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Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.10.2020
Erstelldatum14.10.2020
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte 2 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Ein Baugesuch zur Errichtung von Garagenstellplätzen mit Ladestationen für E-Autos zur gewerblichen Vermietung in Grießen wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Die vorgesehene gewerbliche Nutzung fügt sich nach Ansicht des Gemeinderats nicht in die Umgebungsbebauung ein. Auch die straßenmäßige Erschließung am vorgesehenen Standort ist nach Ansicht des Gemeinderats nicht ausreichend.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Rechnungsergebnis für Gemeinde- und Schlattwald
Herr Tom Drabinski vom Forstamt des Landkreises Waldshut und Förster Klaus Rentschler informierten den Gemeinderat über das Rechnungsergebnis des abgelaufenen Jahres 2019. Die Bewirtschaftung wurde sowohl im Gemeinde- als auch im Schlattwald vom starken Borkenkäferbefall bestimmt. Im Gemeindewald wurde statt geplanter 6.050 Festmeter (fm) Holz 8.363 fm eingeschlagen. Nur 12% der Nutzung war planmäßig, 88% vom Borkenkäfer bestimmt. Da große Flächen wieder aufgeforstet werden mussten, sind fast 50.000 € für Kulturen ausgegeben worden statt geplanter 13.500 €. Unter dem Strich muss ein Verlust von 25.447,35 € verbucht werden; der Bewirtschaftungsplan ist von einem Gewinn von rund 30.000 € ausgegangen.
Im Schlattwald wurde ein rechnerischer Gewinn von 51.703,34 € erzielt, welcher sogar über dem Planansatz von rund 15.000 € lag. Der Gewinn resultiert aus Mehreinnahmen aus dem Verkauf von sehr großen Mengen Käferholz. Der Erlös je fm Holz war dabei allerdings niedriger als erwartet. Der Gemeinderat erteilte den vorgelegten Rechnungsergebnissen jeweils die Zustimmung.
Änderungen Bebauungsplan „Im Nächsten“, Erzingen und „Schlegel“, Grießen
Im Ortsteil Erzingen soll auf dem Flst.Nr. 30 ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage entstehen; der dort gültige Bebauungsplan „Im Nächsten“ lässt eine verdichtete Bebauung aktuell nicht zu. Bisher werden nur Einzel- u. Doppelhäuser zugelassen. Tiefgaragen werden komplett ausgeschlossen.
Im Ortsteil Grießen soll auf dem Flst.Nr. 2248/2 ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus entstehen; der dort gültige Bebauungsplan „Schlegel“ mit seinen engen bzw. fehlenden Baufenstern lässt dies aktuell nicht zu.
Die Bauvorhaben können nur realisiert werden, wenn die jeweils geltenden Bebauungspläne geändert werden. Der Gemeinderat hat hierzu mit dem Aufstellungsbeschluss jeweils das Verfahren eingeleitet und die Planunterlagen für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben. Beide Verfahren können in Abstimmung mit dem Landratsamt Waldshut als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (einstufiges Verfahren) durchgeführt werden.
Jahresabschluss 2019 der Gemeindewerke Klettgau
Der Eigenbetrieb Gemeindewerke Klettgau ist hauptsächlich für die Versorgung der Einwohner mit Wasser zuständig. Daneben erzeugen die Gemeindewerke weiterhin Strom aus den betriebseigenen PV-Anlagen (Werkhof und Grundschule Erzingen) und halten Beteiligungen u.a. an der Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG (EVKR).
Das Wirtschaftsjahr 2019 der Gemeindewerke Klettgau schließt mit einem handelsrechtlichen Verlust von 11.477,83 € ab. Der Betriebszweig Wasserversorgung erwirtschaftete einen Gewinn von 83.824,34 € und die beiden von den Gemeindewerken betriebenen Photovoltaikanlagen einen Gewinn von 15.407,42 €. Ein Gesellschafterbeschluss der EVKR zur Gewinnausschüttung 2018 erfolgte erst Anfang 2020. Gleichzeitig hatten die Gemeindewerke als Anteilseigner aber bereits 2019 Körperschaftssteuer vorab abzuführen, so dass sich im Jahr 2019 für den Betriebszweig Beteiligungen ein Verlust von 110.709,59 € ergibt. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2019 unverändert festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt.
badenova AG & Co. KG; Kapitalerhöhung und Änderung des Gesellschaftsvertrags
Die Gemeinde Klettgau hat im Jahr 2010 Kommanditanteile erworben und ist damit an der badenova AG & Co. KG beteiligt. Andere Gemeinden haben daneben noch stille Beteiligungen begründet. Diese stillen Beteiligungen wurden nach einer Einigung mit der Energiekartellbehörde des Landes Baden-Württemberg (EKartB) mittlerweile gekündigt. Um die Kommanditisten, die stille Beteiligungen gezeichnet hatten, aber trotzdem in einem adäquaten Umfang an der badenova AG & Co. KG zu beteiligen, soll diesen die Möglichkeit gegeben werden, bis zur Höhe ihrer bisherigen stillen Einlage an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen. Insgesamt kann das Eigenkapital nominal um bis zu 41,881 Mio. € erhöht werden. Neben der Stärkung der kommunalen Beteiligung soll mit der Erhöhung des Eigenkapitals auch die Kapitalstruktur der badenova AG & Co. KG gestärkt werden. Aufgrund der Beendigung der stillen Beteiligungen und der Erhöhung des Kommanditkapitals muss zudem der Gesellschaftsvertrag der badenova AG & Co. KG geändert werden. Die erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrags soll zum Anlass genommen werden, auch weitere Anpassungen vorzunehmen. Zu Kapitalerhöhung und Änderung des Gesellschaftsvertrages ist auch die Zustimmung der Kommanditisten ohne stille Beteiligung erforderlich. Der Gemeinderat hat diese Zustimmung erteilt.