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Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2019
Erstelldatum23.01.2019
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte allen 3 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplans (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll. Es handelt sich um eine Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt sind. So werden zum Beispiel Flächen von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Ackerflächen dargestellt. Die Gemeinde ist insoweit an den FNP gebunden, als Bebauungspläne daraus entwickelt werden sollen. Gegenüber den Bürgern entfaltet der FNP keine direkte Wirkung, andere Planungsträger müssen den FNP aber berücksichtigen.
Für das aktuell laufende Verfahren zur Fortschreibug des Flächennutzungsplans fand in der Zeit vom 29.10.2018 bis einschließlich 30.11.2018 eine „erneute Offenlage“ der Planunterlagen statt. Gleichzeitig wurde den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel zum Flächennutzungsplan wird auch der Landschaftsplan aktualisiert. Die mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bzw. Landschaftsplanes beauftragten Planer waren in der Sitzung anwesend und haben über die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Bürgern informiert und entsprechende Abwägungsvorschläge sowie die aktuellen Planunterlagen vorgestellt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung über die Behandlung der eingegangenen Anregungen entschieden, die Planunterlagen in der aktuellen Form gebilligt und den Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst. Der Flächennutzungsplan muss nun noch vom Landratsamt Waldshut genehmigt werden.
Ingenieurleistungen für den Breitbandausbau noch nicht vergeben
Die Gemeinde Klettgau hat es sich zum Ziel gesetzt, die Errichtung und den Betrieb eines zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde flächendeckend zu gewährleisten. Für den Breitbandausbau in den beiden Gewerbegebieten Erzingen und Grießen liegen bereits Förderbescheide vor. Die weiteren förderfähigen Ortsteile Erzingen, Rechberg, Weisweil und Bühl sollen nun im nächsten Schritt in das Förderprogramm des Landes aufgenommen werden. Für die Ausarbeitung der notwendigen Unterlagen für den Förderantrag muss ein kompetentes und geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.
Dem Gemeinderat lagen 3 entsprechende Angebote zur Entscheidung vor. Allerdings fand kein Angebot die erforderliche Mehrheit im Gemeinderat. Zunächst haben gleich viele Gemeinderäte für und gegen die von Bürgermeister Ozan Topcuogullari vorgeschlagene Auftragserteilung an eines der Büros gestimmt, womit der Antrag als abgelehnt gilt. Auch die danach zur Abstimmung gestellten Auftragserteilungen an die beiden anderen Büros fanden keine Mehrheit im Gemeinderat.
Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Klettgau
Der Eigenbetrieb Gemeindewerke Klettgau ist hauptsächlich für die Versorgung der Einwohner mit Wasser zuständig. Daneben erzeugen die Gemeindewerke weiterhin Strom aus den betriebseigenen PV-Anlagen (Werkhof und Grundschule Erzingen) und halten Beteiligungen u.a. an der Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG (EVKR). Der Gemeinderat erteilte dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2019 der Gemeindewerke Klettgau seine Zustimmung. Dieser Wirtschaftsplan geht von einem Gewinn von 8.000 € aus. Im Vermögensplan sind Ausgaben in Höhe von 2.075.000 € vorgesehen. Die wichtigsten Investitionsmaßnahmen sind:
- Neubau des Hochbehälters „Brand“ in Grießen: 924.000 € für den 1. Bauabschnitt
- Erneuerung der Wasserleitungen im Zuge der Kanal
sanierungen in Dorfstraße Geißlingen sowie Jahnstraße und Herrenstraße Grießen: 504.000 € - Sanierung der Verbindungsleitung „Waldschacht – Hochbehälter Bühl“; der Klettgauer Anteil an der Maßnahme des Gruppenwasserversorgungsverbands beträgt ca. 265.000 €.
Neubau des Wasser-Hochbehälters im Gewann Brand, Grießen: Auftragsvergabe für Erd- und Rohbauarbeiten
Die Gemeindewerke planen den Bau eines neuen Hochbehälters mit 1.000 m³ im Gewann „Brand“ in Grießen. Hierzu hat das Landratsamt Waldshut im April 2018 die Bau-genehmigung erteilt. Die Rohbauarbeiten wurden nach einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb beschränkt ausgeschrieben. Bei der ersten Submission am 12.06.2018 lagen nur zwei Angebote vor, wobei das günstigste Angebot 42 % über der damaligen Kostenberechnung lag. Der Gemeinderat hat deshalb mit Beschluss vom 02.07.2018 die Ausschreibung aufgehoben und einer neuen Ausschreibung im Spätherbst zustimmt. Bei dieser öffentlichen Ausschreibung wurde versucht, u.a. durch großzügige Ausführungsfristen Anreize zur Angebotsabgabe zu schaffen.
Insgesamt haben sieben Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert, drei Firmen haben Angebote abgegeben. Den Auftrag erhält die Firma Ernst Stoll, Waldshut-Tiengen als günstigster Bieter zum Preis von 812.275,21 € brutto. Auch dieses Angebot liegt um rund 100.000 € über der aktualisierten Kostenberechnung des Ingenieurbüros, was der momentanen Lage auf dem Baumarkt geschuldet ist. Gegenüber dem Ergebnis der ersten Ausschreibung ergibt sich eine Ersparnis von mehr als 85.000 €.
Auftrag für die Erneuerung der Pumpen- und Schaltanlagen im Hochbehälter Weinberg vergeben
Der Gemeinderat hat 2018 beschlossen, die Pumpen im Hochbehälter Weinberg auszutauschen und die Steuertechnik dort zu ertüchtigen. Bei der Submission am 17.01.2019 lagen für die Arbeiten zwei Angebote vor, wobei das günstigste Angebot etwas unter der erstellten Kostenberechnung des Ingenieurbüros liegt (50.400 € netto). Der Auftrag wurde zum Preis von 49.818,00 € netto an die Firma Eliquo Stulz GmbH, Grafenhausen vergeben.
Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Klettgau bleibt unverändert
Im Gemeindeblatt darf auch künftig keine Wahlwerbung oder Kandidatenvorstellung anlässlich von Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen veröffentlicht werden. Um die Kommunikation zu den Wahlberechtigten zu erleichtern und den demokratischen Prozess zu unterstützen, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, das Redaktionsstatut für das Amtsblatt entsprechend zu ändern. Die Mitteilung hätte danach grundsätzlich kostenpflichtig im Anzeigenteil erscheinen sollen. Da gleich viele Gemeinderäte für und gegen die Änderung gestimmt haben, gilt der Vorschlag als abgelehnt.
Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Klettgau
Im Hinblick auf die seit 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung sind die Benutzungsbestimmungen und Anmeldeformulare der Gemeindebücherei Klettgau überarbeitet worden. Bisher war die Benutzung der Gemeindebücherei Klettgau einschließlich der entsprechenden Gebührenordnung nicht durch Satzung geregelt. Da dies jedoch in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats fällt, wurde auf Grundlage einer entsprechenden Mustervorlage und in Abstimmung mit dem Team der Gemeindebücherei ein Entwurf für eine „Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Klettgau“ ausgearbeitet und nun vom Gemeinderat beschlossen.
Entscheidung über die Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden einstimmig zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!