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Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2020
Erstelldatum26.11.2020
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
2 vorliegende Baugesuche wurden vom Gemeinderat abgelehnt, da die geplanten Maßnahmen (Carport, Sichtschutzelemente, Hecken) nach den Vorgaben des geltenden Bebauungsplans nicht zulässig sind.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Klettgau
Der Gemeinderat erteilte dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2021 der Gemeindewerke Klettgau seine Zustimmung. Dieser Wirtschaftsplan geht von einem Verlust von 54.800 € aus. Im Vermögensplan sind Ausgaben in Höhe von 1.393.800 € vorgesehen. Die größten geplanten Investitionsmaßnahmen sind:
- Neubau des Hochbehälters „Brand“ in Grießen: 610.000 € für den 2. Bauabschnitt
- Erschließung Gewerbegebiet Rubel in Erzingen: 120.000 € für den 2. Bauabschnitt
- Erschließung Baugebiet Wetteäcker II in Erzingen: 210.000 €
Darlehensaufnahme der Gemeindewerke Klettgau von der Gemeinde Klettgau
Die derzeitigen liquiden Mittel der Gemeindewerke Klettgau werden zum Jahresende aufgebraucht sein, da für die investiven Maßnahmen wie Sanierung der Wasserleitungen Dorfstraße Geißlingen, Herrenstraße und Jahnstraße die Schlussrechnungen noch ausstehen. Gleichzeitig wird im Gewerbegebiet „Rubel“ und am Hochbehälterneubau „Brand“ in Grießen weitergebaut. Die von den Ingenieurbüros mitgeteilten Beträge fallen je nach witterungsbedingtem Verlauf auf den Baustellen noch bis Ende des Jahres an, sodass zum Jahresende die Aufnahme eines Kredites notwendig wird.
Zwischen der Gemeinde Klettgau und ihrem Eigenbetrieb Gemeindewerke Klettgau besteht bereits ein Darlehensvertrag aus dem Jahr 2016 in Höhe von derzeit noch 1.720.000 € zu 1% Jahreszinsen und einer jährlichen Tilgung von 70.000 €. Aufgrund der hohen Investitionen der Gemeindewerke im Jahr 2020 hat der Gemeinderat nun einer weiteren Darlehensaufnahme durch den Eigenbetrieb von der Gemeinde mit den Konditionen 0,3 % Zins jährlich auf 20 Jahre fest und 3 % Tilgung aus dem Ursprungsbetrag zugestimmt.
Novelle des Eigenbetriebsrechts - Änderung der Betriebssatzung der Gemeindewerke Klettgau
Am 17.06.2020 hat die Landesregierung die Änderung des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen. In Anlehnung an die Regelungen der Kommunalen Doppik wird im Eigenbetriebsgesetz der Vermögensplan durch einen Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm ersetzt und der Jahresabschluss um eine Liquiditätsrechnung ergänzt. Die Ausstattung des Betriebs mit Stammkapital ist künftig fakultativ. Die Gemeinde wird lediglich verpflichtet, den Eigenbetrieb mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Finanz- und Sachmitteln auszustatten. Die Buchhaltung ist zwingend in Form der doppelten Buchführung zu führen. In der Betriebssatzung ist festzulegen, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen der Gemeindewerke Klettgau erfolgen seit Jahren auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Dies wurde jetzt rückwirkend zum 01.01.2020 entsprechend der gesetzlichen Vorgabe auch in der Betriebssatzung verankert.