Hauptbereich
Blutspenderehrung
Bürgermeister Volker Jungmann hat zu Beginn der Sitzung gemeinsam mit Vertretern des DRK mehrere Blutspender geehrt. Die Blutspender erhielten Ehrennadel und Urkunde des DRK sowie ein Geschenk der Gemeinde Klettgau.
Planungsauftrag für Festhütte Klettgau vergeben
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Planung einer Festhütte auf dem Areal des ehemaligen ULIK-Sportplatzes zwischen Grießen und Rechberg weiter zu führen und Architekt Bernd Sautter mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu beauftragen. Der vorgesehene Standort für die Festhütte befindet sich baurechtlich im „Außenbereich“. Erste Abklärungen dem Landratsamt haben ergeben, dass dort dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt werden kann. Die Gemeinde kann die Planung für die Festhütte somit weiterführen. Im Haushalt 2015 sind für den Bau einer Festhütte insgesamt 200.000 € eingeplant.
Einrichtung eines Ökokontos für die Gemeinde Klettgau
Die Gemeinde Klettgau hat das Garten- und Landschaftsbüro Silvia Rutschmann aus Klettgau mit der Einrichtung und der Führung eines kommunalen Ökokontos beauftragt. Frau Rutschmann hat in der Sitzung einige grundlegende Informationen zur Motivation der Einführung eines Ökokontos gegeben. Bereits in den 1970er-Jahren wurde eine Regelung formuliert, die fordert, dass Planer und Bauherren für Bauten und Versiegelungen einen ökologischen Ausgleich schaffen müssen. Problem hierbei ist oftmals ein Mangel an Kompensationsflächen und eine rechtssichere Dokumentation der Maßnahmen. Dazu sollte die Einrichtung eines Ökokontos Abhilfe schaffen, das im Jahre 2002 Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz und vier Jahre später in das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg fand.
Das Ökokonto dient dazu, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Natur- und Landschaftspflege im Vorfeld von Baumaßnahmen zu dokumentieren. Bestimmte Pflegemaßnahmen sowie Maßnahmen, die eine Biotop-Qualität verbessern oder höherwertige Biotop-Qualitäten schaffen, bestimmte Tierarten fördern, natürliche Hochwasserschutzflächen schaffen oder Bodenfunktionen wiederherstellen, generieren Ökopunkte, die nach einem detaillierten Bewertungssystem berechnet werden. Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt durch Bauprojekte bzw. Bebauungspläne negative Auswirkungen in Natur und Landschaft folgen, kann auf das Ökokonto zurückgegriffen werden. Baurechtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen können so zeitlich entkoppelt von einer Baumaßnahme durchgeführt werden. Es ist auch nicht notwendig, dass ein Ausgleich auf dem gleichen Grundstück erfolgt, lediglich ein funktionsräumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich mit dem Ziel eines möglichst effektiven Natur- und Landschaftsschutzes sollte bestehen.
Bisher wurden Projekte im Wesentlichen separat betrachtet, eventuell überzählige Ökopunkte aus notwendigen Ausgleichsmaßnahmen verfallen dann und können ohne Ökokonto nicht ohne weiteres auf andere Projekte angerechnet werden. Übergangsweise sind im Einzelfall auch monetäre Ersatzleistungen möglich, die aber der Natur- und Landschaftspflege im Gemeindegebiet Klettgau in keiner Weise dienen. Die Einrichtung und Führung des Ökokontos erfolgt in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde/Landratsamt in Waldshut.
Erschließung Baugebiet Rechberger Straße in Erzingen – Arbeitsvergabe
Die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Rechberger Straße in Erzingen wurden vom Gemeinderat an die Firma Alfred Kaiser GmbH, Klettgau zu einem Angebotspreis von brutto 458.432,39 € vergeben. Dieser Angebotspreis berücksichtigt die Wertung einer Eventualposition und eines Nebenangebots.
Die Gemeinde hatte in den vergangenen Monaten die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens für das Baugebiet „Rechberger Straße“ im Ortsteil Erzingen geschaffen und konnte so in der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2015 den Satzungsbeschluss nach Behandlung der während der Offenlage eingegangenen Anregungen fassen. In gleicher Sitzung ist auch der Beschluss zur öffentlichen Ausschreibung gefasst worden. Bereits am 14.03.2015 wurde die Ausschreibung in der örtlichen Presse veröffentlich und die Ausschreibungsunterlagen ausgegeben. Die anlässlich der Submission am 08.04.2015 eingereichten 2 Angebote konnten beide gewertet werden.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte 6 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Für ein Baugesuch im Außenbereich ist jedoch der Abschluss eines Erschließungs- und Kostenübernahmevertrags mit der Gemeinde Bedingung. Nicht erteilt wurde das Einvernehmen der Gemeinde zu 2 Baugesuchen. In einem Fall war das Gremium nicht mit den massiven Aufschüttungen für einen geplanten Stellplatz für Landmaschinen bzw. Pferdeallwetterbewegungsplatz einverstanden. In einem anderen Fall will der Gemeinderat, dass zunächst die vorschriftsgemäße Tierhaltung vom Veterinäramt überprüft wird. Außerdem soll überprüft werden, ob nicht ein Tierhandel betrieben wird.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Sitzungsbericht in PDF zum Download (PDF-Dokument, 108,43 KB)