Hauptbereich
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte 3 vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen. Ein Baugesuch wurde abgelehnt, da mit der geplanten Baumaßnahme ein Baufenster überschritten würde und die vorgelegten Unterlagen für eine Beurteilung ungenügend sind.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Änderung der Kriterien für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken
Die am 26.07.2021 vom Gemeinderat beschlossenen Kriterien für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken wurden vom Gemeinderat wie folgt ergänzt:
"Der Käufer verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde Klettgau, eine Wohnung in dem auf dem Kaufgrundstück zu erstellenden Wohngebäude ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung selbst zu beziehen, das Kaufgrundstück mindestens sechs Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags nicht zu veräußern und bis zu diesem Zeitpunkt selbst zu bewohnen. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung eines Aufpreises in Höhe von 50% des für das Grundstück vereinbarten Kaufpreises an die Gemeinde Klettgau, falls er gegen diese Verpflichtung verstößt. Dieser Betrag wird mit dem Vertragsverstoß sofort zur Zahlung fällig und ist durch eine Sicherungshypothek für die Gemeinde Klettgau auf dem Grundstück abzusichern."
Verkauf eines Baugrundstücks in Grießen
Am 14.06.2021 hat der Gemeinderat den Verkaufspreis für das Baugrundstück Flst. Nr. 2859 in Grießen (Herrenstraße) auf 165 €/m² festgesetzt. Das Bebauungsplanverfahren wurde mittlerweile abgeschlossen. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dass das Grundstück nach den geänderten Kriterien für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken verkauft werden soll.
Beteiligungsbericht
Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung ist zur Information des Gemeinderates und der Gemeindeeinwohner jährlich ein Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, zu fertigen. Diesen Bericht hat der Gemeinderat in der Sitzung zur Kenntnis genommen. Der Beteiligungsbericht wird noch öffentlich ausgelegt.
Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme und Vermittlung von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!
Sitzungbericht vom 24.01.2022 als PDF zum Download (PDF-Dokument, 1,99 MB)