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Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2022
Erstelldatum09.11.2022
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte beiden vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Bebauungsplan „Bucher II“ soll geändert werden
Die Firma Bucher Hydraulics GmbH möchte an ihrem Standort im Ortsteil Grießen die Produktionsstätte modernisieren und plant in diesem Zuge u.a. ein neues Verwaltungs- und Schulungsgebäude sowie Parkplätze mit Solardach. Mit dem 2021 aufgestellten Bebauungsplan „Bucher II“ lassen sich die Maßnahmen nicht realisieren, unter anderem weil inzwischen auch neue Regelungen wie die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten. Die neuen notwendigen Parkplatzflächen müssen nach der neuen Verordnung zu 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Stellplatzflächen mit PV-Anlagen bestückt sein. Nach dem bisher geltenden Bebauungsplan „Bucher II“ wäre dies in der Form nicht möglich, da die PV-Carports außerhalb der Baugrenze stehen würden und Teile der Parkflächen in bisher als ökologischer Ausgleich vorgesehenen Grünflächen geplant sind.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bucher II“ sollen die Bau- und Modernisierungsvorhaben ermöglicht werden und zugleich sinnvolle ökologische Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. Dachbegrünungen, für die Eingriffe festgesetzt werden. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Bucher II“ und der örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst und die Planunterlagen für die Offenlage freigegeben.
Bebauungsplan „Schalmenäcker-Kirchweg“ in Geißlingen geändert
Im Ortsteil Geißlingen sind 2 Bauvorhaben geplant, die bisher baurechtlich nicht zulässig waren.
- Auf Flst.Nr. 532/1 soll ein Wohnhaus in Flachdach-Bauweise entstehen. Bei dem Grundstück handelte es sich um ein „Inselgrundstück“, da sich das Grundstück weder im Bebauungsplan „Schalmenäcker-Kirchweg“ noch im Bebauungsplan „Schalmenäcker-West“ befand.
- Auf Flst.Nr. 525/1 soll eine Nutzungsänderung der bestehenden Garage für einen Cateringservice erfolgen. Das bisher im Bebauungsplan ausgewiesene „reine Wohngebiet“ ließ eine solche Nutzung nicht zu.
Um die Bauvorhaben zu ermöglichen, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 09.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schalmenäcker-Kirchweg“ beschlossen und die Unterlagen für die Offenlage freigegeben. Nun konnte sich der Gemeinderat mit den während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen befassen und jeweils beschließen, ob und wie diese berücksichtigt werden sollen. Anschließend wurden die Planunterlagen in der aktuellen Form gebilligt und das Änderungsverfahren mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen.
Anpassung des Konzessionsvertrages mit der bnNETZE GmbH
Die Gemeinde Klettgau hat mit der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG, heute bnNETZE GmbH, einen Konzessionsvertrag im Bereich Gas geschlossen. In diesem Konzessionsvertrag ist die Zahlung einer Konzessionsabgabe geregelt, die bis dato ohne Umsatzsteuer ausgezahlt wurde. Spätestens ab dem 01.01.2023 müssen nunmehr aber juristische Personen des öffentlichen Rechts – insbesondere auch Kommunen - den neuen § 2b Umsatzsteuergesetz zwingend anwenden. Mit dieser Vorschrift wird die umsatzsteuerliche Behandlung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt. Zahlreiche Tätigkeiten der Kommunen, die bisher steuerlich nicht relevant waren, werden dann umsatzsteuerpflichtig. Um steuerrechtliche Risiken für die Gemeinde Klettgau und die bnNETZE GmbH zu vermeiden, hat der Gemeinderat dem Abschluss einer Anpassungsvereinbarung mit der bnNETZE GmbH zugestimmt. Darin wird klargestellt, dass es sich bei der Konzessionsabgabe um einen Nettobetrag handelt. Der Konzessionsnehmer schuldet der Konzessionsgeberin ab dem 01.01.2023 die Konzessionsabgabe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Klettgau geändert
Die ab 2023 anstehenden Änderungen bei der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts - also auch Gemeinden - waren in den vergangenen Monaten immer wieder ein Thema im Gemeinderat Klettgau. Wenn die Freiwillige Feuerwehr Klettgau auf Grundlage des Feuerwehrgesetzes tätig wird und dafür ein Kostenersatz entsteht, dann können Konstellationen auftreten, die zu einer (teilweisen) Umsatzsteuerpflicht des Kostenersatzes führen. Damit der Gemeinde in solchen Fällen keine Einnahmeverluste entstehen, wurde die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz vom Gemeinderat angepasst
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Altenwohnstifts Klettgau
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2021 des Altenwohnstifts Klettgau durch Beschluss festgestellt. Durch die gute Wohnungsbelegung 2021 und eine Mietanpassung war es möglich, die veranschlagten 90.000 € an Mieterträgen zu erzielen. Dagegen war es 2021 noch nicht möglich, den Brandfall vom Oktober 2017 gegenüber der Gebäudeversicherung zum Abschluss zu bringen und die Schäden finanziell abzuwickeln.
Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme und Vermittlung von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!