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Durchführung von Fasnachtsveranstaltungen Saison 2023/2024

Erstelldatum09.11.2023

Informationen zu Durchführung von Fasnachtsveranstaltungen

Landratsamt informiert

Sehr geehrte Veranstalter,

im Vorfeld der kommenden Fasnachtssaison möchten wir Ihnen gerne einige Hinweise betreffend die Durchführung des erforderlichen Antragsverfahrens übermitteln.

Bitte beachten Sie:
Im Bereich von öffentlichen Straßen bedürfen sämtliche Fascnachtsveranstaltungen, beisspielsweise  Umzüge, Narrenmärkte und Straßenfeste, einer Erlaubnis un einer verkehrsrechtlichen Anordnung des zuständigen Straßenverkehrsamtes.

Dem Antrag sind dabei folgende Unterlagen beizufügen:

  • Haftungsfreistellungserklärung des Veranstalters
    Versicherungsbestätigung einer Bezirksdirektion über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen
  • Bei kleinen Veranstaltungen (überwiegend Gemeindestraßen betroffen):
    Vorlage eines Lageplans mit der Darstellung des Veranstaltungsbereiches, der Parkmöglichkeiten, sowie einer kurzen Erläuterung der Umleitungsstrecke
  • Bei großen Veranstaltungen (Betroffenheit von Kreis, Landes, oder Bundesstraßen):
    Vorlage eines Lageplans mit der Darstellung des Beschhielderungplans mit einer Darstellung der Straßensperrung, der Umleitungsstrecke und der Umleitungsbeschilderung
  • falls erforderlich:
    Ausnahmegenehmigung gemäß $ 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Sie können alle benötigten Vordrucke, sowie das Antragsformular und Merkblätter als PDF-Dokument herunterladen:

Im Falle der Änderung der Abmessungen der bei Umzügen eingesetzten Fahrzeuge durch Auf- oder Umbauten, sowie bei technische Anderungen, ist im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beim Regierungspräsidium Freiburg einzuholen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Referat 46, in Verbindung E-Mail.

Falls die Durchführung der Fasnachtsveranstaltung zugleich den öffentlichen Personennahverkehr tangiert, insbesondere Haltestellen nicht bedient oder verlegt werden müssen, bitten wir um frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Südbadenbus GmbH, Herrn Göldner E-Mail  / +49 7731 887123.

Abschließend möchten wir Sie bitten, den unterzeichneten Antrag gemeinsam mit den vollständigen Antragsunterlagen (nach Möglichkeit) mindestens vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Veranstaltungsbeginn bei Ihrer Gemeinde zur Weiterleitung an uns einzureichen, damit die beantragte Erlaubnis rechtzeitig erteilt werden kann.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Sie erreichen uns per E-Mail, sowie telefonisch unter den +49 775180 2511 bzw. +49 775180 2312 und +49 775180 2313.

Wir freuen uns, die kommende Fasnachtssaison gemeinsam mit Ihnen zu gesfalten!