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Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte allen 6 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Geringfügige Verlegung des Feldwegs Flst. Nr. 959, Gemarkung Rechberg
Eines der vom Gemeinderat behandelten Baugesuche sieht verschiedene Baumaßnahmen beim landwirtschaftlichen Betrieb auf Flst.Nr. 960 der Gemarkung Rechberg vor. Das Baugesuch kann nur realisiert werden, wenn der Feldweg Flst.Nr. 959 der Gemarkung Rechberg geringfügig verlegt wird. Der Feldweg soll verschoben werden, um eine Überbauung des Grundstücks zu vermeiden. Baulich muss der Weg nicht verändert werden. Die Planungs- und Vermessungskosten hierfür trägt der Bauherr. Der Gemeinderat stimmte der geringfügigen Verlegung des Feldwegs zu.
Sanierung Küche Halle Bühl
Nachdem im letzten Jahr das Dach der Gemeindehalle Bühl saniert wurde, ist für dieses Jahr die Sanierung der Küche vorgesehen. Im Haushalt 2018 stehen hierfür 45.000 € bereit. Ein Schwachpunkt der bestehenden Küche war u.a. der unzureichende Dunstabzug. Die Abzugshaube war viel zu klein und wurde deshalb im Vorgriff auf eigentliche Sanierung bereits Anfang des Jahres erneuert, wofür Kosten in Höhe von 7.550 € entstanden sind. Das beauftragte Architekturbüro hat für weitere Arbeiten verschiedene Angebote eingeholt. Die Aufträge wurden vom Gemeinderat wie folgt vergeben:
- Edelstahl-Küchenzeile: Firma Holzer, Titisee-Neustadt zum Preis von 15.763,93 €
- Sonstige Küchenmöbel: Schreinerei Hilpert, Weilheim zum Preis von 15.730,61 €
- Fliesenlegearbeiten: Firma Vogelbacher, Höchenschwand zum Preis von 4.965,82 €
Weitere Kosten entstehen für Elektroarbeiten (ca. 2.500 €), Planung, Bauleitung, Nebenkosten (ca. 5.750 €) und Sonstiges (ca. 1.600 €), so dass insgesamt mit Kosten von rund 54.000 € gerechnet werden muss. Die dadurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben von rund 9.000 € wurden vom Gemeinderat genehmigt.
Sanierung Abwasserhebewerk Grießen
Das Abwasserhebewerk in der Schwarzbachstraße in Grießen wurde Ende 1971 in Betrieb genommen. Das Hebewerk fördert das Abwasser der Ortsteile Bühl, Grießen, Riedern a.S. und der Gemeinde Dettighofen. Im Hebewerk sind 3 Schneckenpumpen verbaut:
- Schnecke I, Fördermenge von 40 l/s
- Schnecke II, Fördermenge von 140 l/s
- Schnecke III, Fördermenge von 550 l/s
Außerdem sind vorhanden:
- Schraubenzentrifugalpumpe mit einer Fördermenge von 20 l/s (Trockenwetterpumpe ).
- Schraubenzentrifugalpumpe mit einer Fördermenge von 260 l/s (Notpumpe direkt in den Schwarzbach)
Dies entspricht einer Fördermenge von insgesamt 1010 l/s. Im Jahre 1998 wurde von der Gemeinde Klettgau der Schaltschrank und die komplette Elektrotechnik erneuert. Die kleinste Schneckenpumpe wurde 2009 komplett erneuert (Schnecke I): Betongerinne entfernt, neue Schnecke, Trog und Antriebseinheit. Im Jahr 2016 erfolgte der Umbau der Steuerung (SPS von S5 auf S7). Bei den Schnecken II und III ist im Moment noch ein Betongerinne verbaut, das nach fast 50 Jahren sanierungsbedürftig ist. Bei der Schnecke III ist am 15.05.2018 ein ca. 3,10 m langes Stück vom Betongerinne abgebrochen und hat zur Blockade der Schnecke geführt. Dieses Betonelement wurde entfernt. Diese Schnecke kann nun aber nur noch im Handbetrieb von einer Person vor Ort bedient werden. Sonst besteht die Gefahr, dass sich eventuell weitere Betonteile lösen und die Schnecke erneut zum Blockieren bringen. Bei einem Durchdrehen der Keilriemen besteht Brandgefahr. Der Handbetrieb ist bei jedem Regen erforderlich. Deshalb muss die Anlage dringend erneuert werden.
Notwendig ist eine Sanierung der Schnecken II und III (neue Schnecke, Trog und Antriebseinheit) mit Nebenarbeiten (Betongerinne entfernen, Demontage Schnecken, Abschottung der Schnecken, elektrischer Anschluss, mehrere Einsätze mit dem Autokran). Außerdem ist geplant, im Betriebsgebäude eine Kranbahn einzubauen, um jetzt und in Zukunft die Montage der Antriebseinheiten zu erleichtern. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf bis zu 200.000 € geschätzt. Der Gemeindeverwaltung liegen bereits verschiedene Angebote vor, die aber noch im Detail auszuwerten sind. Der Gemeinderat hat der Sanierung der Anlage zugstimmt und Bürgermeister Ozan Topcuogullari zur Auftragserteilung bevollmächtigt. Die durch die Maßnahme entstehenden außerplanmäßigen Ausgaben von rund 200.000 € wurden genehmigt.
Information über das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 03.06.2018
Bürgermeister Ozan Topcuogullari hat in der Sitzung nochmals über das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 03.06.2018 informiert. Zur Abstimmung stand folgende Frage: Soll die Gemeinde Klettgau die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Projekt mit Motorsportanlage, Hotel und Nebenanlagen in der Gemeinde schaffen? Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten (= 1.180) beträgt.
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Ja 1.074
Nein 2.244
Die Mehrheit der gültigen Stimmen entfiel auf Nein. Die Zahl der gültigen Nein-Stimmen beträgt mehr als 20 % der Stimmberechtigten. Es ist demnach ein bindender Bürgerentscheid zustande gekommen.
Burgweg in Weisweil
Vom Gemeinderat wurde durch Beschluss festgestellt, dass der Burgweg in Klettgau-Weisweil ab dem 19.12.2017 auf Flst. 959 als Erschließungsanlage erstmals endgültig planmäßig hergestellt, die Beitragsschuld entstanden und dem allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Diese Beschlüsse hatte der Gemeinderat schon in der Sitzung vom 10.10.2016 gefasst. Allerdings war dies verfrüht, da damals noch keine Abschnittsbildung für die Straße auf Flst. 959 und keine Definition des Bauprogramms stattgefunden hatte. Diese beiden Beschlüsse fanden am 18.12.2017 statt. Damit für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz in formeller Hinsicht alles seine Richtigkeit hat, war der Beschluss vom 10.10.2016 jetzt noch einmal zu fassen.
Sitzungsprotokoll als PDF zum Download(PDF-Dokument, 1,53 MB)