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Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.04.2022
Erstelldatum12.04.2022
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte allen 5 vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Projektentwicklung Schulhof der Realschule und Marktplatz in Erzingen; Vorstellung und Beauftragung eines Planungsbüros
Die Gemeinde Klettgau hat durch verschiedene positive Entwicklungen in den vergangenen Jahren nun Chancen auf zwei Projekte, die für Klettgau erhebliches Potential bieten können.
- Realschule Klettgau
Nach Abschluss der Bauarbeiten für den Anbau der Realschule bietet sich nun die Möglichkeit, dass auch der Schulhof und die Freiflächen moderner und schülerbezogen attraktiver gestaltet werden können. Es handelt sich insgesamt um eine Fläche von ca. 6.000m²
- Multifunktionaler Marktplatz an der Hauptstraße in Erzingen
Durch die Entwicklung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Rubel kann ein Grundstück von der DPDHL/Deutschen Post für ein Paket- und Briefverteilzentrum überplant werden. Damit werden der logistisch, organisatorisch und verkehrlich kritische Zustand in der Ortsdurchfahrt in Erzingen beseitigt und neue Möglichkeiten der Gestaltung eröffnet. Die Fläche für einen potentiellen Marktplatz umfasst ca. 2.000 m².
Das Planungsbüro Senner ist ein leistungsfähiges Büro für Landschaftsarchitektur, das seinen Hauptsitz in Überlingen am Bodensee hat. Das Büro hat beim Freibad in Erzingen vor einigen Jahren bereits Arbeiten erfolgreich geplant und ausgeführt und ist aufgrund der Projektanforderungen aus Sicht der Verwaltung für die anstehenden Projekte geeignet. Herr Senner, Geschäftsführer und Leiter des Planungsbüros Planstatt Senner, hat sein Büro in der Sitzung vorgestellt. Er hat auch die Möglichkeiten und Chancen sowie den möglichen weiteren Ablauf der beiden Projekte erläutert. Geplant sind verschiedene Workshops zu dem jeweiligen Projekt, in denen die Nutzer (Schüler, Lehrer, Markttreibende, Handel und Gewerbe, interessierte Bürger) bestmöglich miteingebunden werden und ihre Kriterien in den Planungen berücksichtigt werden können.
Der Gemeinderat hat einer Beauftragung des Planungsbüros Planstatt Senner zugestimmt. Die Beauftragung für Schulhof und die Freiflächen um Realschule Klettgau erfolgt bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung), hinsichtlich des Platzes an der Hauptstraße vorerst nur bis Leistungsphase 2 (Vorplanung). Danach sollen die Ergebnisse präsentiert werden.
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für die Grundstücke Flst. Nr. 560, 560/4 und 564 der Gemarkung Erzingen
Nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Die Gemeinde Klettgau ist Eigentümerin des Grundstücks Flst. Nr. 562/1 der Gemarkung Erzingen, welches zentral an der Hauptstraße/B34 liegt und zieht in Betracht, hier und nach Möglichkeit auch auf den angrenzenden Grundstücken Flst. Nr. 560, 560/4 und 564 der Gemarkung Erzingen einen zentralen Begegnungs- und Marktplatz zu errichten. Um ein besonderes Vorkaufsrecht für diese Flächen zu begründen hat der Gemeinderat eine entsprechende Satzung beschlossen.
Gebührenüberprüfung für das Schulessen
Der Gemeinderat hat die Gebühren für das Schulessen zum 01.09.2022 neu festgesetzt auf
- 4,00 € für Schüler und
- 5,00 € für alle anderen Nutzer des Mittagessens.
FSJ-Kräfte können weiterhin gebührenfrei am Essen teilnehmen.
Bisher lagen die Gebühren seit fast 10 Jahren unverändert bei 3,50 € für Schüler und 4,00 € für alle anderen Nutzer des Mittagessens. Die Gebühren deckten rund 39% der Kosten. Aufgrund der zwischenzeitlich stattgefundenen Preissteigerungen war es aus Sicht der Verwaltung notwendig, sich mit einer Gebührenüberprüfung für diese Gemeindeleistung zu befassen. Die Gemeinde beliefert mit dem Schulessen auch die kirchlichen Kindergärten in Erzingen und Grießen und erhebt die dazugehörigen Gebühren vom Kindergartenträger.
Gebührenüberprüfung für die Hausaufgabenbetreuung und die Verlässliche Grundschule
Der Gemeinderat hat folgende Gebühren zum 01.09.2022 neu festgesetzt
- 25,00 € monatlich für die Hausaufgabenbetreuung und
- 30,00 € monatlich für die Verlässliche Grundschule.
Die Gebührenerhebung erfolgt weiterhin nur für 11 Monate des Jahres.
Die bisherigen Gebühren in Höhe von 20,00 € monatlich für die Hausaufgabenbetreuung waren seit rund 8 Jahren, die bisherigen Gebühren in Höhe von 25,00 € monatlich für die für die Verlässliche Grundschule waren seit rund 6 Jahren konstant. Zwischenzeitlich hat sich der Aufwand der Gemeinde hauptsächlich durch Personalkostenanstiege erhöht. In diesem Bereich stehen auch die nächsten Steigerungen an. Mit Blick auf die Entwicklung des Defizits, die zu erwartenden anstehenden Kostensteigerungen und die Qualität der erbrachten Leistung hielt die Verwaltung es für vertretbar, die Gebühren zum kommenden Schuljahr anzupassen.
Bekanntgaben
Die Gemeinde Klettgau beteiligt sich im Zeitraum vom 18.06.2022 bis zum 08.07.2022 an der Aktion "Stadtradeln".