Hauptbereich
Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.07.2020
Erstelldatum15.07.2020
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte bei 5 Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Eine Bauvoranfrage wurde wegen der Lage im Außenbereich abgelehnt.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Verlängerung der Unterführung am Bahnhof Erzingen – Übernahme der Planungskosten durch die Gemeinde
Für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn sind zahlreiche Baumaßnahmen notwendig. Neben der eigentlichen Elektrifizierung (Oberleitung) sind Anpassungen an der Strecke sowie Umbauarbeiten an den Bahnhöfen erforderlich. Alle Bahnsteige werden dabei mit einer Bahnsteiglänge von 155 m und einer Höhe von 55 cm über Schienenoberkante zum niveaugleichen Ein- und Ausstieg ausgebaut. Das ist auch am Bahnhof Erzingen geplant. Daneben sollen dort Gleise und Weichen umgebaut werden. Am Bahnhof Grießen sind keine Baumaßnahmen geplant. An den Umbaukosten für den Bahnhof Erzingen soll sich die Gemeinde Klettgau anteilig beteiligen. Dieses Thema wird im Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.
Der Mittelbahnsteig in Erzingen ist bisher nur über eine Unterführung mit Treppen erreichbar. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie werden mehrere Varianten untersucht, um den barrierefreien Zugang zum Mittelbahnsteig mit Aufzugsanlagen zu ermöglichen.
Die Gemeinde Klettgau hat angeregt, in diesem Zuge auch die Personenunterführung nach Südosten zu verlängern. So könnte der Bahnhof auch von den Märkten her erreicht wer-den. Ein Unterqueren der Bahnlinien durch Fußgänger oder Radfahrer wäre auch bei geschlossenen Schranken an der Weisweiler Straße möglich. Eine erste grobe Kostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von 2,31 Mio. € für eine Verlängerung mit Treppe bzw.2,77 Mio. € netto für eine Verlängerung mit Treppe und Rampe aus. Beim Bau eines Aufzugs statt der Rampe wird mit Kosten in ähnlicher Höhe gerechnet. Die Verlängerung der Unterführung wird nur realisiert, wenn die Gemeinde die Kosten vollumfänglich übernimmt.
Die Gemeinde hatte jetzt zu entscheiden, ob zunächst anteilige Planungskosten für die Verlängerung der Unterführung in Höhe von rund 380.000 € netto übernommen werden. Ob für die Maßnahme Zuschüsse erhalten werden können, ist derzeit ungewiss, wird aber weiter geprüft.
Der Gemeinderat hat die Übernahme der Planungskosten für die Verlängerung der Unterführung einstimmig beschlossen.
Entscheidung über die Vermittlung von Spenden
Nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden durch die Gemeinde. Für das Jahr 2020 hat die Sparkasse Hochrhein einen Betrag von 20.588,00 € als Spende an Einrichtungen in der Gemeinde Klettgau zu verteilen. Diese Einrichtungen müssen soziale, gemeinnützige, kulturelle, sportliche oder karitative Bestrebungen fördern. Über die Spendenverteilung soll die Gemeinde der Sparkasse einen Vorschlag machen. Der Gemeinderat hat dem vom Bürgermeister unterbreiteten Vorschlag in der Sitzung zugestimmt.
Unterrichtung des Gemeinderates über die Allgemeine Finanzprüfung
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) führte mit Unterbrechungen vom 15.07. bis 12.09.2019 eine Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2015 bis 2017 für die Gemeinde Klettgau sowie die Gemeindewerke Klettgau durch. Der dazugehörige Bericht ist am 10.06.2020 bei der Gemeinde eingegangen. Nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu informieren. Der Gemeinderat erhielt hierzu eine Kopie der Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse. Die GPA hat u.a. festgestellt, dass die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Klettgau und auch des Eigenbetriebs Gemeindewerke Klettgau im Prüfungszeitraum 2015 bis 2017 geordnet waren.