betriebsgeländes. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Im Flächennutzungsplan werden Flächen einer bestimmten Nutzung zugeordnet, um später im Bebauungsplan die Gestaltung der Nutzung konkretisieren zu können. Das neue Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 11 ha und beinhaltet die bereits genutzten Flächen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange fand vom 13.08.2021 bis 24.09.2021 statt.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden intensiv geprüft sowie bearbeitet und waren die Offenlagefassung eingeflossen. Die Offenlage fand in der Zeit vom 11.04.2023 bis 19.05.2023 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden intensiv geprüft und bearbeitet und haben zu keinen wesentlichen Planänderungen geführt. Die Stellungnahmen aus der Offenlage wurden durch Herrn Läufer vom Planungsbüro FSP Stadtplanung und von Frau Pohla als Fachplanerin vorgestellt und detailliert behandelt.
Der Gemeinderat hat die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und stimmte der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes zu.
Bebauungsplan „SO Holzverarbeitung“ mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Bühl
Aus dem Flächennutzungsplan „Sondergebiet Holzverarbeitung“ wird der Bebauungsplan „SO Holzverarbeitung“ entwickelt. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2021 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 13.08.2021 bis 24.09.2021 statt. Stellungnahmen wurden anschließend vom Gemeinderat geprüft und bewertet und sind in die Offenlagefassung eingeflossen.
Die Offenlage fand vom 11.04.2023 bis 19.05.2023 statt.
Die Stellungnahmen aus der Offenlage wurden durch Herrn Läufer vom Planungsbüro FSP Stadtplanung und von Frau Pohla als Fachplanerin vorgestellt und detailliert behandelt.
Der Gemeinderat hat die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und dem Bebauungsplan „SO Holzverarbeitung“ als Satzung zugestimmt.
Neubau Mehrzweckhalle in Geißlingen Arbeitsvergabe Außenanlage
Am 4. Dezember 2024 wurden die Arbeiten für die Außenanlagen der Mehrzweckhalle in Geißlingen europaweit öffentlich ausgeschrieben.
Der günstigste Bieter ist die Firma Fischer Landschaftsbau GmbH, Bonndorf mit einem Angebotspreis von 704.401,63 € und damit rund 128.500 € günstiger als die Kostenschätzung.
Architekt Herr D’Aloisio stellte dem Gemeinderat das Ausschreibungsergebnis für die Außenanlage detailliert vor und konnte anschließend noch über den aktuellen Baufortschritt informieren.
Auf die vom 20.-22.06.2025 stattfindende Einweihungsfeier der neuen Klettgauhalle wird vom Vorsitzenden noch hingewiesen.
Vom Gemeinderat wurde der Auftrag für die Außenanlagen an die Firma Fischer Landschaftsbau GmbH, Bonndorf zum Preis von 704.401,63 € vergeben.
Erlass einer Hallenbenutzungssatzung
Die Gemeinde Klettgau hat bisher noch keine Hallenbenutzungssatzung für seine Gemeindegebäude erlassen. Derzeit gibt es lediglich vereinzelte Vorgaben, die der Gemeinderat festgesetzt hat. Damit diese Regelungen rechtssicher umgesetzt werden können, wurde eine entsprechende Satzung benötigt. Diese wurde dem Gemeinderat vorgestellt.
Der Gemeinderat hat den Erlass einer Hallenbenutzungssatzung für die Gemeinde Klettgau ab dem 01.03.2025 beschlossen.
Bekanntgaben
- Bürgermeister Topcuogullari ging auf das Parken vor dem MVZ in Grießen ein und berichtete über die Einrichtung von zwei reservierten Parkplätzen für MVZ-Besucher, die entsprechend beschildert wurden. Eine zeitliche Beschränkung der Parkplätze ist derzeit nicht vorgesehen.
- Die Gemeinde Lauchringen beabsichtigt aufgrund der Änderung des Schulgesetzes im Rahmen der Bildungsreform die Einrichtung einer Realschule durch den Wegfall der Schulform Werkrealschule. Daher wurde die Gemeinde Klettgau die Möglichkeit zu einer Stellungnahme im Rahmen der Durchführung der regionalen Schulentwicklung gegeben, informierte der Vorsitzende und verwies darauf, dass die beabsichtigte Einrichtung einer Realschule in Lauchringen keine Auswirkungen auf die Realschule in Klettgau mit sich bringen wird und schlug daher vor, keine Stellungnahme abzugeben. Aus dem Gremium gab es keine Einwände gegen diese Vorgehensweise.
- Bürgermeister Topcuogullari lenkte die Aufmerksamkeit auf die bevorstehende Bundestagswahl am 23.02.2025 und rief dazu auf vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.