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Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte 9 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Abgelehnt wurde Antrag auf Neubau eines 5-Familienhauses in Erzingen, da sich dieses nach Ansicht des Gemeinderats nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Auch die beantragte Befreiung im Hinblick auf die Höhe einer Hecke im Ortsteil Rechberg fand nur teilweise die Zustimmung des Gemeinderats. Die Hecke soll nur so hoch werden, wie der unverputzte Teil einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Mauer. Beantragt war eine Höhe von 4 m.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Erweiterung der Realschule Klettgau
Die Heizungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten für den Anbau der Realschule Klettgau wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Aufzugsarbeiten wurden unter Beteiligung entsprechend geeigneter Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben. Für die Heizungsarbeiten sind 3 Angebote eingegangen. Den Auftrag erhält die Firma Hauser, Jestetten, welche mit 76.342,82 € das günstigste Angebot abgegeben hatte. Die Kostenschätzung lag bei 107.549,40 €. Für die Sanitärarbeiten sind 2 Angebote eingegangen. Auch hier war die Firma Hauser, Jestetten günstigster Bieter und erhält den Auftrag zum Preis von 110.027,13 €. Die Kostenschätzung lag bei 102.080,00 € ohne die im Angebot mit 9.944,26 € enthaltene Position „Austausch vorhandene Enthärtungsanlage“. Für die Elektroarbeiten lagen 3 Angebote vor. Den Auftrag erhält mit dem günstigsten Angebot von 462.342,23 € die Firma Krichbaum, Eggingen. Die Kostenberechnung lag bei 483.146,16 €. Der Auftrag für die Aufzugsarbeiten geht zum Preis von 45.577,00 € Firma Kone, Freiburg. Hier lagen 2 Angebote vor, die Kostenberechnung lag bei 57.907,00 €
Der Gemeinderat hat auch beschlossen, eine Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nicht nur für Innenliegenden Räume ohne Fenster (Besprechungsräume und „Marktplatz“), sondern auch für die Klassenzimmer einzubauen. Die Mehrkosten dafür belaufen sich auf rund 90.000 € netto. Die Be- und Entlüftungsanlage ermöglicht in den Klassenzimmern ein besseres Raumklima durch die regelmäßige Zufuhr von Frischluft. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Gefährdung erscheint dies sehr vorteilhaft. Außerdem ermöglicht die Anlage in den Sommermonaten eine Nachtkühlung.
Bebauungsplan „Bucher II“ Ortsteil Grießen
Der Gemeinderat hat am 25. Mai 2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bucher II“ gebilligt und für die Offenlage freigegeben. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Der Gemeinderat befasste sich nun mit den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen. Schließlich wurden die die Planunterlagen in der aktuellen Form gebilligt und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bucher II“ und die örtlichen Bauvor-schriften gefasst.
Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen
Der Gemeinderat hat einer Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses der Gemeinde Klettgau auf die Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen sowie der Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses zugestimmt.
Die wichtigsten Aufgaben der Gutachterausschüsse sind:
- Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung als wesentliche Arbeitsgrundlage
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen Wertermittlungsdaten
- Erstellung von Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt und die Bundesländer aufgefordert, eine rechtskonforme neue Bewertungsmethode zu erarbeiten. Das Land Baden-Württemberg hat sich entschieden, die Grundlage der künftigen Grundsteuererhebung von den jeweiligen Bodenrichtwerten und der betreffenden Grundstücksfläche abhängig zu machen. Somit kommt den Bodenrichtwerten in den Gemeinden eine gewichtige und zur Sicherung der künftigen Grundsteuereinnahmen maßgebliche Bedeutung zu. Auch im Bereich der Verkehrswertermittlung ist durch die Schaffung neuer gesetzlicher Vorschriften eine gravierende Änderung bei der Aufgabenerfüllung der Gutachterausschüsse eingetreten.
Die bisher vorhandene dezentrale Struktur der Gutachterausschüsse und der Geschäftsstellen in Baden-Württemberg bedeutet, dass für die Aufgabenerfüllung vor Ort die entsprechende personelle, technische und organisatorische Infrastruktur vorgehalten werden müsste. Zudem müsste der Zugriff der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf eine ausreichende Zahl aus auswertbaren Kauffällen möglich sein. Auf Initiative einiger Bürgermeister des Landkreises Waldshut wurde die Bildung von zwei Gemeinsamen Gutachterausschüssen für den Bereich West und Ost des Landkreises erörtert. Dabei haben sich die Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen (Ost) und die Stadt Bad Säckingen (West) bereit erklärt, entsprechende Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse einzurichten und personell auszustatten. Der Gutachterausschuss Ost soll für folgende Gemeinden gebildet werden: Große Kreisstadt Waldshut-Tiengen, Stadt Bonndorf, Stadt Stühlingen, Gemeinden Dettighofen, Eggingen, Grafenhausen, Hohentengen, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Lottstetten, Ühlingen-Birkendorf, Wutach.
Feststellung des Jahresabschlusses 2019
Der Gemeinderat hat mit dem Jahresabschluss 2019 be-reits den vierten Jahresabschluss nach der Umstellung der kompletten Buchhaltung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen durch Beschluss festgestellt. Die Ergebnisrechnung sah einen Fehlbetrag von 1.506.930 € vor, der sich schlussendlich zu einem Überschuss von 1.777.452 € entwickelte. Damit fällt das Ergebnis um 3.284.382 € besser aus als geplant. Die Hauptgründe hierfür sind auf der Ertragsseite ein Plus bei Steuern und ähnlichen Abgaben von 2,82 Mio. €. Damit war gut zu verkraften, dass die Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen um 174 T€ und die sonstigen privatrechtlichen Entgelte um 62 T€ hinter den Ansätzen zurückblieben. Auf der Aufwandsseite lagen die größten Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Vollzug bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der Vollzug liegt um 683 T€ unter den Ansätzen von 4.718.550 €. Bei den Personalkosten ist dagegen eine kleinere Unterschreitung entstanden: Ansatz 4,329 Mio. €, Vollzug 4,134 Mio. €. Der Hauptgrund liegt darin, dass Stellen gar nicht oder später als geplant besetzt wurden.
Die beschriebene Situation in der Ergebnisrechnung führte in der Finanzrechnung zu einem deutlich besseren Ergebnis. Statt einem Zahlungsmittelüberschuss von 264.300 € ergab sich ein Zahlungsmittelüberschuss von 3.701.767 €. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit waren mit 465.500 € geplant und schließen mit 231.402 € ab. Der Hauptgrund liegt darin, dass nach Haushaltserstellung 2019 Zuschüsse noch in 2018 abgerechnet wurden, deren Abrechnung erst für 2019 geplant war. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten lagen laut Plan bei 10.808.600 €. Die Abschlusssumme beläuft sich auf 3.341.246 €.
Die Bilanzsumme liegt Ende 2019 bei 141.222.744 €. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie um 2.117.655 € zugenommen. Auf der Aktivseite hat das Sachvermögen um 947 T€ zugenommen, hauptsächlich bedingt durch einen Anstieg der Anlagen im Bau. Der Mittelzufluss beim Finanzvermögen war deutlich höher als der Bedarf für das Sachvermögen. Deshalb hat das Finanzvermögen um 1,2 Mio. € zugenommen. Auf der Passivseite ist das Basiskapital konstant geblieben. Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses gingen in die dafür bestimmte Rücklage. Der kleine Fehlbetrag aus dem Sonderergebnis mit 23.725 € ließ sich aus der Rücklage abdecken.
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Altenwohnstifts Klettgau
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2019 des Altenwohnstifts Klettgau durch Beschluss festgestellt. Das Jahr 2019 war schwierig zu bewerten, da aufgrund der Brandschäden wie schon in 2018 kein Normalbetrieb im Altenwohnstift stattfand. Es war erfreulicherweise möglich, einige Wohnungen mehr als 2018 an Mieter zu vergeben. Dadurch ergaben sich 44.169 € an Mieterträgen. Von der Versicherung erhielt die Stiftung einen weiteren Vorschuss von 300.000 €. In den Gebäudeunterhalt und damit überwiegend in die Beseitigung der Brandschäden flossen über 420.000 €. Die Ergebnisrechnung sah einen Überschuss von 17.600 € vor, schließt jedoch mit einem Fehlbetrag von 152.827 € ab. Dieser Fehlbetrag wird auszugleichen sein, wenn die Stiftung von der Gebäudeversicherung die Restmittel aus der Schlussabrechnung des Versicherungsfalles erhält. Wie schon in 2018 ist die Stiftung mit dem Aufwand für die Wiederherstellungskosten in eine gewisse Vorleistung gegangen. Dadurch sind die liquiden Mittel der Stiftung auf Null gesunken. Die Liquidität der Stiftung war aber nicht gefährdet, da Stiftung und Gemeinde eine Einheitskasse führen. Mit Blick auf den hohen Liquiditätsbestand bei der Gemeinde wäre es nicht sinnvoll gewesen, einen weiteren Vorschuss bei der Versicherung anzufordern und evtl. Strafzinsen seitens der Banken zu riskieren.
Die beschriebene Situation in der Ergebnisrechnung führte in der Finanzrechnung zu einem Zahlungsmittelbedarf von 59.176 € statt der geplanten 1.400 €. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten lagen laut Plan bei 55.000 €. Die Abschlusssumme beläuft sich auf 37.344 € für den Bau der weiteren Fluchttreppe. Diese Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Die Bilanzsumme liegt Ende 2019 bei 696.950 €. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie um 4.449 € gestiegen. Auf der Aktivseite hat das Sachvermögen um 5.257 € zugenommen. Das Finanzvermögen sank um 809 €, weil die Stiftung wie oben beschrieben für den Wiederherstellungsaufwand in Vorleistung gegangen ist. Auf der Passivseite ist das Basiskapital konstant geblieben. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis ist dagegen durch den Abschluss 2019 gestiegen. Zum Jahresende ist weiterhin keine Rücklage vorhanden.
Erlass der Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungsangebote während des Corona-Lockdowns
Vor dem Hintergrund der coronabedingten Schließung der öffentlichen Einrichtungen zur Kinderbetreuung hatte der Gemeinderat am 25.05.2020 zunächst eine Aussetzung der Gebührenerhebung für die Kinderbetreuungsangebote beschlossen. Einen Erlass hatte die Gemeinde noch nicht ausgesprochen, da er mit Blick auf die vom Land gewährten Soforthilfen zum Nachteil hätte gereichen können. Mittlerweile liegt die Vereinbarung zwischen Land und Kommunen vor, welche die genaue Abrechnung der Soforthilfen des Landes und die abschließende Mittelverwendung regeln soll. Der Gemeinderat hat deshalb nun einen teilweisen bzw. vollständigen Erlass der Gebührenerhebung ab April 2020 für die
- gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen,
- Verlässliche Grundschule und
- Hausaufgabenbetreuung an den Grundschulen,
beschlossen, soweit die Einrichtungen pandemiebedingt nicht wie gewohnt nutzbar waren.
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