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Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2021
Erstelldatum30.03.2021
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte beiden vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Bewirtschaftungspläne für Gemeinde- und Schlattwald
Herr Tom Drabinski vom Kreisforstamt und Revierförster Klaus Rentschler stellten dem Gemeinderat in der Sitzung die Bewirtschaftungspläne für das laufende Jahr vor. Die Planwerke sind stark von einem hohen Anteil „zufälliger Nutzung“ und der aktuellen Lage auf dem Holzmarkt beeinflusst. Der Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald geht eigentlich von einem Verlust von rund 76.000 € aus, der Plan für den Schlattwald von einem Verlust von rund 15.000 €. Sowohl im Gemeinde- als auch im Schlattwald wird das negative Ergebnis aber in diesem Jahr durch die Bundeswaldprämie ausgeglichen. Für den Gemeindewald kann hier mit einem Betrag von 100.000 € gerechnet werden, für den Schlattwald mit 16.000 €. Der Gemeinderat stimmte den Planwerken für Gemeinde- und Schlattwald jeweils einstimmig zu.
Bebauungsplan "Flst.Nr. 2859 Herrenstraße", Grießen
Der Gemeinderat hat am 16.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Flst.Nr. 2859 Herrenstraße“ gefasst. Zwischenzeitlich konnte die Gemeinde das Grundstück erwerben und die Entwurfsplanung abstimmen. Der Gemeinderat hat die in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen gebilligt und die Entwurfsunterlagen für die Offenlage freigegeben.
Bebauungsplan "Bucher II", Grießen
Der Gemeinderat hat bereits am 28.09.2020 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bucher II“ gefasst. Die Firma Bucher hat daraufhin die Baugenehmigung für das sich bereits im Bau befindliche Hochregallager erhalten. Im Bebauungsplanverfahren und auch in der Endfassung des Bebauungsplanes wurde darauf verwiesen, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern sei. Zwischenzeitlich hat sich bei der Prüfung durch das Landratsamt gezeigt, dass dies aufgrund der – im Vergleich zur ursprünglichen Planung – stark verkleinerten Projektfläche nicht mehr notwendig ist. Der entsprechende Passus in der Begründung zum Bebauungsplan muss daher geändert werden und eine erneute eingeschränkte Beteiligung nach § 4 BauGB durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat die in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen gebilligt und die Entwurfsunterlagen für die erneute eingeschränkte Beteiligung nach § 4 BauGB freigegeben.
Sanierung Schlachthaus Grießen
Für die Sanierung des Schlachthauses in Grießen sind im diesjährigen Haushalt 80.000 € vorgesehen. In Absprache mit dem Landratsamt Waldshut, den bisherigen Nutzern und verschiedenen Fachfirmen hat Architekt Bernd Sautter ein Sanierungskonzept erarbeitet. Neben dringend notwendigen Arbeiten an der Elektrik und der Kühlung sind auch Maßnahmen zur Arbeitserleichterung (z.B. der Einbau einer Rohrbahn zum Transport größerer Fleischstücke) vorgesehen. Der beauftragte Architekt hat den Gemeinderat über das Sanierungskonzept, den Zeitplan und die zu erwartenden Kosten informiert, welche aktuell auf rund 100.000 € geschätzt werden. Der Gemeinderat hat der vorgeschlagenen Sanierung des Schlachthauses Grießen und den dadurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.
Erlass der Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungsangebote während des zweiten Corona-Lockdowns
Vor dem Hintergrund der zweiten coronabedingten Schließung der öffentlichen Einrichtungen zur Kinderbetreuung hatte der Gemeinderat am 08.02.2021 zunächst eine Aussetzung der Gebührenerhebung für die Kinderbetreuungsangebote beschlossen. Einen Erlass hatte die Gemeinde noch nicht ausgesprochen, da er mit Blick auf eine vom Land in Aussicht gestellte Erstattung zum Nachteil hätte gereichen können. Eine Erstattungsregelung zwischen Land und Kommunen kam am 10.03.2021 zum Abschluss. Der Gemeinderat hat deshalb nun einen Erlass der Gebührenerhebung für Januar und Februar 2021 für die
- gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen,
- Verlässliche Grundschule und
- Hausaufgabenbetreuung an den Grundschulen,
beschlossen, soweit die Einrichtungen pandemiebedingt nicht wie gewohnt nutzbar waren. Unabhängig von der Erstattung des Landes verzichtet die Gemeinde bei der Verlässlichen Grundschule und der Hausaufgabenbetreuung an der Grundschule über den Februar 2021 hinaus auf die Gebührenerhebung, wenn die Einrichtungen pandemiebedingt nicht wie gewohnt nutzbar sind.
Zustimmung zum Erlass einer Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung
Die aktuell gültige Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Klettgau wurde am 03.06.2002 erlassen. Nach § 25 Abs. 1 Polizeigesetz treten Polizeiverordnungen spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Deshalb ist der Erlass einer neuen Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung beabsichtigt. Der Entwurf entspricht größtenteils dem Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg und auch der bisher gültigen Polizeiverordnung. Seit 2002 haben sich in maßgeblichen Gesetzen und Rechtsprechung einige Änderungen ergeben, die berücksichtigt wurden. Zuständig für den Erlass ist nach § 21 Polizeigesetz der Bürgermeister. Nach § 23 Abs. 2 Polizeigesetz bedürfen Polizeiverordnungen der Ortspolizeibehörden, die länger als einen Monat gelten sollen, der Zustimmung des Gemeinderats. Diese Zustimmung hat der Gemeinderat in der Sitzung erteilt.