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Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte dem vorliegenden Baugesuch seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Jahresabschluss 2018 der Gemeindewerke Klettgau
Der Eigenbetrieb Gemeindewerke Klettgau ist hauptsächlich für die Versorgung der Einwohner mit Wasser zuständig. Daneben erzeugen die Gemeindewerke weiterhin Strom aus den betriebseigenen PV-Anlagen (Werkhof und Grundschule Erzingen) und halten Beteiligungen u.a. an der Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG (EVKR).
Im Jahr 2018 konnte der Eigenbetrieb Gemeindewerke Klettgau einen Gewinn von 143.868,20 € erwirtschaften. Der Betriebszweig Wasserversorgung erwirtschaftete einen Gewinn von rund 109.624,76 € und die beiden von den Gemeindewerken betriebenen Photovoltaikanlagen einen Gewinn von 13.020,42 €. Aufgrund Gesellschafterbeschluss der EVKR wurde im Jahr 2018 ein Betrag von 102.872,64 € an die Gemeindewerke Klettgau ausgeschüttet. Da die im Jahr 2018 abzuführende Steuer rund 81.650 € beträgt, ergibt sich im Jahr 2018 für den Betriebszweig Beteiligungen ein Gewinn von 21.223,02 €. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2018 unverändert festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt.
Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Klettgau
Der Gemeinderat erteilte dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2020 der Gemeindewerke Klettgau seine Zustimmung. Dieser Wirtschaftsplan geht von einem Verlust von 27.300 € aus. Im Vermögensplan sind Ausgaben in Höhe von 2.025.300 € vorgesehen. Die größten geplanten Investitionsmaßnahmen sind:
- Neubau des Hochbehälters „Brand“ in Grießen: 720.000 € für den 1. Bauabschnitt
- Erschließung Gewerbegebiet Rubel in Erzingen: 206.000 €
- Erschließung Baugebiet Wetteäcker II in Erzingen: 227.000 €
- Erneuerung der Wasserleitungen im Zuge der Kanalsanierungen in Jahnstraße (Rest) und Herrenstraße Grießen: 250.000 €
- Sanierung der Verbindungsleitung „Waldschacht – Hochbehälter Bühl“; der Klettgauer Anteil an der Maßnahme des Gruppenwasserversorgungsverbands beträgt ca. 220.000 €.
Breitbandausbau Klettgau - Festlegung von Hausanschlusskosten
Beim Breitbandausbau sind im Sinne der Bundesförderrichtlinie folgende Tatbestände für eine Förderfähigkeit erforderlich:
- Es findet kein eigenwirtschaftlicher Ausbau eines TK-Unternehmens statt (Markterkundung) und
- die vorhandene Bandbreite ist geringer als 30 Mbit/s (bei Gewerbebetrieben geringer als 30 Mbit/s pro internetverbundenem Arbeitsplatz/Betriebsmittel).
Gebiete mit diesen Eigenschaften werden „weiße Flecken“ genannt. Anschlüsse in den „weißen Flecken“ werden von Bund und Land bis Kellerseite Innenwand inkl. Abschlusspunkt gefördert. Eine Regelung zu Anschlusskosten hat der Bund in der Förderrichtlinie nicht festgelegt. Sollten Kosten erhoben werden, sind diese von den förderfähigen Kosten abzusetzen. Die Fördersumme und der Anteil der Gemeinde an den Gesamtkosten werden dadurch reduziert und der Anschlussnehmer übernimmt einen Teil der Finanzierung. Das Grundstück erhält jedoch eine enorme Aufwertung, was wiederum dem Grundstückseigentümer zugutekommt. Eine Beteiligung an den tatsächlichen Kosten ist gängige Praxis. Die Bundesförderung unterliegt einem Rückforderungsmechanismus. Das heißt, in den kommenden Jahren erzielte Pachteinnahmen werden ebenfalls von den förderfähigen Kosten abgesetzt. Jedoch „nur“ bis zum maximalen Betrag der Förderung.
Der Gemeinderat hat die Erhebung folgender Anschlusskosten beschlossen:
Hausanschlüsse im geförderten Bereich
Für Hausanschlüsse im geförderten Bereich werden Anschlusskosten in Höhe von brutto 500,00 € erhoben (jeweils für 2 Wohneinheiten). Maximal werden brutto 2.500 € berechnet.
Hierin enthalten sind sämtliche Tiefbauarbeiten, Materialien, Hauseinführung und die Abschlussbox im Gebäude. Diese Arbeiten werden komplett durch die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmer koordiniert. Es handelt sich hierbei um ein Komplettpaket, ohne Berücksichtigung von evtl. erbrachten Eigenleistungen. Grundstücks-/Wohnungseigentümer im geförderten Bereich haben die Möglichkeit, auf das Kostenmodell der ungeförderten Hausanschlüsse zu wechseln.
Hausanschlüsse im ungeförderten Bereich
Grundstücke bzw. Wohneinheiten, die über der genannten Aufgreifschwelle liegen, sind nicht förderfähig. Da keine kommunalen Gelder in ungeförderte Bereiche des Breitbandausbaus investiert werden, müssen Grundstückseigentümer, die trotzdem an das Glasfasernetz der Gemeinde anschließen wollen, die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses vom Glasfaserstrang bis ins Gebäude (Abschlusspunkt) übernehmen. Im Vorfeld erhalten diese Anschlussnehmer ein Angebot des Bauunternehmers. Für die Möglichkeit, das Grundstück mit Glasfaser anschließen zu können, werden brutto 250,00 € von der Gemeinde erhoben (jeweils für 2 Wohneinheiten).
Um Kosten zu senken, können Eigenleistungen in Bezug auf das Schutzrohr und dessen Verlegung erbracht werden.
Gewerbeanschlüsse (Gewerbegebiete Erzingen und Grießen)
Diese Vorgaben gelten ausschließlich für Gewerbebetriebe, die sich in einem der geförderten Gewerbegebiete „Fabrikstraße“ in Erzingen oder „Im Kies“ in Grießen befinden. Für Gewerbeanschlüsse werden netto 2.000,00 € je Gewerbeeinheit erhoben (gemäß Ankündigung und Abfrage von 2017/2018). Hierin enthalten sind sämtliche Tiefbauarbeiten, Materialien, Hauseinführung und die Abschlussbox im Gebäude. Diese Arbeiten werden komplett durch die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmer koordiniert. Es handelt sich hierbei um ein Komplettpaket, ohne Berücksichtigung von evtl. erbrachten Eigenleistungen.
Sitzungsprotokoll als PDF zum Download (PDF-Dokument, 425,18 KB)