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Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2019
Erstelldatum20.11.2019
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte dem vorliegenden Baugesuch seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Bewirtschaftungspläne für Gemeinde- und Schlattwald
Revierförster Klaus Rentschler stellte dem Gemeinderat in der Sitzung die Bewirtschaftungspläne für das kommende Jahr vor. Die Planwerke sind stark von der aktuellen Borkenkäferproblematik und der daraus resultierenden Lage auf dem Holzmarkt beeinflusst. Der Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald geht beispielsweise davon aus, dass für 4.000 Festmeter Nadelholz lediglich ein Preis von 35 €/Fm erzielt werden kann. Im Gemeindewald sind für die Pflege von Kulturen Ausgaben von rund 36.000 € und für Waldwege Ausgaben von 5.000 € vorgesehen. Der Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald geht insgesamt von einem Verlust von rund 105.000 € aus, der Plan für den Schlattwald von einem Verlust von rund 17.400 €. Der Gemeinderat stimmte den Planwerken für Gemeinde- und Schlattwald jeweils einstimmig zu. Die Planung ist aufgrund der aktuellen Situation im Wald sehr ungewiss. Momentan sind enorme Mengen Käferholz aufzuarbeiten. Auch im kommenden Jahr wird man weiter mit dem Problem zu kämpfen haben.
Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Der Gemeinderat hat mit dem Jahresabschluss 2018 bereits den dritten Jahresabschluss nach der Umstellung der kompletten Buchhaltung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen durch Beschluss festgestellt. Die Ergebnisrechnung sah einen Fehlbetrag von 252.055 € vor, der sich schlussendlich zu einem Überschuss von 4.480.146 € entwickelte. Damit fällt das Ergebnis um 4.732.201 € besser aus als geplant. Dies ist auf Ertragsseite unter anderem den im Vergleich zum Planansatz höheren Steuereinnahmen über 3,18 Mio. Euro und den Mehreinnahmen bei sonstigen ordentlichen Erträgen in Höhe von rund 481.000 Euro zu verdanken. Auf der Aufwandsseite lagen die größten Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und dem Vollzug bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der Vollzug liegt um 1,27 Mio. € unter den Ansätzen von 4.051.850 €. Bei den Personalkosten ist dagegen eine leichte Überschreitung entstanden: Ansatz 3,718 Mio. €, Vollzug 3,913 Mio. €.
Die beschriebene Situation in der Ergebnisrechnung führte in der Finanzrechnung zu einem deutlich besseren Ergebnis. Statt einem Zahlungsmittelüberschuss von 1.492.625 € ergab sich ein Zahlungsmittelüberschuss von 6.057.512 €. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit waren mit 387.000 € geplant und schließen mit 688.416 € ab. Der Hauptgrund liegt darin, dass die Gemeinde 2018 Zuschüsse abgerechnet hat, deren Abrechnung erst für 2019 geplant war. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten lagen laut Plan bei 6.584.600 €. Die Abschlusssumme beläuft sich auf 2.703.234 €.
Die Bilanzsumme liegt Ende 2018 bei 139.105.089 €. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie um 3.665.065 € zugenommen. Auf der Aktivseite ist das Sachvermögen um 90 T€ zurückgegangen und damit so gut wie konstant geblieben. Der Mittelzufluss beim Finanzvermögen war deutlich höher als der Bedarf für das Sachvermögen. Deshalb hat das Finanzvermögen um 3,8 Mio. € zugenommen. Auf der Passivseite ist das Basiskapital konstant geblieben. Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses gingen in die dafür bestimmten Rücklagen.
Die Rücklagen liegen zum Jahresende bei 5.404.321 €. Das ordentliche Ergebnis beträgt 4.452.694 €, nachdem es im Vorjahr noch bei verhältnismäßig geringen 120.167 € lag. Das Sonderergebnis weist einen Überschuss von 27.452 € aus. Dieser Betrag geht in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses, die Anfang 2018 bei 804.008 € lag und sich damit auf 831.460 € erhöht. Beide Rücklagen zusammen ergeben den Betrag von 5.404.321 €. Die Rücklagen dienen als Finanzierungspolster für die Folgejahre.
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Altenwohnstifts Klettgau
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2018 des Altenwohnstifts Klettgau durch Beschluss festgestellt. Die Ergebnisrechnung sah einen Fehlbetrag von 47.600 € vor. Im Ergebnis gab es einen Fehlbetrag von 361.169 €. Dieser Fehlbetrag resultiert aus der Wiederherstellung des durch den Brand vom 20.10.2017 zerstörten Gebäudeteils. Die Stiftung ist mit dem Aufwand für die Wiederherstellungskosten in Vorleistung gegangen und hat in 2018 entgegen der ursprünglichen Planung keinen weiteren Vorschuss angefordert. Die Liquidität der Stiftung war nicht gefährdet, da Stiftung und Gemeinde eine Einheitskasse führen. Mit Blick auf den hohen Liquiditätsbestand bei der Gemeinde wäre es nicht sinnvoll gewesen, einen Vorschuss bei der Versicherung anzufordern und evtl. Strafzinsen seitens der Banken zu riskieren. Die Versicherung hat zugesichert, den Aufwand für die Beseitigung des Brandschadens zu übernehmen. Deshalb wird der Ausgleich des Fehlbetrages aus 2018 im Folgejahr möglich sein. Hierbei ist aber zu beachten, dass ein Fehlbetrag voraussichtlich auch ohne den ganzen Aufwand im Zusammenhang mit dem Brand vom Oktober 2017 entstanden wäre. Die Ertragslage beim Altenwohnstift ist bekanntlich nicht sehr stark. Nach Abschluss und Abrechnung der Wiederherstellungsarbeiten wird es unumgänglich sein, die Ertragslage genau im Blick zu behalten. Die beschriebene Situation in der Ergebnisrechnung führte in der Finanzrechnung zu einem Zahlungsmittelbedarf von 290.999 € statt der geplanten 11.600 €. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten lagen laut Plan bei 5.000 €. Die Abschlusssumme beläuft sich auf 8.420 € für die Beschaffung von neuen Küchen in drei Wohnungen.
Die Bilanzsumme liegt Ende 2018 bei 692.501 €. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie um 340.849 € zurückgegangen. Auf der Aktivseite hat das Sachvermögen um 27.810 € abgenommen. Das Finanzvermögen sank um 313.038 €, weil die Stiftung wie oben beschrieben für den Wiederherstellungsaufwand in Vorleistung gegangen ist. Auf der Passivseite ist das Basiskapital konstant geblieben. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis 2016 in Höhe von 22.389 € wurde mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der Restbetrag der Rücklage diente zur Deckung des Fehlbetrags aus 2018. Zum Jahresende beläuft sich die Rücklage deshalb auf Null.
Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung muss der Gemeinderat in jeder Gemeinde eine Geschäftsordnung erlassen. Die Geschäftsordnung hat keinen Rechtsnormcharakter; sie ist eine Verwaltungsvorschrift zur Regelung der inneren Angelegenheiten des Gemeinderats. Die bisherige Geschäftsordnung für den Gemeinderat Klettgau wurde im Jahr 2004 beschlossen und seither nicht geändert. Aufgrund verschiedener zwischenzeitlich erfolgter Änderungen der Gemeindeordnung musste die Geschäftsordnung in einigen Punkten geändert und ergänzt werden. Der Gemeinderat hat dem von der Verwaltung auf Grundlage der bisherigen Geschäftsordnung und des aktuellen Musters des Gemeindetags erstellten Entwurf zugestimmt.