Archiv: Gemeinde Klettgau

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öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum31.03.2021

Neuaufstellung des Bebauungsplans "Flst.Nr. 2859 Herrenstraße", Gemarkung Grießen durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Neuaufstellung des Bebauungsplans "Flst.Nr. 2859 Herrenstraße", Gemarkung Grießen durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Klettgau hat am 16. Dezember 2019 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Flst.Nr. 2859 Herrenstraße“ durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen.

In der öffentlichen Sitzung am 29. März 2021 hat den Gemeinderat den Offenlagebeschluss gefasst.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 29. März 2021.

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzungen auf Flächen begründet werden, die sich an im Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeindeverwaltung Klettgau, Rathaus Erzingen, Degernauer Straße 22, Bauamt während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis spätestens 10. Mai 2021 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 

Klettgau, 31. März 2021
 

Ozan Topcuogullari
Bürgermeister