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Öffentliche Bekanntmachung vom 29.04.2021
Erstelldatum29.04.2021
Offenlage Bebauungsplan "Mehrzweckhalle Geißlingen"
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Mehrzweckhalle Geißlingen"
Der Gemeinderat der Gemeinde Klettgau hat am 26.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Mehrzweckhalle Geißlingen" und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Mehrzweckhalle im Ortsteil Geißlingen geschaffen werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Mehrzweckhalle Geißlingen" werden insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
- Neubau einer multifunktionalen Mehrzweckhalle zur Förderung und Unterstützung der Dorfgemeinschaft
- Nutzung von synergien zwischen der neuen Mehrzweckhalle und dem angrenzenden Sportplatz
- Vermeidung von Konflikten am neuen standort mit angrenzenden Nutzungen
- Einbindung der neuen Mehrzweckhalle in das Landschafts- und Ortsbild
- Berücksichtigung grünordnerischer Belange
Der Planbereich wird im Norden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen (Grünland mit Streuobst / Baumbestand) sowie im Süden und Osten durch Flächen des Sportplatzes begrenzt. Im einzelnen gilt der Lageplan vom 26.04.2021. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht sowie Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Geotechnischer Bericht, schalltechnische Untersuchung, Entwässerungsplanung) vom10.05.2021 bis einschließlich 14.06.2021 (Auslegungsfrist) im Rathaus Erzingen der Gemeinde Klettgau, Degernauer Str. 22, 79771 Klettgau, Bauamt im Obergeschoss, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
- Umweltbericht und Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsermittlung vom 26.04.2021 (Anne Pohla, Freie landschaftsarchitektin, Freiburg)
Aussagen zu den Auswirkungen auf die schutzgüter Pflanzen/tiere/biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie schutzgebiete, geschützte Biotope und geschützte Arten.
- Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung vom 01.07.2019 (Dipl. Biol. J. Kiechle, Büro für ökologische Landschaftsplanung, Gottmadingen)
Prüfung eines möglichen Vorkommens verschiedener besonders und streng geschützter Pflanzen- und Tierarten (Fledermäuse, Vögel, Zauneidechsen, Insekten) und Untersuchung der durch das Vorhaben möglichen Beeinträchtigungen auf die oben genannten Arten
- Geotechnischer Bericht vom 13.11.2019 (Ingenieurgruppe Geotechnik, Kirchzarten)
Erkundung des Bauuntergrunds, Schadstoffuntersuchung, Geotechnische Beratung mit geotechnischen, umwelttechnischen und abfallrechtlichen Hinweisen sowie Hinweisen für die Ausschreibung und zur Baubegleitung.
- Schalltechnische Untersuchung vom 06.04.2021 (Fichtner Water & Transportation GmbH, Freiburg)
Prognose und Beurteilung der zu erwartenden Lärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Nachbarschaft, insbesondere auf das südlich gelegene Wohngebiet.
- Entwässerungsplanung vom April 2021 (Planungsbüro + Vermessungsbüro Ernst Kaiser, Waldshut-Tiengen)
Aussagen zur Entwässerung und zur Trink- und Löschwasserversorgung. Insbesondere zur Bewirtschaftung des anfallenden Niederschlagswassers durch Sammlung in einer Zisterne für die Grünflächenbewässerung.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Waldshut – Bodenschutz/Altlasten, Stellungnahme vom 11.09.2019: Hinweis zur Dachbegrünung.
- Landratsamt Waldshut – Naturschutz, Stellungnahme vom 11.09.2019: Zustimmung zur artenschutzrechtlichen Prüfung und Aussagen zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung.
- Landratsamt Waldshut – Wasserschutz, Stellungnahme vom 11.09.2019: Hinweise zur Lage im Wasserschutzgebiet, zur Versickerung und zur Dachbegrünung.
- Landratsamt Waldshut – Gewerbeaufsicht, Stellungnahme vom 11.09.2019: Hinweis zum Parkplatz als potenzielle Lärmquelle
- Landratsamt Waldshut – Brandschutz, Stellungnahme vom 11.09.2019: Anforderungen an die Löschwasserversorgung.
- Landratsamt Waldshut – Straßenbau, Stellungnahme vom 11.09.2019: Hinweise zum Anschluss des Wirtschaftswegs an die K6566, zur Aufnahme eines Fußgängerwegs, zur Lärmvorsorge und zum Blendschutz.
- Landratsamt Waldshut – Landwirtschaft, Stellungnahme vom 11.09.2019: Hinweis zu agrarstrukturellen Belangen bei der Auswahl von externen Ausgleichsflächen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde Klettgau, Degernauer Str. 22, 79771 Klettgau, Bauamt im Obergeschoss abgegeben werden. Stellungnahmen können in diesem Zeitraum auch per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: zoelle(@)klettgau.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Klettgau, 29.04.2021
Ozan Topcuogullari
Bürgermeister