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Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2019
Erstelldatum13.02.2019
Sitztungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte beiden vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Wiederaufbau Dachgeschoss Altenwohnstift Klettgau - Arbeitsvergaben
Der beauftragte Planer Gerhard Maier war in der Sitzung anwesend und hat über das Ausschreibungsergebnis sowie den aktuellen Baufortschritt informiert. Anfang Januar wurde mit den Zimmermannsarbeiten für den Wiederaufbau des Dachgeschosses begonnen. Die Vorbereitungen für die Balkone und die Fluchttreppe laufen ebenfalls. Die anschließenden Ausbaugewerke wurden beschränkt ausgeschrieben und die Aufträge jetzt vom Gemeinderat an die jeweils günstigsten Anbieter wie folgt vergeben:
- Malerarbeiten: Firma Hans Hotz, Geißlingen zum Preis von 4.373,25 €
- Bodenbelagsarbeiten: Firma Fechtig GmbH, Ühlingen-Birkendorf zum Preis von 8.031,91 €
- Trockenbauarbeiten: Firma Würth GmbH, Wutöschingen zum Preis von 13.787,34 €
- Estricharbeiten: Firma Oeschger, Laufenburg zum Preis von 6.666,38 €
- Türen: Firma Schelle, Singen zum Preis von 9.139,20 €
- Heizung/Sanitär: Firma Hauser GmbH, Jestetten zum Preis von 22.753,34 €
- Fensterbau: Firma Weber, Wutöschingen zum Preis von 14.949,97 €
Förderantragstellung Breitbandausbau: Ingenieurleistungen vergeben
Die Gemeinde Klettgau hat es sich zum Ziel gesetzt, die Errichtung und den Betrieb eines zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde flächendeckend zu gewährleisten. Für den Breitbandausbau in den beiden Gewerbegebieten Erzingen und Grießen liegen bereits Förderbescheide vor. Die weiteren förderfähigen Ortsteile Erzingen, Rechberg, Weisweil und Bühl sollen nun im nächsten Schritt in das Förderprogramm des Landes aufgenommen werden. Für die Ausarbeitung der notwendigen Unterlagen für den Förderantrag muss ein kompetentes und geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.
Die Behandlung dieses Tagesordnungspunkts war bereits am 19.11.2018 vorgesehen, ist auf Antrag mehrerer Gemeinderäte jedoch vertagt worden. In der Sitzung am 21.01.2019 hatten sich dem Gemeinderat dann 3 Büros vorgestellt, allerdings erhielt keines der Büros eine Stimmenmehrheit im Gemeinderat, eine Auftragserteilung kam somit nicht zustande. Aus diesem Grund und aus der Tatsache heraus, dass eine Förderantragstellung ohne ein geeignetes Planungsbüro nicht möglich sein wird, kam das Thema erneut auf die Tagesordnung. Ein Büro hatte sein Angebot inzwischen schriftlich zurückgezogen mit der Begründung, mittlerweile andere Aufträge angenommen und somit keine weiteren Kapazitäten zur Verfügung zu haben. Der Gemeinderat hat nun die Auftragserteilung an das Planungsbüro Gutmann, Höchenschwand beschlossen. Das Büro wird auch prüfen, ob trotz der zeitlichen Verzögerung noch die Chance auf eine erhöhte Förderung für eine „interkommunale Zusammenarbeit“ besteht.
Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug HLF 20
In der Investitionsübersicht des Haushalts 2019 sind Mittel für die Anschaffung eines HLF 20 (Hilfeleistungslöschfahrzeug) veranschlagt, welches das bisherige LF 16 (Baujahr 1997) ersetzen soll. Im Hinblick auf eine mögliche Bezuschussung wurden Gespräche mit Kreis- und Bezirksbrandmeister geführt. Ergebnis ist, dass lediglich ein HLF 10 förderfähig wäre (u.a. kleinerer Wassertank und geringere Pumpenleistung). Ein HLF 10 kostet nach einem vorliegenden Informationsangebot etwa 277.000 €, ein HLF 20 rund 9.000 € mehr. Für die Beladung liegt ein Informationsangebot über 103.000 € vor. Ein Teil der angebotenen Beladung kann aber vom Altfahrzeug übernommen werden. Die Höhe der möglichen Förderung beläuft sich auf rund 92.000 €.
Die Beschaffung eines HLF 10 wäre nach Ansicht der Feuerwehr Klettgau aber ein sehr schlechter Kompromiss für die Gemeinde Klettgau und die Feuerwehr, welcher große Änderungen in der Arbeitsweise und Taktik der Feuerwehr notwendig machen würde. Deshalb spricht sich die Feuerwehr dafür aus, ohne Bezuschussung ein HLF 20 zu kaufen und Kosten wie bei der Drehleiter durch die Anschaffung eines Vorführfahrzeugs einzusparen. Bei der Drehleiter habe man gute Erfahrungen gemacht und sei unterm Strich mit dem Vorführfahrzeug genauso günstig weggekommen, wie wenn man einen Zuschuss bekommen hätte. Was als weiterer kritischer Punkt gesehen wird ist, dass laut Brandschutzbedarfsplan die Ersatzbeschaffung des LF 16 Baujahr 2003 in 5 Jahren auf dem Plan stehe und man nicht wisse, was in Zukunft mit den Zuschüssen und Vorschriften weiter passiert. Ggf. könne man dann nur noch mit einem noch kleineren Fahrzeug rechnen. Auch deshalb sollte jetzt die größere und für Klettgau passendere Variante des HLF beschafft werden. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr und hat beschlossen, dass auf die Beantragung des Zuschusses verzichtet und die Anschaffung eines HLF 20-Vorführfahrzeugs weiterverfolgt werden soll.
Stellungnahme zur Fortschreibung des Teilregionalplans Oberflächennahe Rohstoffe
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat beschlossen, das Verfahren für die Fortschreibung des „Teilregionalplans Oberflächennahe Rohstoffe“ einzuleiten. In den darin ausgewiesenen Abbaugebieten hat der Rohstoffabbau Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsansprüchen. Darüber hinaus werden mit der Ausweisung von Sicherungsgebieten im Sinne einer langfristigen Rohstoffversorgung Bereiche ausgewiesen, die von Nutzungen freizuhalten sind, die einem späteren Rohstoffabbau entgegenstehen.
In Klettgau sind für den Kiesabbau 2 Abbaugebiete und 3 Sicherungsgebiete westlich von Geißlingen sowie 1 Sicherungsgebiet südlich von Erzingen geplant. Die Gemeinde lehnt in ihrer Stellungnahme die Ausweisung des Abbaugebiets und des Sicherungsgebiets im Gewann Trudäcker, Geißlingen aus mehreren Gründen ab:
- Der Bereich südlich des Gemeindefeldwegs soll u.a. zur Erhaltung der Freizeit- und Erholungsfunktion unbeeinträchtigt bleiben.
- Der Transport müsste über bestehenden Radweg/ Landwirtschaftsweg direkt durch den Ortskern von Geißlingen erfolgen, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wohnqualität in Geißlingen führen würde.
- Die Planung führt zu erheblichen negativen Auswirkungen für das Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt.
- Verlust von Ackerland
- Lage der Gebiete im Bereich des Grundwasservorkommens Klettgaurinne und im Wasserschutzgebiet.
Die Ausweisung des Sicherungsgebiets südlich von Erzingen wird ebenfalls abgelehnt. Angesichts der bereits vorhandenen prekären Verkehrssituation und der zu erwartenden weiteren Zunahme des Straßenverkehrs wird mittel- bis langfristig der Bau einer Ortsumfahrung für die Bundesstraße 34 erforderlich werden. Dies wird auch zur Schaffung weiterer baulicher Entwicklungsmöglichkeiten für den Ortsteil Erzingen unumgänglich sein. Das geplante Sicherungsgebiet würde die Möglichkeiten für eine Ortsumfahrung zu stark einschränken.
Bordstein- und Gehwegsanierung im Zuge der Kanal-sanierung Jahnstraße/Herrenstraße Grießen
Der Gemeinderat hat beschlossen, im Zuge der Kanalsanierung auch die Gehwege in der Herrenstraße in Grießen zu sanieren. Dafür werden Kosten von ca. 110.000 € brutto anfallen. Im Zuge der Ausführungsplanungen und Ausschreibungsvorbereitungen der Kanalsanierung Jahnstraße/Herrenstraße ist auch das Umfeld näher betrachtet worden. Sowohl die Gehwege als auch die Randeinfassungen aus Beton sind vor allem in der Herrenstraße in einem schlechten Zustand. Diese Bereiche werden durch die Erstellung bzw. Erneuerung von Hausanschlüssen zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen, so dass bei Fertigstellung eine Ansammlung von „Flicken“ bestehen würde. Es war weiterhin zu berücksichtigen, dass in diesem Abschnitt der Herrenstraße regelmäßig mehrfach jährlich Marktveranstaltungen stattfinden. Eine Erneuerung der Bordsteinanlage aus Granitsteinmaterial auf beiden Fahrbahnseiten der Herrenstraße im Sanierungsbereich sowie die durchgehend neue Asphaltierung der Gehwege wurden kalkuliert und bedeuten Kosten von ca. 130.000 €. Rund 20.000 € Kosten wären für die kostenintensiven kleinteiligen Asphaltierungen von Hausanschlussgräben ohnehin entstanden, so dass sich die Mehrkosten auf ca. 110.000 € belaufen. In der Jahnstraße ist vorgesehen, nur die notwendigen defekten Randeinfassungen und Gehwegbereiche zu sanieren, so dass weiterhin sichere Schulwege zur Verfügung stehen. Hausanschlüsse sind hier im Gegensatz zur Herrenstraße kaum vorhanden.
Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Wahlen am 26. Mai 2019
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Folgende Personen wurden vom Gemeinderat in den Gemeindewahlausschuss berufen: Barbara Kramer, Eggingen (Vorsitzende), Monika Eichin, Eggingen (stellvertretende Vorsitzende), Martina Schmidle, Erzingen, Hans-Peter Fricker, Geißlingen, Martin Stoll, Erzingen, Martin Gamp, Erzingen, Axel Rutschmann, Geißlingen, Karin Zimmermann, Erzingen (Beisitzer bzw. stellvertretende Beisitzer).