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Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte einem vorliegenden Baugesuch seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Umwandlung der Gemeinschaftsschule Klettgau in eine Realschule
Beim Kultusministerium Baden-Württemberg soll beantragt werden, die Gemeinschaftsschule Klettgau zum Schuljahr 2019/20 zu einer Realschule umzuwandeln. Dies wurde vom Gemeinderat nun einstimmig formell beschlossen.
Zum Schuljahr 2018/19 wurden nur 10 Schüler/innen an der GMS Klettgau angemeldet. Davon 7 Schüler/innen aus Klettgau, 1 Schüler/in aus der Gemeinde Lauchringen und 2 Schüler/innen aus der Gemeinde Lottstetten. Da die Mindestschülerzahl von 16 Schülerinnen und Schülern in Klassenstufe 5 nicht erreicht wurde, wird ein „Hinweisverfahren“ durchgeführt: der Schulträger erhält ein Hinweisschreiben, in dem er aufgefordert wird, eine regionale Schulentwicklung durchführen. Wird in zwei aufeinander folgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl in der Eingangsklasse nicht erreicht, ist die Schule in der Regel durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde nach Erteilung eines zweiten Hinweises aufzuheben. Das würde bedeuten, dass Klettgau den Schulstandort der weiterführenden Schule verliert.
Der Abwärtstrend bei den Anmeldezahlen war in den vergangen Jahren zu beobachten und es wurden in der Vergangenheit schon Maßnahmen ergriffen, die Situation zu verbessern. Leider haben diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Aus den beiden Grundschulen in Erzingen und Grießen haben zu diesem Schuljahr insgesamt 74 Schülerinnen und Schüler von der 4. Klasse in die 5. Klasse auf weiterführende Schulen gewechselt. Nur ein Bruchteil dieser Kinder hat sich entschieden, die weiterführende Schule in Klettgau zu besuchen. Die große Mehrheit hat sich an umliegende Schulen angemeldet. In den vergangenen Monaten hat die Gemeindeverwaltung in enger Zusammenarbeit mit Vertretern des Staatlichen Schulamts Lörrach nach Möglichkeiten zur nachhaltigen Steigerung der Anmeldezahl gesucht. Es gab Gespräche mit umliegenden Schulen, um einen Schulverbund zu prüfen und in geeigneter Form mit anderen Schulen eine Kooperation einzugehen. Daraus hat sich für Klettgau jedoch keine zukunftsfähige Option ergeben. Weiterhin wurden die Anmeldezahlen der vergangen Jahre analysiert. Es ist festzustellen, dass bereits in der Vergangenheit die meisten Schüler auf Realschulen gewechselt haben. Somit ist die Realschule die Schulform, die in unserer Gemeinde auf die größte Akzeptanz bei Eltern schulpflichtiger Kinder trifft.
Es fanden mehrere Gespräche mit Vertretern des Staatlichen Schulamts Lörrach und weiteren Behörden, sowie dem Kultusministerium statt, um die Voraussetzungen zu prüfen, die jetzige Gemeinschaftsschule in eine vollwertige Realschule umzuwidmen. Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung für eine Genehmigung ist u.a. aber auch eine gesicherte Zweizügigkeit, was bei 40 Anmeldungen gegeben sei. In den Jahren 2014 bis 2018 haben jeweils zwischen 51 und 60 Schüler aus Klettgau auf eine weiterführende Schule gewechselt, die kein Gymnasium ist. Wenn rund 75% dieser Schüler oder rund 57% aller auf weiterführende Schulen wechselnden Schüler künftig die Realschule in Klettgau besuchen ist mit jährlich rund 40 Schülern eine stabile Zweizügigkeit gegeben, und dies ohne Berücksichtigung eines einzigen Schülers aus einer Nachbargemeinde. Weitere Voraussetzung sind bauliche Maßnahmen, um einerseits die räumlichen Voraussetzungen für eine Realschule zu schaffen und andererseits die Akzeptanz von Schülern und Eltern zu erreichen. Mit den Arbeiten muss schnellstmöglich begonnen werden. Mit Zuschüssen kann die Gemeinde Klettgau vorerst nicht rechnen. Ein Entwurf für die Erweiterung der Gemeinschaftsschule existiert. Die voraussichtlichen Baukosten dafür würden rund 5,18 Mio. € betragen. Die Planung muss für die Realschule überarbeitet werden.
Der Zeitpunkt für eine Umwandlung in eine echte Realschule könnte kaum besser sein. Da an allen 3 Klettgauer Schulen neue Schulleitungen eingesetzt sind, ist jetzt die Zeit für einen zielgerichteten Neuanfang im Bereich der Schulen. Es ist jetzt die Zeit zukunftsfähig zu handeln und nach vorne zu blicken, damit der Schulstandort Klettgau als Realschulstandort erhalten bleibt.
Feststellung des Jahresabschlusses 2017
Der Gemeinderat hat mit dem Jahresabschluss 2017 bereits den zweiten Jahresabschluss nach der Umstellung der kompletten Buchhaltung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen durch Beschluss festgestellt.
Die Ergebnisrechnung sah einen Fehlbetrag von 3.327.550 € vor, der sich schlussendlich zu einem Überschuss von 120.167 € entwickelte. Die Hauptgründe hierfür sind auf der Ertragsseite ein Plus bei Steuern und ähnlichen Abgaben von 2,015 Mio. € und mehr Zuweisungen und Zuwendungen von 288 T€. Auf der Aufwandsseite lagen die größten Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Vollzug bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der Vollzug liegt um 1,076 Mio. € unter den Ansätzen von 4.781.250 €. Die beschriebene Situation in der Ergebnisrechnung führte in der Finanzrechnung zu einem deutlich besseren Ergebnis. Statt einem Zahlungsmittelbedarf von 1.639.950 € ergab sich ein Zahlungsmittelüberschuss von 1.934.608 €. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit waren mit 1.081.000 € geplant und schließen mit 1.395.470 € ab. Der Hauptgrund liegt darin, dass die Gemeinde mehr Bauplätze in 2017 verkaufen konnte als geplant. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten lagen laut Plan bei 5.815.900 €. Die Abschlusssumme beläuft sich auf 3.763.959 €.
Die Bilanzsumme liegt Ende 2017 bei 135.382.445 €. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie um 44.643 € abgenommen. Auf der Aktivseite hat das Sachvermögen um 922.000 € zugenommen. Damit einher ging ein Rückgang des Finanzvermögens von 920.000 €, da das Finanzvermögen größtenteils zur Finanzierung des Sachvermögens diente. Auf der Passivseite ist das Basiskapital konstant geblieben. Die Rücklagen liegen zum Jahresende bei 924.176 €. Das ordentliche Ergebnis beträgt 120.167 €, nachdem es im Vorjahr noch ein Defizit von 93.212 € auswies.
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Altenwohnstift Klettgau
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2017 des Altenwohnstift Klettgau durch Beschluss festgestellt. Hier ergibt sich in der Ergebnisrechnung ein Überschuss von rund 146.000 €. Dieser Überschuss hat einen unerfreulichen Hintergrund: Am 20.10.2017 zerstörte ein Feuer einen großen Teil des nördlichen Gebäudeflügels. Die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Gebäudes dürften im Bereich von 450.000 € liegen. Die Gebäudeversicherung hat dem Altenwohnstift im Dezember 2017 einen ersten Vorschuss von 200.000 € ausbezahlt, Ausgaben sind 2017 aber nicht mehr in entsprechender Höhe angefallen. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten lagen laut Plan bei 5.000 €. Die Abschlusssumme beläuft sich auf 1.518,75 €. Sie beinhaltet die Beschaffung eines neuen Einrichtungsgegenstandes für eine Wohnung sowie einer neuen Waschmaschine für den Waschraum. Die Bilanzsumme liegt Ende 2017 bei 1.033.350 €. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie um 157.534 € gestiegen. Auf der Aktivseite hat das Sachvermögen um 34.361 € abgenommen. Das Finanzvermögen stieg um 191.894 €. Auf der Passivseite ist das Basiskapital konstant geblieben. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis 2016 in Höhe von 22.389 € ist in den kommenden Jahren zu decken. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis 2017 von 146.205,99 € ist der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Diese Rücklage ist in 2018 für die Beseitigung des Brandschadens am Gebäude zu verwenden.
Beschaffung eines Radladers für den Bauhof
Die Gemeinde kauft zum Preis von 60.794,72 € einen neuen Radlader der Marke Kramer, Typ 8085. Dieses Gerät wurde von Mitarbeitern des Bauhofes getestet, Probe gefahren und für alle kommunalen ‚Problemfälle‘ bezüglich Wendigkeit (z.B. auf Friedhöfen) und ausreichend Kraft (z.B. im Winterdienst) für geeignet erklärt. Die Lieferzeit für den Kramer Typ 8085 beträgt voraussichtlich 3 Monate, so dass das Gerät im Winter/Frühjahr zur Verfügung steht. Es lag auch ein Angebot für einen anderen Radlader vor, welcher aber nicht so geeignet ist, weil er nicht über eine Allrad-Knicklenkung verfügt, und zudem mit 70.210,00 € deutlich teurer wäre.
Der bisher im Eigentum der Gemeindewerke Klettgau vorhandene Radlader ist inzwischen in einem schlechten Zustand. Immer wieder sind teilweise aufwändigere und kostenintensive Reparaturen notwendig, um Einsatzfähigkeit und Betriebssicherheit zu gewährleisten. Der Radlader wird inzwischen nach einigen organisatorischen Änderungen im Bereich der Gemeindewerke zu einem überwiegenden Anteil vom Bauhof genutzt, so dass die Neu-Beschaffung durch die Gemeinde notwendig wird. Sämtliche Tiefbauarbeiten des Bauhofs und der Wasserversorgung, aber auch Arbeiten im Winterdienst sowie in der Lagerhaltung und in den beiden Kläranlagen benötigen dauerhaft ein zuverlässiges und geeignetes Gerät. Für das alte Gerät werden zurzeit Kaufangebote eingeholt.
Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
In der Sitzung wurde der Gemeinderat auch über eine anstehende Neuordnung der Umsatzbesteuerung informiert. Bis vor wenigen Jahren war das Umsatzsteuerrecht für Kommunen als Steuerschuldner von eher untergeordneter Bedeutung. Städte und Gemeinden unterlagen nur mit den Betrieben gewerblicher Art der Umsatzsteuer (z.B. Wasserversorgung, Photovoltaikanlagen, Bäderbetriebe). Zwischenzeitlich sind die Finanzverwaltung und der Gesetzgeber tätig geworden, um die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Europäischen Gemeinschaftsrechts anzugleichen. Nach Ablauf einer Übergangsregelung müssen sich die Gemeinden auf die neuen Vorschriften einrichten, die ab dem 01.01.2021 gelten. Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben wird für das Rechnungsamt der Gemeinde mit erheblichem Aufwand verbunden sein.