Hauptbereich
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte allen 6 vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Änderung des Bebauungsplans "Schlegel" in Grießen
Der Gemeinderat hatte am 12.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes "Schlegel" im beschleunigten Verfahren (einstufiges Verfahren gemäß § 13a BauGB) beschlossen und die Unterlagen für die Offenlage freigegeben. Der Gemeinderat befasste sich nun mit den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen. Schließlich wurden die Planunterlagen in der aktuellen Form gebilligt und der Satzungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung und die örtlichen Bauvorschriften gefasst. Damit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die verdichtete Bebauung einer Baulücke mit einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus geschaffen.
Änderung des Bebauungsplans "Im Nächsten" in Erzingen
Der Gemeinderat hatte am 12.10.2020 auch den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Im Nächsten" im beschleunigten Verfahren (einstufiges Verfahren gemäß § 13a BauGB) gefasst und die Unterlagen für die Offenlage freigegeben. Auch hier war Ziel, für ein Grundstück im Ortsteil Erzingen eine verdichtete Bebauung (dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage) zu ermöglichen. Ausführlich wurde im Gemeinderat darüber diskutiert, ob und wie die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Bedenken und Einwendungen mehrerer Bürger berücksichtigt werden können. Im Ergebnis wurde die vom Architekten des Mehrfamilienhauses im Verfahren beantragte Änderung der Gebäudehöhe um 0,7 m abgelehnt. Außerdem sollen für die im Bebauungsplan zwischen Gebäude und Friedhof vorgesehenen Bäume in Abstimmung mit einem Fachplaner Vorgaben gemacht werden, die einen Sichtschutz gewährleisten. Schließlich wurden die Planunterlagen in der geänderten Form gebilligt und der Satzungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung und die örtlichen Bauvorschriften gefasst.
Aussetzung des Benutzungsgebühreneinzugs für Kinderbetreuungsangebote
Zur Eindämmung des Corona-Virus sind seit 16.12.2020 verschiedene öffentliche Einrichtungen zur Kinderbetreuung erneut sehr stark eingeschränkt oder komplett geschlossen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gebührenerhebung ab Februar 2021 für die
- gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen,
- Verlässliche Grundschule und
- Hausaufgabenbetreuung an den Grundschulen,
auszusetzen, so lange die Einrichtungen pandemiebedingt nicht wie gewohnt nutzbar sind.
Eine formelle Schlussabrechnung der Gebühren soll spätestens zum Ende des Kindergartenjahres 2020/21 auf Ende August 2021 erfolgen. Dann ist klar, wie lange die Einrichtungen nicht benutzbar waren und wie mögliche Ausgleichsleistungen vom Land auf die KiTa-Gebühren anzurechnen sind. Ein Gebührenerlass zum jetzigen Zeitpunkt ist aus Sicht der Verwaltung zu früh ausgesprochen. Ein Erlass bedeutet einen unumkehrbaren Verzicht auf die Forderung und könnte der Gemeinde mit Blick auf mögliche Ausgleichsleistungen des Landes zum Nachteil gereichen.
Auflösung von Rückstellungen aus Überschüssen der Abwasserbeseitigung
In der Abwasserbeseitigung fallen jedes Jahr Überschüsse oder Fehlbeträge an. Im Zusammenhang mit den Jahresabschlussarbeiten sind diese Überschüsse oder Fehlbeträge zu trennen in die Bereiche Kläranlage und Kanalisation. Innerhalb von Kläranlage und Kanalisation hat eine weitere Untergliederung in die Bereiche Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr zu erfolgen. Es sind also in einer Nebenbuchhaltung die vier Teilbeträge
- Schmutzwasserklärgebühr,
- Niederschlagswasserklärgebühr,
- Schmutzwasserkanalgebühr und
- Niederschlagswasserkanalgebühr
darzustellen und jährlich fortzuschreiben. Eventuelle Überschüsse aus der Abwasserbeseitigung muss die Gemeinde an die Gebührenzahler zurückgeben. Dies kann geschehen, indem die Gemeinde Fehlbeträge aus der Abwasserbeseitigung mit den Überschüssen verrechnet. Mit Stand Ende 2020 beläuft sich der Gesamtbetrag der Rückstellungen aus Überschüssen der Abwasserbeseitigung auf 393.704,80 €. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die bisher angefallenen Fehlbeträge mit Überschüssen zu verrechnen. Die Rückstellungen haben nach der Teilauflösung noch einen Stand von 117.729,55 €.
Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme und Vermittlung von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!
Sitzungsprotokoll als PDF zum Download (PDF-Dokument, 1,28 MB)