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Rathaus Aktuell: Gemeinde Klettgau

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Hauptbereich

Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.09.2024

Erstelldatum25.09.2024

Sitzungsbericht

Frageviertelstunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Fragen.

 

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte bei allen vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen.

 

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2024 als Wahltag für die Bürgermeisterwahl, Sonntag, den 10.11.2024 bestimmt. Für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl wurde  Sonntag, der 01.12.2024 festgelegt.

Hierzu ist nun der Gemeinderat gem. § 11 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) für die Bildung des Gemeindewahlausschusses zuständig. Dem Gemeindewahlausschuss obliegen die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Außerdem ist beabsichtigt, dem Gemeindewahlausschuss gem. § 14 Abs. 2 KomWG gleichzeitig die Aufgaben des gemeindlichen Briefwahlvorstands zu übertragen.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister selbst Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten gemäß § 11 Absatz 2 KomWG.

Im Wege der Einigung wurden die Gemeinderäte Gabriele Gäng als Vorsitzende, Alfredo Minicozzi als stellvertretender Vorsitzender, Lea Marie Netzhammer und Fabienne Schindler als Beisitzerinnen sowie Susanne Göbelbecker und aus dem Kreis der Wahlberechtigten Thomas Bendel als stellvertretende Beisitzer gewählt.

 

Bildung beratender Ausschuss des Gemeinderates

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 22.07.2024 wurde von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit einer erneuten Bildung von beratenden Ausschüssen für den Neubau der Gemeindehalle in Geißlingen sowie für den Neubau der Realschule Klettgau nicht mehr gesehen. Dieses wurde mit dem Baufortschrittes der neuen Gemeindehalle in Geißlingen zum Jahresende sowie der Fertigstellung des Neubaus für die Realschule begründet.

Aus den Reihen des Gemeinderates wurde jedoch die Notwendigkeit zur erneuten Bildung der beratenden Ausschüsse gewünscht.

Die Vor- und Nachteile zur Bildung von Ausschüssen konnte von der Gemeindeverwaltung dargestellt und erläutert werden.

Im Gremium wurde über die Bildung eines ständigen beratenden Ausschusses für alle bautechnischen Angelegenheiten sowie von projektbezogenen Ausschüssen kontrovers diskutiert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bildung der beratenden Ausschüsse für den Neubau der Gemeindehalle in Geißlingen und für den Neubau der Realschule Klettgau.

Weiterhin hat sich der Gemeinderat im Wege der Einigung auf folgende Besetzung der Ausschüsse geeinigt:

Ausschuss für den Neubau der Gemeindehalle in Geißlingen:

  1. Thomas Schwemmer, FWV
  2. Rosemarie Hartmann, GRÜNE
  3. Rolf Indlekofer, CDU
  4. Susanne Göbelbecker, SPD

Persönliche Verhinderungsvertreter:

zu 1: Benjamin Ritzmann, FWV
zu 2: Michael Albrecht, GRÜNE
zu 3: Eric Kern, CDU
zu 4: Lea Marie Netzhammer, SPD

Ausschuss für den Neubau der Realschule Klettgau:

  1. Alfredo Minicozzi, FWV
  2. Stefan Genswein, GRÜNE
  3. Fabienne Schindler, CDU
  4. Lea Marie Netzhammer SPD

Persönliche Verhinderungsvertreter:

zu 1: Benjamin Ritzmann, FWV
zu 2: Michael Albrecht, GRÜNE
zu 3: Nathalie Netzhammer, CDU
zu 4: Susanne Göbelbecker, SPD

 

Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Klettgau

Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan 2024 durch Beschluss festgestellt. Die Planzahlen des Erfolgs- und Liquiditätsplanes, sowie das Investitionsprogramm der Gemeindewerke wurden vorgestellt und ausführlich erläutert.

Der Erfolgsplan für das Jahr 2024 weist in Einnahmen und Ausgaben einen Verlust von -52.600 € aus. Der Liquiditätsplan aus laufender Geschäftstätigkeit weist ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 242.100 € sowie aus Investitionstätigkeit ein Finanzierungsmittelbedarf von 194.000 € aus, womit ein Finanzierungsmittelüberschuss von 48.100 € veranschlagt werden konnte. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit liegt bei 111.200 €. Die Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres wird mit 63.100 € veranschlagt.

Beim Investitionsprogramm sind als Auszahlungen hauptsächlich der jährliche Austausch der Messeinrichtungen in Höhe von 18.000 €, die neue Trafostation Tiefbrunnen Hard mit 86.000 € sowie die Sanierung Wasserleitung im Zuge Straßensanierung Kornhausstraße mit 130.000 € zu benennen. Abschließend wurde die Stellenübersicht erläutert.

 

OT Geißlingen – BG Tucherthölzle
Erschließungsarbeiten I. BA. für Wohnbauflächen,Vergabe der Arbeiten

Die Gemeinde schafft seit Jahren angepasst an die Bevölkerungsentwicklung und die Nachfrage Flächen zur Errichtung von Wohnraum in nahezu allen Ortsteilen. Oftmals ist vor Beginn konkreter Planungen Grunderwerb nötig.

In Geißlingen ist es nun gelungen, dass noch fehlende Flächen erworben werden konnten und ein erster Abschnitt erschlossen werden kann. 3 Grundstücke werden damit kurzfristig für die Bebauung im kommenden Jahr vorbereitet. Die Baumaßnahme soll im Oktober beginnen und bis Jahresende 2024 fertiggestellt sein. Zusätzlich erfolgt die Überplanung der weiteren Flächen zur Baureifmachung in einem weiteren Bauabschnitt. Die gesamthafte Planung dazu wird nach Fertigstellung in einer Gemeinderatssitzung präsentiert.

Die Ansätze im Haushalt 2024 betragen 50.000 € zzgl. einer Verpflichtungsermächtigung für 2024 von 100.000 €.

Die Maßnahme ist am 06.08.2024 als beschränkte Ausschreibung veröffentlicht worden. Drei Ausschreibungsunterlagen sind ausgegeben worden. Die Submission der Arbeiten hat am 06.09.2024, 11:00 Uhr, stattgefunden. Die inzwischen erfolgte rechnerische und wirtschaftliche Prüfung der 3 Angebote hat keine Abweichungen oder Rechenfehler ergeben und vom Gemeinderat wurden nun folgende Arbeiten an den günstigsten Bieter vergeben:

Fa. Kaiser Pflaster- und Natursteinbau GmbH, Klettgau zum Preis von 98.624,82 €.

Die Kostenberechnung des Planungsbüros Kaiser liegt insgesamt bei 104.828,31 € brutto. Somit sind die Baukosten mit ca. 6,3% knapp unter den erwarteten Kosten. Das Angebot umfasst einen Anteil der Gemeinde von 84.593,53 € brutto für das Gewerk Kanalbau und einen Anteil der Gemeindewerke von 14.031,29 € brutto für die Wasserversorgung.

Der Gemeinderat beschloss weiterhin die parallele Prüfung zur Ermöglichung einer Doppelhausbebauung im Baugebiet mit einer evtl. Anpassung der Baumaßnahme.

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Altenwohnstifts Klettgau

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2023 des Altenwohnstifts Klettgau durch Beschluss festgestellt. Durch die gute Wohnungsbelegung war es möglich, die veranschlagten 90.000 € an Mieterträgen zu erzielen. Der Ergebnishaushalt erwirtschaftete ein ordentliches Ergebnis von 5.241,34 €. Die Planung sah einen Fehlbetrag von 8.815 € vor. In der Finanzrechnung erzielte der Ergebnishaushalt einen Zahlungsmittelüberschuss von 25.476,68 €; geplant waren 28.185 €.

Die Bilanzsumme liegt Ende 2023 bei 876.559 €. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 24.441 €. Auf der Aktivseite hat das Sachvermögen um 34.735 € abgenommen. Das Finanzvermögen stieg leicht um 10.294 € und liegt bei 310.495 €. Auf der Passivseite ist das Basiskapital konstant geblieben. Zum Jahresende ist eine Rücklage mit 64.308 € aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses vorhanden.

 

Information zum Stand von verschiedenen Projekten in Klettgau

Nach den Kommunalwahlen und dem in der vergangenen Gemeinderatssitzung am 22.07.2024 vor den Sommerferien neu konstituierten Gemeinderat informierte die Gemeindeverwaltung über den Sachstand einiger wesentlicher Bauprojekte in der Gemeinde. Viele dieser Maßnahmen sind seit längerer Zeit in Planung und in der Umsetzung.

Zu den nachfolgend aufgeführten Projekten wurden jeweils die wesentlichen Informationen zum Projektfortschritt vom Bauamt bzw. bei Ziffer 3 von der bauleitenden Architektin Frau Birsner vom Architekturbüros 2Grad Architekten Wölfle & Birsner PartGmbB dargestellt:

  1. Breitbandausbau im Gemeindegebiet Klettgau
  2. Realschule Klettgau, Sanierung Altbau und Sanierung Schulhof und Bushaltestelle
  3. Neubau der Mehrzweckhalle in Geißlingen
  4. MVZ / Optimierung der Ärzteversorgung in Klettgau – Umbau 1.OG in Grießen
  5. Neue Rathausräumlichkeiten /ehemaliges Notariat in Grießen – Umbau und Sanierung
  6. Sanierung Kornhausstraße in Grießen
  7. Neubaugebiet Gatteräcker in Grießen
  8. Neubaugebiet Tucherthölzle in Geißlingen
 

Erlass einer Allgemeinverfügung über einen verkaufsoffenen Sonntag

Der Verein Gewerbe Klettgau führt am Sonntag, 20.10.2024 erneut die Aktion „Klettgau Schaufenster“ durch. Die Gewerbetriebe aus Klettgau und Umgebung können sich an diesem Tag mit ihrem Leistungsspektrum präsentieren.

Der Verein Gewerbe Klettgau beantragt in diesem Zusammenhang den Sonntagsverkauf im Ortsteil Erzingen zuzulassen.

Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg darf die Gemeinde jährlich den Verkauf an höchstens drei Sonn- und Feiertagen genehmigen. Die Gemeinde bestimmt den Tag und setzt die Öffnungszeiten fest.

Die Adventssonntage, die Feiertage im Dezember sowie der Oster- und Pfingstsonntag dürfen nicht als verkaufsoffene Sonntage freigegeben werden. Die Öffnungszeiten dürfen 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und müssen spätestens um 18:00 Uhr enden. Zudem sollen die Öffnungszeiten außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, am 20.10.2024 den Sonntagsverkauf in der Zeit zwischen 12 und 17 Uhr zu genehmigen.

Auf die im Ladenöffnungsgesetz vorgeschriebene Anhörung der katholischen Kirchengemeinde hin ist keine Rückmeldung eingegangen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, die vorgestellte Allgemeinverfügung zu erlassen.

 

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme und Vermittlung von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden einstimmig zugestimmt.

Den Spendern ein herzliches Dankeschön!
 

Bekanntgaben

  • Bürgermeister Topcuogullari informierte über die wesentlichen Ergebnisse des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg vom 29.08.2024, zur erfolgten Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Klettgau 2017 bis 2023. Die Prüfung ergab keine wesentlichen Beanstandungen.
     
  • Seit dem 16.09.2024 praktiziert Herr Dr. Gehringer als vierter weiterer Arzt im MVZ Klettgau, berichtete Bürgermeister Topcuogullari.
     
  • Zwei neue Mitarbeiter, Herr Baunach und Herr Wewer, sind seit dem 16.09.2024 in der Gemeindeverwaltung Klettgau tätig und unterstützen das Bauamt, informierte der Vorsitzende.
     
  • Aufgrund aktueller öffentlicher Kritik an seiner Person sowie an seiner Führungsqualität, hat Bürgermeister Topcuogullari eine anonyme Mitarbeiterbefragung in der Gemeindeverwaltung durchgeführt, an der 34 Personen teilgenommen haben. Das Ergebnis dieser Befragung wurde von ihm detailliert vorgestellt und kommentiert.