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Breitbandausbau in der Gemeinde Klettgau
In der Sitzung wurde der Gemeinderat über das Ergebnis der durchgeführten Markterkundung und das geplante weitere Vorgehen informiert. Die angepasste Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg für den Breitbandausbau gilt seit März 2019 nur noch für bereits begonnene Ausbauvorhaben. Neu begonnene Projekte werden vom Land künftig nur noch in Verbindung mit der Bundesförderung über die Kofinanzierung unterstützt. Das bedeutet, dass in einem ersten Schritt ein Antrag auf Förderung beim Bund eingereicht wird. Nach der Förderzusage des Bundes kann dann in einem zweiten Schritt beim Land Baden-Württemberg eine Mitförderung beantragt werden. Der Fördersatz des Bundes beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die erste Markterkundung der Gemeinde Klettgau wurde im Dezember 2016 durchgeführt. Für die Bundesförderung darf die Markterkundung maximal 1 Jahr alt sein, daher wurde eine erneute Markterkundung notwendig und vom 16.04.2019 - 11.06.2019 durchgeführt. Eine Rückmeldung mit Ausbauabsichten kam nur von der Telekom Deutschland GmbH. Diese kündigt einen Ausbau lediglich für einen Kabelverzweiger im Ortsteil Grießen an. Da die Telekom bereits im vergangenen Jahr die Ortsteile Grießen, Geißlingen und Riedern mit Vectoring ausgebaut hat, kommt für diese Ortsteile derzeit ohnehin keine Förderung in Betracht (Aufgreifschwelle 30 Mbit/s im Download). Für die Ortsteile Erzingen, Rechberg, Weisweil und Bühl hat niemand Ausbauabsichten angekündigt. Diese sind somit förderfähig für die Gemeinde Klettgau.
Die bereits geförderten Gewerbegebiete befinden sich, nachdem die Voraussetzung des feststehenden Netzbetreibers erfüllt ist, in der Detailplanung. Die Tiefbauarbeiten werden in den kommenden Wochen ausgeschrieben. Nach erfolgter Submission sollen die Tiefbauarbeiten durch den Gemeinderat im Herbst vergeben werden.
Brandverhütungsschau in der Gemeindehalle Grießen
Nachdem der Gemeinderat bereits vorab per E-Mail über das Ergebnis der Brandverhütungsschau in der Gemeindehalle Grießen informiert worden war, wurden nun die festgestellten Mängel nochmals näher erläutert und evtl. mögliche Lösungen vorgestellt. Architekt Bernd Sautter informierte über die notwendigen Arbeiten und die voraussichtlich anfallenden Kosten. Diese liegen nach einer ersten Schätzung bei etwas über 80.000 €. Die kostenintensivste Einzelmaßnahme ist der notwendige Bau eines neuen Ausgangs, der als 2. Rettungsweg direkt ins Freie führt. Voraussichtlich soll dieser im vorderen Bereich der Halle vor der Bühne durch die bisherigen Geräteräume zum Parkplatz hin angelegt werden. Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, den Bauantrag für die Maßnahme zu stellen, die zur Behebung der festgestellten Mängel notwendigen Arbeiten direkt zu vergeben und genehmigte die dafür notwendigen außerplanmäßigen Ausgaben.
Ziel ist eine Fertigstellung der Arbeiten bis Mitte Oktober. Voraussetzung ist aber, dass es gelingt Handwerker für die kurzfristige Ausführung der Arbeiten zu finden.
Neues Fahrzeug für den Gemeindebauhof
Im Haushaltsplan 2019 wurden 48.000 € für den Ersatz des vorhandenen Lieferwagens mit Dreiseitenkippfunktion eingestellt. Das vorhandene Fahrzeug ist ein Lieferwagen mit 5 to zulässigem Gesamtgewicht der Marke Iveco mit 3-Seiten-Kippfunktion, BJ 2008, ca. 135.000 km, TÜV bis 10/2019. Das Fahrzeug ist inzwischen in einem reparaturbedürftigen Zustand, der keine zuverlässige Einplanung in das Tagesgeschäft mehr zulässt. Informationen aus der letzten Hauptuntersuchung haben erhebliche Reparaturkosten durch Austausch wesentlicher tragender Fahrwerks- und Kipperteile in nächster Zeit vorhergesagt. Weiterhin sind Getriebeprobleme vorhanden, die weiteren großen finanziellen Aufwand zur Reparatur nach sich ziehen würden.
Für ein Ersatzfahrzeug lagen 2 Angebote vor. Der Gemeinderat hat sich für das günstigere Angebot entschieden. Als Ersatz wird ein Lieferwagen MAN TGE 5.180 Doppelkabine mit Kipperaufbau Schoon, 2,0l TDI,130 KW zum Preis von 44.268,00 € inkl. Mwst. angeschafft. Dabei ist die Inzahlungnahme des vorhandenen Fahrzeuges bereits berücksichtigt.
Entscheidung über die Vermittlung von Spenden
Nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden durch die Gemeinde. Für das Jahr 2018 hat die Sparkasse Hochrhein einen Betrag von 19.157 € als Spende an Einrichtungen in der Gemeinde Klettgau zu verteilen. Diese Einrichtungen müssen soziale, gemeinnützige, kulturelle, sportliche oder karitative Bestrebungen fördern. Über die Spendenverteilung soll die Gemeinde der Sparkasse einen Vorschlag machen. Der Gemeinderat hat dem vom Bürgermeister unterbreiteten Vorschlag in der Sitzung zugestimmt.
Keine Hinderungsgründe für die neuen Gemeinderäte festgestellt
Der Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes für die Gemeinderatswahl ist am 27.06.2019 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Darin wurde die Wahl für gültig erklärt, die Wahlprüfung ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Nach der Gemeindeordnung (GemO) hat der bisherige Gemeinderat festzustellen, ob für die neu gewählten Gemeinderäte Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen. Weder Verwaltung noch Gemeinderäte konnten Hinderungsgründe erkennen. Der Gemeinderat konnte deshalb einen entsprechenden Feststellungsbeschluss fassen. In der Sitzung am 22.07.2019 sollen die neu gewählten Gemeinderäte verpflichtet werden.
Sitzungsprotokoll als PDF zum Download (PDF-Dokument, 571,29 KB)