Hauptbereich
Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.03.2019
Erstelldatum13.03.2019
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte allen 4 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Villa Camala in Grießen erhält finanzielle Förderung für neue Gruppen für Kinder unter 3 Jahre
In Grießen wurde 2008 das private Betreuungsangebot „Villa Camala“ eröffnet. Kinder im Alter von 3 Monate bis 3 Jahre können derzeit betreut werden in folgenden Gruppen:
- 1 Krippengruppe, Mo. - Fr. 07:30 bis 12:30 Uhr
- 1 "betreute Spielgruppe", Di., Do., Fr. 07:30 bis 12:30 Uhr
- 1 "betreute Spielgruppe", Mo. + Mi. 07:30 bis 12:30 Uhr
Alle 3 Gruppen sind in die gemeindliche Bedarfsplanung aufgenommen. Die Gemeinde erhält Mittel nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die Betreuungsplätze in der Villa Camala. Die entsprechenden anteiligen FAG-Mittel werden in voller Höhe an die Villa Camala ausgeschüttet. Weitere Kosten entstehend der Gemeinde aktuell für die bestehenden Gruppen nicht. Daneben bietet die Villa Camala verschiedene andere Angebote an (Krabbelgruppe, Babymassage, Elterncafé, Elternberatung, Musikgarten, Rückenfit)
Aufgrund der großen Nachfrage nach weiteren Betreuungsplätzen ist die Eröffnung von 2 weiteren Gruppen geplant:
- 1 "betreute Spielgruppe", Di., Do., Fr. 07:30 bis 12:30 Uhr
- 1 "betreute Spielgruppe", Mo. + Mi. 07:30 bis 12:30 Uhr
Es liegen bereits genügend Anmeldungen vor, so dass eine Gruppe bereits im Mai und die zweite Gruppe im Oktober eröffnet werden könnte. Nimmt die Gemeinde die neuen Gruppen in die Bedarfsplanung auf, entsteht nach § 8 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) ein Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von mindestens 68 Prozent der Betriebsausgaben. Nach einer vorgelegten Berechnung würde dies einen monatlichen Zuschuss von rund 4.200 € bei Eröffnung der „3-Tage-Gruppe“ und weiterer 2.800 € bei Eröffnung der „2-Tage-Gruppe“ bedeuten. Ohne einen entsprechenden Zuschuss kann die Villa Camala die neuen Gruppen nicht kostendeckend betreiben. Die Gemeinde erhält wiederum einen FAG-Zuschuss. Hier ist allerdings die Anzahl der am 01.03. des Vorjahres tatsächlich betreuten Kinder ausschlaggebend. Das bedeutet, dass die Gemeinde für die neuen Gruppen erstmalig im Jahr 2021 einen Zuschuss erhält. In der Zwischenzeit geht der Zuschuss in voller Höhe zu Lasten der Gemeinde. Auch wenn die Gemeinde selbst ein neues Betreuungsangebot anbieten würde, wären die Kosten für die Übergangszeit ohne FAG-Zuschuss durch die Gemeinde zu finanzieren.
Damit die neuen Betreuungsgruppen in den aktuellen Räumen im OG des „Markant-Gebäudes“ eingerichtet werden können, müssen für andere Nutzungen (Büroraum, Krabbelgruppen, Babymassage, Elterncafé) Ersatzräume gefunden werden. Hierfür ist angedacht, das ehemalige Friseurgeschäft in der Herrenstraße anzumieten. In den Räumen könnten künftig weitere Angebote Platz finden (z.B. Hebammenberatung). Für die geplanten Nutzungen sind aber erhebliche Investitionen erforderlich (u.a. Erneuerung WC-Anlage). Eine erste überschlägige Schätzung geht von Kosten in Höhe von 40.000 € aus. Auch hier ist eine Realisierung ohne Unterstützung durch die Gemeinde nicht möglich.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die beiden neuen betreuten Spielgruppen in die Bedarfsplanung der Gemeinde Klettgau aufzunehmen und damit von 68 Prozent der Betriebsausgaben zu übernehmen. Die Anmietung und Sanierung der neuen Räume wird unterstützt durch
- Zahlung eines einmaligen Zuschusses von 9.000 €; Voraussetzung ist die in Aussicht gestellte Nutzung der Räume für mindestens 3 Jahre ab Auszahlung; endet die Nutzung früher, sind für jedes Jahr 3.000 € an die Gemeinde zurück zu zahlen. Weitere Voraussetzung ist die Vorlage von Rechnungen für Sanierungs-/Umbaumaßnahmen mindestens in Höhe des Zuschusses.
- einen monatlichen Zuschuss von 500 € für 3 Jahre. Der Zuschuss fällt schon vor Ablauf der 3 Jahre weg, falls die Nutzung der Räume ohne Zustimmung der Gemeinde geändert wird.
Kanalsanierung Geißlingen – Arbeitsvergabe
Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung hat die Gemeinde im Jahr 2015 die bestehende Situation der Kanalsysteme (Regen-, Misch-, Schmutzwasser) in Geißlingen überprüfen lassen (Schadenssituation sowie die hydraulische Leistungsfähigkeit). Der Gemeinderat hatte der daraufhin erarbeiteten gesamthaften Sanierungsstrategie „Geißlingen-Dorfstraße“ Ende 2018 zugestimmt. Die Kanalsanierung ist mit den Versorgungsinfrastrukturen für Wasser und Strom koordiniert worden und eine gemeinsame öffentliche Ausschreibung ist erfolgt, woraufhin 2 Angebote eingereicht wurden. Der Auftrag wurde an die Firma Kaiser GmbH, Klettgau vergeben, welche mit 786.315,59 € das günstigste Angebot abgegeben hatte. Unter Berücksichtigung der Wertung einer Alternativposition für Material der Rohrummantelung ergibt sich eine Auftragssumme von 814.720,89 €. Davon entfällt eine Bruttosumme von 571.277,95 € auf die Gewerke Straßen- und Kanalbau der Gemeinde Klettgau, eine Bruttosumme in Höhe von 182.340,01 € auf das Gewerk Wasserversorgung der Gemeindewerke Klettgau sowie eine Bruttosumme in Höhe von 61.102,93 € auf das Gewerk Stromversorgung der EVKR.
Kanalsanierung Grießen - Arbeitsvergabe
Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung hat die Gemeinde im Jahr 2017 auch die bestehende Situation der Kanalsysteme (Regen-, Misch-, Schmutzwasser) in Grießen überprüfen lassen (Schadenssituation sowie die hydraulische Leistungsfähigkeit). Der Gemeinderat hatte der daraufhin erarbeiteten gesamthaften Sanierungsstrategie „Jahnstraße/Herrenstraße“ Ende 2018 zugestimmt. Die Kanalsanierung ist mit den Versorgungsinfrastrukturen für Wasser und Strom koordiniert worden und eine gemeinsame Ausschreibung ist erfolgt. Auch hier sind 2 Angebote eingegangen. Der Auftrag wurde an die Firma Kaiser GmbH, Klettgau vergeben, welche mit 968.239,22 € das günstigste Angebot abgegeben hatte. Davon entfällt eine Bruttosumme von 659.154,51 € auf die Gewerke Straßen- und Kanalbau, eine Bruttosumme von 200.619,73 € auf das Gewerk Wasserversorgung der Gemeindewerke Klettgau sowie eine Bruttosumme von 108.464,98 € auf das Gewerk Stromversorgung der EVKR. Zusätzlich werden Kosten für Kies in Höhe von ca. 70.000 € anfallen und sich auf alle Gewerke verteilen. Der Gemeinderat hat im Gegenzug für einen Preisnachlass einer Verschiebung der Bauzeit auf September 2019 bis November 2020 zugestimmt.
Baumaßnahme Erschließung Grundstücke St. Georg-Straße - Arbeitsvergabe
Im Jahr 2017 hat die Gemeinde drei Baugrundstücke sowie einen Miteigentumsanteil an einem Privatweg in der St.-Georg-Straße in Erzingen erworben. Durch die Baugrundstücke führen eine Mittelspannung-Stromleitung und Abwasserleitungen, die vor Verkauf der Baugrundstücke verlegt werden müssen. Für die Herstellung der privaten Erschließungsstraße und des öffentlichen Abwasserkanals wurden beschränkte Ausschreibungen durchgeführt, zwei Firmen haben hierzu Angebote abgegeben. Der Auftrag wurde an die Firma Kaiser GmbH, Klettgau vergeben, welche mit 98.557,82 € für die straßenmäßige Erschließung und 10.171,53 € für den Kanalbau das günstigste Angebot abgegeben hatte. Die Kosten für die straßenmäßige Erschließung können durch eine Verkürzung des Privatwegs voraussichtlich um rund 1/3 reduziert werden, hierzu laufen noch Verhandlungen mit dem weiteren Miteigentümer des Wegegrundstücks.
ELR-Entscheidungen 2019
In der Förderrunde 2019 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) sind aus dem Ortsteil Grießen vier Anträge bewilligt worden. Drei Vorhaben zur Schaffung/Modernisierung von Wohnraum erhalten insgesamt 107.700 €. Ein Antrag aus dem Bereich „Arbeiten“ erhält 74.820 €. Insgesamt fließen also Fördermittel in Höhe von 182.520 € nach Grießen.